Recht und Steuern

Neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen ab 2025

Ab 1. Januar 2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Insbesondere gelten Verwaltungsakte nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Absenden als bekanntgegeben. Hintergrund für die Änderungen sind neue Laufzeitvorgaben für die Zustellung im Postwesen, die einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Angestellte von Post- und Paketdienstleistern dienen sollen.
Dazu gehören u. a. folgende:
  • Fiktion der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (= Änderung v. § 41 Abs. 2 VwVfG und § 122 Abs. 2 AO):
    Verwaltungsakte gelten künftig nicht mehr drei, sondern vier Tage nach Aufgabe zur Post (schriftliche VAe) oder nach Absenden (elektronische VAe) als bekanntgegeben.
  • Fiktion der Zustellung mittels Einschreiben (= Änderung v. § 4 Abs. 2 VwZG):
    Dokumente, die mittels Einschreiben versendet werden, gelten ebenfalls nicht mehr nach drei, sondern erst nach vier Tagen als zugestellt.
  • Fiktion bei formloser Mitteilung durch das Zivilgericht (= Änderung von § 270 ZPO):
    Per Post versandte Schriftsätze und Erklärungen der Parteien, die keine Sachanträge enthalten (= formlose Mitteilungen), gelten künftig ebenfalls erst vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.
  • Zustellungsfiktion im Insolvenzverfahren (= Änderung v. § 8 Abs. 2 InsO):
    Auch im Insolvenzverfahren gelten Schriftstücke künftig nicht mehr drei, sondern vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Die Bekanntgabe- und Zustellungsfiktionen haben im Rechtsverkehr eine nicht unerhebliche Bedeutung, da sie oft den Beginn von Rechtsbehelfsfristen - z. B. für Widerspruch und Klage - markieren.