REACH: Beschränkung von PFAS

Öffentliche Konsultation zum PFAS‑Beschränkungsvorschlag – Rückmeldungen bis 19. Mai 2026

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) durch. Gegenstand ist die Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des vorgeschlagenen PFAS‑Beschränkungsansatzes auf Basis des Hintergrunddokuments der Dossierersteller.
Die Konsultation läuft noch bis zum 25. Mai 2026.

Hintergrund und weiterführende Informationen

  • Eine Zusammenfassung des SEAC‑Hintergrunddokuments ist online verfügbar.
  • Weitere Informationen sowie unterstützende Materialien finden Sie auf der PFAS‑Themenseite der ECHA.

Beteiligung der DIHK

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plant, sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Konsultation zu beteiligen.
Hierzu wurde ein Entwurf einer DIHK‑Stellungnahme erarbeitet, der sich an der strukturierten Umfrage der ECHA orientiert.

Rückmeldungen erbeten

Die DIHK bittet um Anmerkungen und Ergänzungen zum Entwurf der Stellungnahme – insbesondere aus der Unternehmenspraxis. Gern senden wir Ihnen den Entwurf bei Interesse.
📅 Frist für Rückmeldungen: 19. Mai 2026
📧 Kontakt: riedler.kathrin@dihk.de
Besonders willkommen sind Rückmeldungen zu:
  • gekennzeichneten Textpassagen, bei denen noch Unklarheiten bestehen oder derzeit keine belastbare Ersteinschätzung möglich ist
  • insbesondere zu den Reporting‑Anforderungen sowie zum standortspezifischen PFAS‑Managementplan (site‑specific PFAS management plan)

Praxisbeispiele aus Unternehmen

Sehr erwünscht sind außerdem Praxisbeispiele aus Unternehmen, mit denen die DIHK‑Stellungnahme fundiert untermauert werden kann.
Sofern Unternehmen beabsichtigen, sich direkt an der SEAC‑Konsultation zu beteiligen, bittet die DIHK darum, diese Beiträge vorab zur Verfügung zu stellen, damit relevante Aspekte in die DIHK‑Stellungnahme einfließen können.

Beschränkung von PFAS – Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)

Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liegt ein Vorschlag zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vor. Es handelt sich um eines der umfangreichsten Beschränkungsdossiers seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung, umfasst ca. 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe und zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Ausnahmen soll es lediglich für ausgewählte Verwendungen geben (Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel etc.).
Hintergrund ist, dass PFAS vermehrt in der Umwelt auftreten und die EU die Gefahr sieht, dass diese Verbindungen Umwelt und Gesundheit schädigen könnten. Daher hat die Stoffgruppe eine hohe Umweltrelevanz und benötigt dementsprechend einen sorgfältigen regulatorischen Rahmen. Jedoch verfügen PFAS über besondere physikalische, chemische und biologische Eigenschaften, die nicht so einfach substituiert werden können. Zutreffend ist dies insbesondere im High-Tech-Bereich, wo die Anwendung von PFAS-Materialien essenziell ist.
Beispiel:
Die Herstellung von Membranen für Brennstoffzellen oder für die Wasserelektrolyse, um grünen Wasserstoff zu erzeugen. Ein undifferenziertes Verbot der ganzen Stoffgruppe hätte demnach auch negative Konsequenzen für die Zielerreichung des „Green Deals“.
Wissenschaftlich bewertet wird der Vorschlag von den Ausschüssen der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC).
Die Betroffenheit und das Substitutionspotential einzelner Produktsektoren wird in der Datei „ Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 betrachtet.
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
IHK-Forderungen:
Die Verwendung von ca. 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) soll beschränkt werden. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften können Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) nicht einfach substituiert werden, vor allem im High-Tech-Bereich. Auch Gummiartikel und Weichplaste sind betroffen.
Der Umgang mit PFAS erfordert einen differenzierten Bewertungs- und Regelungsansatz, kein pauschales Verbot. Zusätzlich Übergangsfristen schaffen und Ausnahmen ermöglichen!

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