EU-Batterieverordnung

Zum 17. August 2023 ist die neue EU-Batterieverordnung in Kraft getreten. Diese ist damit die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. 
Die neuen Regelungen betreffen alle in der EU verkauften Batterietypen und umfassen ihren gesamten Lebenszyklus: Vom Design, der Materialbeschaffung bis hin zu ihrer Sammlung und dem Recycling. Dabei sollen die Vorschriften einen grundlegenden Rahmen für die Förderung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batterieindustrie schaffen.
  • Mit der direkt anwendbaren Verordnung wird nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden. 
  • Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen. 
  • Darüber hinaus muss ab 2031 bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
  • Die Verordnung schreibt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor. 
  • Eine besondere Neuerung ist der digitale Batteriepass: Zum ersten Mal werden damit zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle gesammelt und digital zur Verfügung gestellt. 
  • Die Batterieverordnung definiert auch somit zum ersten Mal ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen somit sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch die Austauschbarkeit von Geräte- und LV-Batterien wird geregelt.
  • Schließlich werden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien überarbeitet. Insbesondere werden ehrgeizige Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.
Die Definitionen für die Batteriekategorien werden zum Teil geändert, wodurch einige Batterien nun einer neuen Batteriekategorie zugeordnet werden. Außerdem kommen zu den "Gerätebatterien" (zusätzlich neue Unterkategorie "Allzweck-Gerätebatterien"), "Industriebatterien" und "Starterbatterien" (ehemals Fahrzeugbatterien) noch neu "Traktionsbatterien" (für Elektrofahrzeuge) sowie "Batterien für leichte Verkehrsmittel" hinzu. So werden Batterien für E-Bikes/Pedelecs zukünftig der Batteriekategorie Batterien für leichte Verkehrsmittel statt Industriebatterien zugeordnet.
Vor allem soll laut EU-Kommission der Aspekt der Kreislaufwirtschaft der Batterie-Wertschöpfungsketten weiter ausgebaut werden. Dafür werden neue Zielvorgaben bei der Sammlung und dem Recycling von Altbatterien eingeführt. Für Gerätebatterien liegt das Ziel beispielsweise bei 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030. Bei Batterien aus leichten Verkehrsmitteln beträgt das Ziel 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Um den Bedarf an den aus dem Recyclingprozess gewonnenen Sekundärrohstoffen konstant zu halten und die essenziellen Stoffe so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf zu halten, werden auch Zielvorgaben für einen Mindestanteil an Rezyklaten bei der Herstellung neuer Batterien vorgesehen. Diese werden ab 2030 auf 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel festgelegt. Ab 2035 werden die Zielvorgaben für Kobalt, Lithium und Nickel auf 20, 10 und 12 Prozent angehoben.
Um die effektive Sammlung von Altbatterien zu ermöglichen, wird die entsprechende Kennzeichnung ausgeweitet. Mit Etiketten und QR-Codes versehen, müssen Hersteller über Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung sowie die korrekte getrennte Sammlung informieren. Ergänzt durch den digitalen "Batteriepass" für bestimmte Batterietypen, soll die individuelle Kennung, Merkmale des Modells oder der Reparatur-Status ersichtlich werden. Die Informationen sollen ebenfalls dazu beitragen, Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Batterien selbst zu entfernen und austauschen zu können.
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