Was sich 2025 ändert
(Hinweis: Die Übersicht wird fortlaufend ergänzt. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Für ihre Richtigkeit kann dennoch keine Gewähr übernommen werden.)
Aus- und Weiterbildung
- Mindestausbildungsvergütung
- IHK-Lehrstellenbörse
Die IHK-Lehrstellenbörse geht zum 1. Januar 2025 offline. Auf der Seite „Meine Ausbildung in Thüringen" finden Sie ab sofort auch alle Ausbildungsplätze aus unserem Kammerbezirk.
- Validierung beruflicher Kompetenzen
Die Berufliche Validierung richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Ab dem 1. Januar 2025 können sich Teilnehmer Ihre beruflicher Kompetenzen validieren (zertifizieren) lassen. §50 b BBig
- Gebührentarif geändert
Zum 1. Januar 2025 tritt der neue Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) der IHK Erfurt in Kraft.
Außenwirtschaft
- Änderungen in den Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts
Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen wieder eine Reihe von (Ver)Änderungen in verschiedenen Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts an.Um die reibungslose Abwicklung des Tagesgeschäfts zu gewährleisten, wollen diese Änderungen erkannt und dahingehend bewertet werden, welche Bedeutung sie für Ihr Unternehmen haben.
- Volldigitales Ursprungszeugnis startet 2025
Ab voraussichtlich Anfang 2025 bietet die IHK mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis über die Webanwendung „eUZweb“ eine papierlose Lösung für auslandsaktive Unternehmen an. Nach IHK-Bewilligung wird das Ursprungszeugnis direkt als PDF bereitgestellt.
- Verlängerung der Einreichungsfrist für LkSG-Berichte
Das BAFA hat die Frist zur Einreichung der Berichte gemäß § 10 Absatz 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
- UK: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 31.01.2025 verpflichtend
Die britische Regierung hat die Frist für die Einführung summarischer Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU erneut verschoben, sodass diese nun erst ab dem 31. Januar 2025 verpflichtend werden.
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
Die Kommission der Europäischen Union hat zum 1. Januar 2025 einige Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beschlossen. In der Neuauflage des Warenverzeichnisses werden die Änderungen zum 1. Januar 2025 berücksichtigt und die Ausgabe 2024 ersetzt.
- zollamtliche Überwachung von Einfuhren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ab sofort für alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand von Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen sind, die zollamtliche Erfassung anzuordnen, um die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU zu stärken und eine mögliche rückwirkende Erhebung von Zöllen zu ermöglichen.
- Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone – Neuerungen
Zum 1. Januar 2025 tritt das revidierte Regionale Übereinkommen zwischen EU, EFTA und weiteren Ländern in Kraft. Die Übergangsregelungen sollten enden, tatsächlich gelten sie bis Ende 2025 weiter.
- Elektronische Genehmigung vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ab April 2025
Ab dem 2. April 2025 werden die meisten visumsfrei Einreisenden vorab eine britische „Electronic Travel Authorisation“ (ETA) benötigen. Diese soll über eine App oder ein Online-Formular beantragt werden können und 10 Pfund kosten.
- Nachrüstpflichten für intelligente Fahrtenschreiber im grenzüberschreitenden Verkehr
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr auf den intelligenten Tachographen der 2. Generation umgerüstet sein. Auch Fahrzeuge, die bereits mit der aktuellen Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers der 2. Generation ausgestattet sind, müssen bis zum 19. August 2025 die Version 2 erhalten.
- Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die nun ab dem 30. Dezember 2025 gilt, verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Rohstoffe und Produkte eine Sorgfaltserklärung vorzulegen, die ihre Legalität und Entwaldungsfreiheit nachweist. Dabei müssen geografische Koordinaten der Produktionsstandorte angegeben und die Erklärung vor Import oder Handel in der EU beim Zoll eingereicht werden, wobei der bürokratische Aufwand erheblich ist.
Energie
Innovation
Umwelt
- Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Es gibt neue Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Minimierung von Brandrisiken durch unsachgemäße Behandlung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Erfassung von Elektroaltgeräten.
Recht und Steuern
- Wachstumschancengesetz
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist am 30. Oktober 2024 in großen Teilen in Kraft getreten. Weitere Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Die Maßnahmen markieren einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau, auch wenn das Gesetz deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen der Wirtschaft zurückbleibt.
- Elektronische Meldung von Kassensystemen ab 1. Januar 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische Kassen(systeme) sowie für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Systeme sind bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle den Behörden zu melden.
- Barrierefreiheit für Unternehmen ab Juni 2025 Pflicht
Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) beachten. Betroffen sind alle Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte (z.B. Computer, Smartphones, TV-Geräte, E-Book-Reader) sowie die Anbieter bestimmter Dienstleistungen (z.B. Bankdienstleistungen, Onlineshops, E-Book-Software). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind hingegen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ziel ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Standort- und Brancheninformationen
- Abschaffung des Hotelmeldescheins
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige.
- Meldepflicht für Registrierkassen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden (bis spätestens 31.07.2025).Wenn ein neues Kassensystem ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wird, muss dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden.Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.Die Übermittlungsmöglichkeit steht ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.
- Thüringer Servicekonto wird durch die BundID ersetzt
Zum 31. Dezember 2024 wird das Thüringer Servicekonto endgültig durch die BundID ersetzt. Mit dieser Entscheidung setzt der Freistaat Thüringen auf eine deutschlandweit einheitliche Lösung für digitale Verwaltungsleistungen. Die BundID ermöglicht natürlichen Personen die sichere digitale Identifizierung und Authentifizierung und ersetzt damit das bisherige Thüringer Servicekonto vollständig.
- Thüringer Organisationskonto wird durch das Elster-Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto" ersetzt
Ab Januar 2025 wird das Thüringer Organisationskonto durch das bundesweit einheitliche Elster-Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto" ersetzt. „Mein Unternehmenskonto“ bietet Unternehmen einen zentralen, rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen und nutzt dafür die bewährte ELSTER-Infrastruktur. Mit einem einzigen Zugang können Unternehmen bundesweit auf Verwaltungsangebote zugreifen, ohne sich in unterschiedlichen Systemen anmelden zu müssen.Ansprechpartner
Konrad Eismann
0361 3484-208
konrad.eismann@erfurt.ihk.de