Außenhandel

Brexit und Zoll

1. Zollgrenze EU-VK: Was bedeutet das?

Seit 1. Januar 2021 besteht – unabhängig vom Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der Europäischen Union. Das bedeutet für Exporteure und Importeure
  • Zollformalitäten und
  • Beachtung des Zollrechts
…mit den Folgen
  • Mehraufwand und
  • höhere Kosten für Unternehmen.

2. Folgen für den Warenverkehr

Die praktischen Auswirkungen des Brexits für den Warenverkehr haben wir in den Häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Warenverkehr zwischen der EU und dem VK zusammengestellt.

Zollanmeldungen für Großbritannien, keine Änderung für Nordirland

Unabhängig vom verhandelten Freihandelsabkommen ist, dass es eine Zollabfertigung für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien (England, Schottland, Wales) gibt. Lieferungen nach Nordirland werden weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.

Das bedeutet für die Ausfuhr aus der EU nach Großbritannien (GB)

  • Ausfuhranmeldung und
  • gegebenenfalls Registrierung beim Zoll mit EORI-Nummer, falls nicht bereits vorhanden sowie
  • Zollsoftware (zum Beispiel ATLAS) für die elektronische Abwicklung werden fällig. Zulassung sowie Artikelstammdaten und Codierungen werden dafür benötigt, alternativ: Internetzollanmeldung IAA+ (mittels Elster-Online-Zertifikat)
  • Ausfuhrgenehmigungen werden gegebenenfalls für sensible Güter benötigt, alternativ die Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen
  • Umsatzsteuerliche Folgen: steuerfreie Ausfuhrlieferung; EU-Richtlinien verlieren in GB Geltung, zum Beispiel für Konsignationslagerregeungen
  • In GB erfolgt eine Einfuhrabfertigung. Die Höhe der Zölle richtet sich grundsätzlich nach dem VK-Zolltarif. Dieser orientiert sich in weiten Teilen am EU-Tarif sieht aber Vereinfachungen (Glättungen) und Reduktionen vor. Je nach gewählter Lieferbedingung  (“frei Haus”) kann es sein, dass der EU-Exporteur auch den Import in GB regeln muss. Dann muss sich dieser unter Umständen in GB eine GB-EORI beschaffen, was wiederum eine umsatzsteuerliche Registrierung erfordert.

Das bedeutet für die Einfuhr in die EU aus Großbritannien

  • Ausfuhrabfertigung in GB
  • Einfuhranmeldung in der EU, Registrierung beim Zoll (EORI) sowie
  • EU-Zölle (Einfuhrumsatzsteuer, eventuell Verbrauchsteuer) werden fällig.
  • Je nach Warenart werden zusätzliche Lizenzen, Nachweise oder Zertifikate erforderlich.

Das bedeutet für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland

  • keine Zollanmeldungen
  • normale umsatzsteuerliche Handhabung (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Intrastatmeldungen (Code XI)
In einem Zoll-Leitfaden informiert die Generaldirektion Zoll und Steuern Unternehmen über die Auswirkungen der neuen Grenze für den Warenverkehr.

Zollverwaltungen gefordert

Insbesondere die britische Zollverwaltung steht vor großen Herausforderungen. In einem Bericht des britischen National Audit Office „The UK border: preparedness for EU exit” wird diagnostiziert, dass die Grenzabfertigung für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren suboptimal sein wird. Auch auf Seiten der EU27 dürfte es zu Engpässen kommen, beispielsweise an den neuen Grenzzollstellen, bei der Erstellung des Ausgangsvermerks und beim Import von Paketsendungen.

Lieferbedingungen überprüfen

Im Binnenmarkt ist das Risiko einer Lieferbedingung „frei Haus” oder DDP überschaubar. Im Warenverkehr mit einem Drittland bedeutet es, dass der Lieferant Kosten und Risiko der Zollabfertigung trägt und sich ggf. im Empfängerland steuerlich registrieren muss. Die Kosten sind mit dem vereinbarten „frei Haus”-Preis abgegolten. Dies sollte bei Vereinbarungen für die Zeit nach dem Brexit berücksichtigt werden.

