Pflichten für Gewässerbenutzer

Die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) verpflichtet Gewässerbenutzer das aus Grund- und Oberflächenwasser entnommene Rohwasser seit dem Jahr 2023 regelmäßig zu kontrollieren, die Entnahme zu dokumentieren und die Ergebnisse per Eigenkontrollbericht einmal im Jahr an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden.