BAuA informiert über die Organisation von Rückrufmaßnahmen
Eine aktuelle Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, wie Unternehmen die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung bei Produktrückrufen erfüllen können, wie sie sich darauf vorbereiten können, wie sie zu organisieren sind und was zu beachten ist. Die Veröffentlichung richtet sich alle Hersteller, Einführer, Händler sowie Online-Marktplätze, die Produkte in Europa auf den Markt bringen.
Die europäische Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) fordert, dass Produkte nur dann auf den Europäischen Binnenmarkt gelangen dürfen, wenn sie sicher sind. Dazu müssen sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Häufig wird ein Sicherheitsrisiko aber erst bekannt, wenn das Produkt bereits auf dem Markt ist. Dann sind Wirtschaftsakteure (für Hersteller gilt zum Beispiel Artikel 9 Absatz 8) verpflichtet, dieses Sicherheitsrisiko zu beseitigen. Für diese Fälle sieht die Verordnung verschiedene Maßnahmen vor, in kritischen Fällen, bis hin zum Rückruf der Produkte.
- Ablauf einer Risikobewertung
- Einrichtung eines Rückrufmanagement
- Kommunikationswege
- Rückrufplan
- Meldewege und Zuständigkeiten
(Quelle BAuA)
