EU-Konsultation: Auswirkungen von KI auf das Urheberrecht
Am 29. September 2026 hat die EU-Kommission eine gezielte Konsultation zu einer Initiative für bessere urheberrechtliche Rahmenbedingungen für europäische Kreativität und Innovation eröffnet. Gewünscht sind Rückmeldungen aus der Praxis zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI), zur Forschung, zur Bekämpfung von Online-Piraterie sowie zur Nutzung von Tonaufnahmen von Drittstaatsangehörigen einzuholen. Die Konsultation dient als Grundlage für die Bewertung politischer und regulatorischer Lösungsansätze. Die Konsultation läuft bis zum 3. November 2026.
Der nur in englischer Sprache verfügbare Konsultations-Fragebogen der EU-Kommission befasst sich dabei unter anderem mit
- der Einführung neuer Vergütungsansprüche gegenüber den Anbietern generativer KI-Systeme für bestimmte Nutzungshandlungen an urheberrechtlich geschützten Inhalten;
- der Einführung neuer Transparenzpflichten für KI-Anbieter beim Web-Crawling;
- der Einführung einer widerlegbaren Vermutung, wonach vermutet wird, dass ein KI-System urheberrechtlich geschützte Werke verwendet hat, sobald bestimmte Transparenzstandards nicht beachtet werden;
- der Förderung der kollektiven Rechtewahrnehmung und Lizenzierung, insbesondere durch die Nutzung erweiterter kollektiver Lizenzierungsmodelle (ECL);
- der Einführung eines strukturierten Vermittlungs- oder Schlichtungsmechanismus mit einer unabhängigen Stelle, die unter bestimmten Bedingungen die Parteien zur Bereitstellung von Informationen und zu Verhandlungen anhalten sowie bei der Festlegung einer angemessenen Vergütung unterstützen könnte;
- der Einführung einer Verpflichtung von Hosting-Anbietern, Rechteinhabern die technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen sie den Zugang zu unbefugt genutzten Live-Inhalten und anderen zeitkritischen urheberrechtlich geschützten Inhalten blockieren oder deren Entfernung bewirken können;
- den Rahmenbedingungen für dynamische Unterlassungsanordnungen, mittels derer Rechteinhaber unionsweit gegen die unbefugte Nutzung zeitkritischer urheberrechtlich geschützter Inhalte, insbesondere bei Live-Übertragungen und Live-Veranstaltungen, zu erwirken.
(Quelle DIHK)