Alle betroffenen Warenverkehre betrachten

Wenn GB ein Drittland wird, sind alle Warenverkehre davon betroffen, nicht nur endgültige Ausfuhren oder Einfuhren. Zollabfertigung auf beiden Seiten des Ärmelkanals und auf der irischen Insel wird es geben müssen für:
  • Reparaturen
  • Berufsausrüstung
  • Messegüter
  • Lagerbewegungen
  • ...
Beispiel: Falls Wartungsarbeiten an einer Maschine in GB durchgeführt werden sollen, muss die mitgeführte Berufsausrüstung vier Mal zollrechtlich abgefertigt werden: Ausfuhr EU, Einfuhr GB, Wiederausfuhr GB, Wiedereinfuhr EU. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der zollrechtlichen Abfertigung mit Carnet ATA oder auch ohne.

Rückwaren

Im Warenverkehr zwischen GB und der EU gilt die übliche Rückwarenregelung. Für Waren, die vor dem 1. Januar 2020 aus der EU nach GB geliefert wurden, gilt: Wenn solche Waren aus GB in die EU27 zurückkommen, sollten nach den ursprünglichen Planungen Zölle und Steuern anfallen. Die normalerweise übliche abgabenfreie Einfuhr als Rückware war nicht vorgesehen. Nun ist sie möglich, die IHK-Organisation hat sich bei der EU erfolgreich für eine analoge Anwendung der Rückwarenregelung eingesetzt. Als Nachweis der Lieferung nach GB dient beispielsweise ein Lieferschein oder eine Gelangensbestätigung.

Ansprechpartner beim Zoll

Unternehmen, die Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt des VK aus der EU und den Folgen für den Warenverkehr haben, können sich an den Zoll wenden.

Für allgemeine Fragen zum Brexit steht die zentrale Auskunft des Zoll zur Verfügung:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-520

Für spezifische Fragen steht das Hauptzollamt Erfurt als Brexit-Ansprechpartner bereit. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten!

3. GB: Einfuhrbestimmungen, Zollabgaben, Zollverfahren

Zolldienstleister

Die britische Verwaltung hält im Internet eine Liste mit Zolldienstleistern vor. Die List of custom agents and fast parcel operators soll helfen, geeignete Zolldienstleister und spezialisierte Zollagenten im VK zu finden. Denn: EU-Exporteure sollten rechtzeitig klären, wer im VK die Verzollung übernimmt.

Zolltarif – Wie hoch werden die Zölle?

Der Zolltarif des Vereinigten Königreichs entspricht in weiten Teilen dem EU-Zolltarif, sieht jedoch Vereinfachungen sowie Zollreduzierungen für einige Waren vor.
Aufgrund des Handelsabkommens gilt für Waren mit präferenziellem Ursprung EU Zollfreiheit bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich und umgekehrt. Details zum Abkommen, den geltenden Ursprungsregeln und -nachweisen haben wir im IHK-Artikel EU-UK Abkommen zusammengestellt.

Zollformalitäten, Einfuhrbestimmungen – Wie funktioniert die Verzollung in GB?

Das von der britischen Regierung veröffentlichte Dokument The Border with the European Union. Importing and Exporting Goods (nicht barrierefrei) geht detailliert auf Import- und Exportvorgänge ein, beschreibt Zollformalitäten, Zollverfahren und Abgabenerhebung in GB und weist auf die Regularien und Einfuhrbestimmungen besonderer Warengruppen hin.

4. Das Border Target Operating Model

Die britische Regierung hat das „Border Target Operating Model“ veröffentlicht, das seit Oktober 2023 neue Zollformalitäten und -kontrollen für den Warenimport vorsieht. Der Entwurf legt dar, wie die Kontrollen vereinfacht, digitalisiert und im Laufe der Zeit über das neue, einheitliche "Single Trade Window" des Vereinigten Königreichs durchgeführt werden sollen.
Das Border Target Operating Model wird Zollkontrollen in drei Stufen (“Milestones”) einführen:
  • 1. Stufe - 31. Januar 2024: Einführung von Gesundheitszertifikaten für den Import von Tierprodukten mit mittlerem Risiko, Pflanzen, Pflanzenprodukten und hochriskanten Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs aus der EU.
  • 2. Stufe - 30. April 2024: Einführung von dokumentarischen sowie risikobasierten Identitäts- und physischen Kontrollen für Tierprodukte, Pflanzen und Pflanzenprodukte mittleren Risikos und hochriskante Lebensmittel (und Futtermittel) nicht-tierischen Ursprungs aus der EU.
  • 3. Stufe - 31. Oktober 2024: Sicherheits- und Schutzanmeldungen für EU-Importe treten ab dem 31. Oktober 2024 in Kraft. Parallel dazu führt die Regierung einen reduzierten Datensatz für Importe ein. Die Verwendung des einheitlichen Handelsfensters des Vereinigten Königreichs wird Doppelungen so weit wie möglich über verschiedene Vordatensätze hinweg beseitigen.

