Für Unternehmer
Was ändert sich im Jahr 2025 für Unternehmer, Existenzgründer und Gewerbetreibende? In unserer kompakten Übersicht finden Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen und Vorschriften. Updates gibt es u. a. bei den Themen Stromsteuerentlastung, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht oder E-Rechnungen. Aber auch in der Aus- und Weiterbildung oder in den Bereichen Energie, Klima und Umwelt gibt es weitere wichtige News und Neuregelungen.
(Hinweis: Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für ihre Richtigkeit kann dennoch keine Gewähr übernommen werden.)
Was sich 2025 ändert
(Hinweis: Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für ihre Richtigkeit kann dennoch keine Gewähr übernommen werden.)
Aus- und Weiterbildung
- Mindestausbildungsvergütung
- IHK-Lehrstellenbörse
Die IHK-Lehrstellenbörse geht zum 1. Januar 2025 offline. Auf der Seite „Meine Ausbildung in Thüringen" finden Sie ab sofort auch alle Ausbildungsplätze aus unserem Kammerbezirk.
- Validierung beruflicher Kompetenzen
Die Berufliche Validierung richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Ab dem 1. Januar 2025 können sich Teilnehmer Ihre beruflicher Kompetenzen validieren (zertifizieren) lassen. §50 b BBig
- Gebührentarif geändert
Zum 1. Januar 2025 tritt der neue Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) der IHK Erfurt in Kraft.
Außenwirtschaft
- Änderungen in den Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts
Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen wieder eine Reihe von (Ver)Änderungen in verschiedenen Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts an.Um die reibungslose Abwicklung des Tagesgeschäfts zu gewährleisten, wollen diese Änderungen erkannt und dahingehend bewertet werden, welche Bedeutung sie für Ihr Unternehmen haben.
- Volldigitales Ursprungszeugnis startet 2025
Ab voraussichtlich Anfang 2025 bietet die IHK mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis über die Webanwendung „eUZweb“ eine papierlose Lösung für auslandsaktive Unternehmen an. Nach IHK-Bewilligung wird das Ursprungszeugnis direkt als PDF bereitgestellt.
- Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte
Das BAFA hat die Frist zur Einreichung der Berichte gemäß § 10 Absatz 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
- UK: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 31.01.2025 verpflichtend
Die britische Regierung hat die Frist für die Einführung summarischer Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU erneut verschoben, sodass diese nun erst ab dem 31. Januar 2025 verpflichtend werden.
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
Die Kommission der Europäischen Union hat zum 1. Januar 2025 einige Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beschlossen. In der Neuauflage des Warenverzeichnisses werden die Änderungen zum 1. Januar 2025 berücksichtigt und die Ausgabe 2024 ersetzt.
- zollamtliche Überwachung von Einfuhren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ab sofort für alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand von Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen sind, die zollamtliche Erfassung anzuordnen, um die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU zu stärken und eine mögliche rückwirkende Erhebung von Zöllen zu ermöglichen.
- Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone – Neuerungen
Zum 1. Januar 2025 tritt das revidierte Regionale Übereinkommen zwischen EU, EFTA und weiteren Ländern in Kraft. Die Übergangsregelungen sollten enden, tatsächlich gelten sie bis Ende 2025 weiter.
- Elektronische Genehmigung vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ab April 2025
Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ (ETA) benötigen. Diese soll über eine App oder ein Online-Formular beantragt werden können und 10 Pfund kosten.
- Nachrüstpflichten für intelligente Fahrtenschreiber im grenzüberschreitenden Verkehr
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr auf den intelligenten Tachographen der 2. Generation umgerüstet sein. Auch Fahrzeuge, die bereits mit der aktuellen Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers der 2. Generation ausgestattet sind, müssen bis zum 19. August 2025 die Version 2 erhalten.
- Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die nun ab dem 30. Dezember 2025 gilt, verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Rohstoffe und Produkte eine Sorgfaltserklärung vorzulegen, die ihre Legalität und Entwaldungsfreiheit nachweist. Dabei müssen geografische Koordinaten der Produktionsstandorte angegeben und die Erklärung vor Import oder Handel in der EU beim Zoll eingereicht werden, wobei der bürokratische Aufwand erheblich ist.
Energie
- Einspeisevergütung
Ab Februar 2025 wird die Vergütung für Zeiten negativer Strompreise ausgesetzt, sodass Betreiber in diesen Perioden keine Vergütung erhalten. Die Grenze für verpflichtende Eigenvermarktung wird zudem auf 25 kW abgesenkt, was kleinere Anlagenbetreiber betrifft.
- Übertragungsnetzentgelte
Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland haben die vorläufigen Netzentgelte für 2025 bekannt gegeben. Im kommenden Jahr wird das durchschnittliche Netzentgelt für die Höchst- und Umspannungsebene bei 6,65 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) liegen, was einem Anstieg von 3,4 % gegenüber 2024 entspricht.
- Netzentgelte
Ab 2025 werden die Netzentgelte in Deutschland in Regionen mit viel Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich sinken. Dies betrifft insbesondere Gebiete mit starkem Zubau von Wind- und Solaranlagen. In Thüringen bleiben die Netzentgelte weitgehend konstant bis hin zu leichten Entlastungen.
- CBAM CO2 Grenzkostenausgleich 1
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Importeure die tatsächlichen Emissionen der importierten Waren nach der EU-Methode berechnen und melden. Die Verwendung von Standardwerten ist dann nicht mehr zulässig.
- CBAM CO2 Grenzkostenausgleich 2
Unternehmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 die Zulassung als autorisierte CBAM-Anmelder beantragen. Ab 2026 müssen dann CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden, die den grauen Emissionen der importierten Waren entsprechen.
- Europäischer Emissionshandel
Die Menge der ausgegebenen Zertifikate im bestehenden EU-ETS wird weiter reduziert, um die Emissionsziele zu erreichen.
- Nationaler Emissionshandel
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der CO₂-Preis in Deutschland von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne.
- Abwärmeplattform
Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen ihre Abwärmepotentiale melden. Diese Daten werden auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt, um ungenutzte Abwärme zugänglich zu machen.
- Stromsteuerentlastung
In 2025 wir eine Online-Antragspflicht für die Steuerentlastungen nach § 9b StromStG eingeführt, die dem Produzierenden Gewerbe ab 2025 eine vereinfachte Antragstellung bieten soll.
Ansprechpartner
Karsten Kurth
0361 3484-310
karsten.kurth@erfurt.ihk.de - Stromspeicher
Es gibt eine Neudefinition von Stromspeichern, um Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom zu verhindern.
- Elektromobilität
Es gibt klare Vorgaben für das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen, die sicherstellen, dass Nutzer von E-Fahrzeugen nicht als Versorger und Steuerschuldner eingestuft werden.
- Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe
Entfristung der ursprünglich Ende 2025 auslaufenden Stromsteuerentlastung (0,50 Euro pro Megawattstunde) nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG)
Innovation
- AI Act
Der AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) festlegt. Ziel ist es, die Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern. (Das Verbot für KI-Systeme mit einem unannehmbaren Risiko gilt bereits 6 Monate, also 2. Februar 2025 nach Inkrafttreten. Sie dürfen dann nicht mehr verwendet werden.)
- Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 28. März 2024 in Kraft. Einige Bestimmungen des Gesetzes sind jedoch gestaffelt und treten zu späteren Zeitpunkten in Kraft, darunter auch Regelungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
- Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen zu verbessern. Unternehmen müssen Cyber-Risiko-Bewertungen durchführen und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Umsetzung ist für Ende 2027 geplant, mit einer dreijährigen Übergangsfrist.
- Digital Operational Resilience Act (DORA)
Ab dem 17. Januar 2025 gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) in der EU. Diese Verordnung verpflichtet Finanzunternehmen, einschließlich Versicherern, zu erhöhten IT-Sicherheitsmaßnahmen, um digitale Risiken besser zu bewältigen.
- Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) wird in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der EU zu stärken. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren, mit einem Inkrafttreten im ersten Quartal 2025.
Umwelt
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz, mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme), ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD einreichen.
- Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Im März 2023 hatte das Umweltbundesamt eine Evaluation veröffentlicht, nach der die Anforderungen der Verordnung an Getrenntsammlung, Vorbehandlung und Recycling gewerblicher Siedlungsabfälle offenbar kaum eingehalten werden. So wurden über 60 Prozent der gewerblichen Abfälle im Jahr 2018 noch gemischt erfasst.Das BMUB hat einen Arbeitsentwurf für die Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Eckpunkte der geplanten Novelle sollen die Umsetzung der Verordnung verbessern.
- Anpassung des Batteriegesetzes an EU-Verordnung
Zum 17. August 2023 ist die neue EU-Batterieverordnung in Kraft getreten. Diese ist damit die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Jetzt gibt es neue Anforderungen an das Batterierecycling und erweiterte Herstellerverantwortung.
- Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
Die vorgeschlagene Beschränkung hat das Ziel, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern sowie Produkte und Verfahren sicherer zu machen. Dies unterstütze die weitreichenden Ziele der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans "Zero Pollution".
- EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)
Ab 2025 ergeben sich schrittweise bedeutende Änderungen für Unternehmen. Das Ziel ist es, Nachhaltigkeit von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus zu verbessern und gleichzeitig den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern. Außerdem wird der Anwendungsbereich erweitert auf fast alle physischen Waren, einschließlich Textilien, Möbel, Elektronik und Chemikalien. Im Digitalen Produktpass müssen alle Produkte detaillierte Informationen enthalten, wie etwa über CO₂-Fußabdruck, verwendete Materialien, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.
- Fortschreibung Luftreinhaltepläne in ausgewählten Städten
In den neuen Plänen sollen die europäischen Vorgaben zur Anpassung der Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Schadstoffe umgesetzt werden.
- Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Es gibt neue Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Minimierung von Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Erfassung von Elektroaltgeräten.
- Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung
Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Gewässerbenutzer, die erlaubnispflichtig Grundwasser- oder Oberflächenwasser entnehmen, verpflichtet, ihre Entnahmemengen gemäß der Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) zu messen und die Daten bis zum 31. März des Folgejahres an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu übermitteln.Für das Berichtsjahr 2023 wurde die Datenerfassung abgeschlossen. Nachmeldungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll. Der nächste Bericht ist bis zum 31.03.2025 für das Berichtsjahr 2024 abzugeben.
- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Die Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden erweitert und Antragstellung digitalisiert.
- Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Am 20.11.2024 wurde die Revision der CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit werden insbesondere Vorschriften an die Kennzeichnung bspw. bei Online-Angeboten, Digitalen Kennzeichen, Faltetiketten oder Nachfüllstationen ergänzt. Die Änderungen treten am 10.12.2024 in Kraft. Für die meisten Änderungen werden Übergangsfristen von 18 beziehungsweise 24 Monaten gelten. Zusätzliche Übergangsfristen von 42 beziehungsweise 48 Monate werden für den Lagerverkauf gewährt. Bereits 2023 wurden mit der Verordnung (EU) 2023/707 vier neue Gefahrenklassen eingeführt.
- F-Gase Verordnung: Erweiterte Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Mit Inkrafttreten der neuen EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 am 11.03.2024 wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung aufgeführten Stoffe (insbesondere Kältemittel mit fluorierten Treibhausgasen) eine Lizenz benötigt. Dies gilt auch für Erzeugnisse und Einrichtungen (bspw. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Schaltanlagen), die diese Stoffe enthalten. Dies ist unabhängig von der Menge der Stoffe. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal notwendig ist.
- Einwegkunststoffe
Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoffprodukte – bspw. Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons - erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich seit dem 1. Januar 2024 beim Umweltbundesamt registrieren. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vorher aufgenommen haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren. Die dabei angegebene Menge dient später der Festlegung einer Sonderabgabe auf die betroffenen Einwegkunststoffe. Die Bescheide für die Sonderabgabe werden ab 2025 versendet.
- Mittelgroße Feuerungsanlagen (44. BImSchV)
Die Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen (44. BImSchV) ist bereits seit 2019 in Kraft. Betroffen sind insbesondere Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW. Viele Bestandsanlagen konnten bisher Ausnahmen bei den vorgeschriebenen Grenzwerten nutzen. Ab dem 01.01.2025 werden diese für viele Anlagen wegfallen.
Recht und Steuern
- Wachstumschancengesetz
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist am 30. Oktober 2024 in großen Teilen in Kraft getreten. Weitere Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Die Maßnahmen markieren einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau, auch wenn das Gesetz deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen der Wirtschaft zurückbleibt.
- E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen können. Für den Versand von E-Rechnungen hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangsfristen bis Ende 2027 geschaffen. Kleinunternehmen wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit.
- Elektronische Meldung von Kassensystemen ab 1. Januar 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische Kassen(systeme) sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Systeme sind bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle den Behörden zu melden.
- Barrierefreiheit für Unternehmen ab Juni 2025 Pflicht
Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) beachten. Betroffen sind alle Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte (z.B. Computer, Smartphones, TV-Geräte, E-Book-Reader) sowie die Anbieter bestimmter Dienstleistungen (z.B. Bankdienstleistungen, Onlineshops, E-Book-Software). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind hingegen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ziel ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
- Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro auf 12,82 Euro. Damit steigt die Minijob-Grenze von 538 Euro auf 556 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro.
- Neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen ab 2025
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Insbesondere gelten Verwaltungsakte nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Absenden als bekanntgegeben. Hintergrund für die Änderungen sind neue Laufzeitvorgaben für die Zustellung im Postwesen, die einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Angestellte von Post- und Paketdienstleistern dienen sollen.
Standort- und Brancheninformationen
- Abschaffung des Hotelmeldescheins
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige.
- Meldepflicht für Registrierkassen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden (bis spätestens 31.07.2025).Wenn ein neues Kassensystem ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wird, muss dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden.Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.Die Übermittlungsmöglichkeit steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.
- Thüringer Servicekonto wird durch die BundID ersetzt
Zum 31. Dezember 2024 wird das Thüringer Servicekonto endgültig durch die BundID ersetzt. Mit dieser Entscheidung setzt der Freistaat Thüringen auf eine deutschlandweit einheitliche Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Die BundID ermöglicht natürlichen Personen die sichere digitale Identifizierung und Authentifizierung und ersetzt damit das bisherige Thüringer Servicekonto vollständig.
- Thüringer Organisationskonto wird durch das Elster-Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto" ersetzt
Ab Januar 2025 wird das Thüringer Organisationskonto durch das bundesweit einheitliche Elster-Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto" ersetzt. „Mein Unternehmenskonto“ bietet Unternehmen einen zentralen, rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen und nutzt dafür die bewährte ELSTER-Infrastruktur. Mit einem einzigen Zugang können Unternehmen bundesweit auf Verwaltungsangebote zugreifen, ohne sich in unterschiedlichen Systemen anmelden zu müssen.Ansprechpartner
Konrad Eismann
0361 3484-208
konrad.eismann@erfurt.ihk.de