Neue Pflichten für Gewässerbenutzer
Die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) verpflichtet Gewässerbenutzer das aus Grund- und Oberflächenwasser entnommene Rohwasser ab dem Jahr 2023 regelmäßig zu kontrollieren, die Entnahme zu dokumentieren und die Ergebnisse per Eigenkontrollbericht einmal im Jahr an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu melden.
Rechtzeitig vor der erstmaligen Meldung im Jahr 2024 wird das TLUBN ein Internetportal hierfür bereitstellen.
Weitere Details und eine Liste von FAQs wurden hier veröffentlicht: Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)