Materialien und Leitfäden

Bitte nutzen Sie die zum BTOM gehörenden Leitfäden. Die Broschüren decken eine Reihe von Themen ab, einschließlich:
  • Grenzkontrollposten - Pflanzen und Pflanzenprodukte
  • Entscheidungsbäume für zusammengesetzte Lebensmittelprodukte
  • Gesundheitszertifikate
  • Importbenachrichtigungen unter Verwendung von IPAFFS
  • Pflanzengesundheitszertifikate
Sie können sich die Aufzeichnungen der BTOM-Webinare, die von Politikexperten des britischen Ministeriums für Umwelt, Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) durchgeführt wurden, hier ansehen. Auch können Sie sich hier für zukünftige DEFRA BTOM Policy Webinare anmelden.

5. CE-Kennzeichnung

Wenn das VK Drittland wird, hat das auch Folgen für die CE-Kennzeichnung. In Nordirland ändert sich hingegen nichts, weil Nordirland Teil des Binnenmarktes bleibt.

Einfuhr von GB-zertifizierten Produkten in die EU 

Zertifikate von britischen Zertifizierern haben ihr Gültigkeit in den 27 übrigen EU-Mitgliedsstaaten verloren. Demnach können betroffene Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. In folgender Liste finden Sie die betroffenen Produktkategorien.
Laut Germany Trade and Invest (GTAI) haben Unternehmen mit im VK zertifizierten Produkten nun zwei Optionen:
  • Sie können zum einen eine neue Konformitätsbewertung bei einem Zertifizierungsinstitut, einer „benannten Stelle”, in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten beantragen. „Benannte Stelle” meint, dass die Prüfstellen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt wurden.
  • Zum anderen gibt es die Option, das bestehende Dossier in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen zu lassen. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der neuen „benannten Stelle” notwendig.
Die IHK Erfurt berät Sie zu Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht.

Einfuhr von CE-gekennzeichneten Produkten nach GB

Die bisher in GB anerkannte CE-Kennzeichnung wird durch das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt. Die britische Regierung informiert auf ihrer Internetseite Using the UKCA mark from 1 January 2021 über die neue Markierung. Die der UKCA zugrundeliegenden Standards entsprechen den heute in der EU gültigen CE-Standards. Folgende Regelungen gelten:
  • Waren, die sich vor dem 1. Januar 2021 in GB im freien Verkehr befinden, bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Das heißt, ihre CE-Kennzeichnung wird in GB unbefristet akzeptiert.

UKCA-Label ersetzt CE-Kennzeichnung – Übergangsfrist wurde auf unbestimmte Zeit verlängert

Gute Nachrichten für den Handel mit dem Vereinigten Königreich. Die britische Regierung gab am 1. August 2023 bekannt, die CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt auf unbestimmte Zeit zuzulassen. Damit hat das jahrelange Hin und Her der Übergangsfristen ein Ende gefunden.
Die Bekanntmachung dazu finden Sie auf der Internetseite der britischen Regierung.
Seit dem 1. Januar 2021 können Unternehmen das UKCA-Zeichen verwenden, um ihre Konformität mit den Produktnormen in England, Schottland und Wales nachzuweisen. Gemäß den Bestimmungen des Nordirlandprotokolls wird Nordirland weiterhin die CE-Kennzeichnung für in Nordirland in Verkehr gebrachte Waren anerkennen. Sie werden die UKNI-Kennzeichnung verwenden müssen, wenn sie eine britische Konformitätsbewertungsstelle mit der Prüfung ihrer Produkte beauftragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

6. Exportkontrolle

Lieferungen nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) werden als Ausfuhren betrachtet und unterliegen den entsprechenden exportkontrollrechtlichen Bestimmungen. Gelistete Güter dürfen nur mit Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. Für Lieferungen nach Nordirland, die als innergemeinschaftliche Lieferungen gelten, ist unter Umständen eine Verbringungsgenehmigung erforderlich. Als Verfahrenserleichterung wurde die Allgemeine Genehmigung EU001 um das Bestimmungsland Vereinigtes Königreich erweitert. Außerdem greift eine nationale Allgemeine Genehmigung, die AGG Nr. 15, für bestimmte Geschäfte mit Großbritannien.
Nähere Informationen finden Sie im IHK-Artikel Allgemeine Genehmigungen (AGG). Das BAFA informiert ausführlich auf seiner Website zum Thema Brexit.

7. Präferenzieller Ursprung und Lieferantenerklärungen

Der Brexit hat auch Konsequenzen für präferenzielle Ursprungsregelungen. Bei diesem Thema wird – im Gegensatz zu Zollfragen und Exportkontrolle – nicht zwischen GB und Nordirland unterschieden. Es gibt nur einen gemeinsame Ursprung für das Vereinigte Königreich, die Kennung ist verwirrenderweise GB.
Seit 1. Januar 2021 sind GB-Waren keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr präferenzberechtigt. Das gilt nach Ansicht der EU auch für GB-Waren, die sich bereits vor dem Brexit im Gebiet der EU27 befinden. Das hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation. Vormaterialen aus GB gelten damit als Vormaterialen ohne Ursprung und Be- und Verarbeitungen in GB sind nicht (mehr) ursprungsbegründend.
Die Aufhebung des präferenziellen Ursprungs führt dazu, dass in der EU27 Lagerware und verbaute Ware ihren präferenziellen Ursprung verliert. Gegebenenfalls müsste die Präferenzkalkulation neu durchgeführt werden. 

Lieferantenerklärungen bis 2020

Lieferantenerklärungen aus GB (hier einschließlich Nordirland) werden nach dem Brexit und dem Ablauf der Übergangsfrist grundsätzlich ungültig, es sei den, der Lieferant aus GB versichert, dass es sich bei der Ware um EU27-Ware gehandelt hat. Ob das funktioniert, muss sich noch zeigen.
Lieferantenerklärungen aus der EU27 gelten normal weiter. Sollte in der Erklärung allerdings neben dem präferenziellen Ursprung „Europäische Union” auch ein Hinweis auf GB enthalten sein, hätte der Empfänger der Lieferantenerklärung Kenntnis über den „GB-Ursprung”, mit der Folge, dass diese Ware ihre Präferenzeigenschaft verliert. Falls eine Lieferantenerklärung aus der EU27 nur die Ursprungsangabe Europäische Union enthält, gibt es keinen Anlass nachzuforschen, ob es sich vielleicht um GB-Ware handeln könnte. Der Lieferant wäre in der Pflicht, darüber gegebenenfalls zu informieren.

Brexit und Ursprungszeugnisse

Bei ausgewiesenem Ursprung United Kingdom und/oder „EU“ und/oder eines EU-27 Mitgliedsstaates kann die Erklärung-IHK bzw. einer Herstellererklärung für einen Zeitraum von 2 Jahren (beginnend zum 01.01.2021) auch ohne Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs als Vornachweis bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen in Deutschland anerkannt werden.
Diese Übergangsregelung bezieht sich ebenso auf Erklärungen-IHK mit Ursprungsnennung United Kingdom, die innerhalb der EU-27 ausgestellt werden.
Trotz dieser Verlängerung empfehlen wir betroffenen Unternehmen, ihre Nachweisführung möglichst zeitnah auf bescheinigte Vornachweise bei drittländischem Ursprung „UK“ umzustellen und nicht bis zum 31.12.2022 zu warten.

Welche Folgen hat das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich?

Es handelt sich um ein bilaterles Abkommen. EU-Ursprungsware ist im Vereinigten Königreich zollfrei, UK-Ware in der EU. Eine zollfreie Weiterlieferung der UK-Ware beispielsweise in die Schweiz ist nicht möglich. Als grenzüberschreitender Nachweis dient die Ursprungserklärung auf einem Handelspapier. Bei Warenwerten über 6.000 Euro muss der Nachweis eine REX-Nummer enthalten. Bei Nachweisen aus UK muss die GB-EORI des Lieferanten angegeben sein. Details zum Abkommen, den Ursprungsregeln und -nachweisen finden Sie in unserem Artikel EU-UK Abkommen.

Handelsabkommen GBs mit anderen Staaten

Die britische Regierung hat eine Übersicht über die Handelsabkommen veröffentlicht, die GB verhandelt hat. Insbesondere für deutsche Unternehmen mit Produktionsstätten in GB ist es wichtig zu wissen, ob und welche Zollvorteile aus Handelsabkommen auch nach Vollzug des Brexit genutzt werden können. Faktisch wurden die bestehenden Abkommen der EU mit diesen Staaten einfach umetikettiert.

8. Wie informiert die IHK?

Die IHK stellt auf Ihrer Website folgende Informationen für Sie bereit:
  • Informationen für Exporte in Drittländer für Unternehmen, die bisher nur innergemeinschaftlich geliefert haben
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich