REACH: Beschränkung von PFAS

Im Januar 2023 haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit den Niederlanden, Dänemark, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die OECD-Definition der gesamten Stoffgruppe von ca. 10.000 PFAS-Verbindungen und sieht ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
Die vorgeschlagene Beschränkung hat das Ziel, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern sowie Produkte und Verfahren sicherer zu machen. Dies unterstütze die weitreichenden Ziele der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans "Zero Pollution".
Betroffen sind u.a. Zukunftstechnologien, Halbleiter, Brennstoffzellen, Sensorik, Batterien, Wasserstoff-Erzeugung, Medizintechnik, etc.

EU-Konsultation

Vom 22. März bis zum 25. September 2023 führte die ECHA eine öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag durch. Weitere Informationen sind auf der ECHA-Informationen zu Perfluoralkylchemikalien (PFAS) zusammengefasst.
Die DIHK hat diese Handlungsempfehlungen veröffentlicht. 
ECHA veröffentlicht FAQs zur Konsultation
Während der Informationsveranstaltung am 5. April 2023 sind insgesamt über 1.600 Fragen bei der ECHA eingegangen. Der Fragenkatalog ist online und konzentriert sich auf die Konsultation selbst, die Meinungsbildung in den Ausschüssen der ECHA und das REACH-Beschränkungsverfahren. 
Die Auswertung der Konsultation liegt noch nicht vor.

Weitere Informationen 

Veranstaltungen

PFAS-Innovationsforum am 04.03.2024

Das Umweltforschungszentrum (UFZ) und die DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. stellen das Thema PFAS in den Mittelpunkt einer besonderen Veranstaltung. Das Spezielle: Verschiedene essentielle Fachperspektiven auf die PFAS-Problematik werden gebündelt und der aktuelle Stand aufgezeigt.
  • Welche Regularien erwarten uns und wie können Unternehmen und Versorger darauf reagieren?
  • Wie können wir PFAS in der Umwelt erfassen und seine Auswirkungen bestimmen?
  • Wie können Kommunen mit Schadensfällen umgehen?
Zusammen mit Ihnen sollen ein Weg geebnet und gemeinsam Lösungen geschaffen werden. Mit Breakout-Sessions zum Bereich Monitoring, Toxizität, Recycling, Behandlung von PFAS und zur deren Regulierung soll eine Basis für neue Netzwerke, langfristige Kooperationen und neue Projekte geschaffen werden. Das Ziel: Der PFAS-Herausforderung zukünftig konstruktiv und nach vorne gerichtet gemeinsam begegnen können.
Ihre Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung findet am 04.03.2024 von 09:00 bis ca. 17:00 Uhr im Leipziger KUBUS (Permoserstr. 15, 04318 Leipzig) statt. Hier können Sie sich gern anmelden.

Rückblick

PFAS – Quo vadis ? Der Beschränkungsvorschlag und wie Sie sich beteiligen können
REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die Vorträge sind über den obigen Link abrufbar.
Webseite der ECHA oder bei YouTube EUchemicals und Webinar-Mitschnitt