Förderprogramm DigiRess Circular gestartet
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt mit dem neuen Wettbewerbsprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen, für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Start-Ups der Kreislaufwirtschaft" (DigiRess Circular) Vorhaben im Bereich der Digitalisierung, die zu einer schonenderen Nutzung von Ressourcen sowie einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen. Nächster Stichtag für die Einreichung von Skizzen ist der 15. September 2026.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen, Start-ups und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Große Unternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tat sächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Länder sind förderfähig, wenn ihr Vorhaben einen überregionalen Modellcharakter aufweist, skalierbar ist oder ein besonderes Transferpotenzial besitzt.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm wird in vier thematische Schwerpunkte unterteilt:
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
- Digitale Optimierung der Produktgestaltung
- Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung
- Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Darüber hinaus können auch Projekte gefördert werden, die nicht in diese Förderschwerpunkte eingeordnet werden können.
Wie wird gefördert?
Zuwendung in Höhe von mind. 100.000 Euro und von maximal 1 Mio. Euro.
De-Minimis-Beihilfe
Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 300 000 Euro begrenzt. Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 85 Prozent, mittlere Unternehmen eine Anteilfinanzierung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen. Zuwendungsfähig sind Personaleinzelkosten zzgl. einer Gemeinkostenpauschale.
AGVO
Antragstellende können eine Innovationsbeihilfe für KMU (Artikel 28 AGVO), eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen (Artikel 29 AGVO) und eine Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Artikel 25 AGVO) beantragen. Werden unterschiedliche Beihilfen (Artikel 25, 28 und 29) in einem Antrag kombiniert, ist auf die Beihilfe abzustellen, die die niedrigste maximale Beihilfeintensität zulässt (Berechnungshilfe).
Industrielle Forschung: Beihilfeintensität von höchstens 30 Prozent; zzgl. (wenn nur nach 25 AGVO gefördert)
- bei kleinen Unternehmen +20 Prozent und bei mittleren Unternehmen +10 Prozent,
- bei Verbundvorhaben mit KMU +15 Prozent,
- in Fördergebieten nach Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV erfüllt +5 Prozent.
Dabei dürfen die Nummern 2 und 3 nicht kombiniert werden. Die höchstens gewährten Beihilfeintensitäten belaufen sich auf 65 Prozent für kleine Unternehmen, 55 Prozent für mittlere Unternehmen und 45 Prozent für große Unternehmen.
Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten (bei Verbundvorhaben die Verbundkoordinierenden) eine aussagefähige Projektskizze ein (Skizzenportal). Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung.
Weitere Termine für die Einreichung von Skizzen:
- 15. September 2026
(Quelle DigiRess Circular)
