Beteiligung an der öffentlichen Konsultation zur Beschränkung von PFAS

Am 13. Januar haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit Kollegen aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die OECD-Definition der gesamten Stoffgruppe von ca. 10.000 PFAS-Verbindungen und sieht ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
Die vorgeschlagene Beschränkung hat das Ziel, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern sowie Produkte und Verfahren sicherer zu machen. Dies unterstütze die weitreichenden Ziele der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans "Zero Pollution".
Betroffen sind u.a. Zukunftstechnologien, Halbleiter, Brennstoffzellen, Sensorik, Batterien, Wasserstoff-Erzeugung, Medizintechnik, etc.

Beteiligen Sie sich an der EU-Konsultation

Vom 22. März bis zum 25. September 2023 führt die ECHA eine öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag durch. Es ist die Phase des Regulierungsprozesses, in der Unternehmen die Gelegenheit erhalten, Einfluss auf den finalen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU zu nehmen. Denn die während der Konsultation eingereichten Informationen bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.
Daher empfehlen wir betroffenen Unternehmen sich jetzt zu engagieren. Reichen Sie, wenn möglich, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen ein. Vor allem in Bezug auf die im Vorschlag fehlenden Verwendungen, als potenziell markierte Ausnahmeregelungen oder zusätzliche noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen. Ihre Beteiligung an der Konsultation und die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen.
Die DIHK-Handlungsempfehlungen finden Sie auf der DIHK-Internetseite. Diese sollen Sie bei der Teilnahme an der Konsultation zum breiten Beschränkungsvorschlag von PFAS Hilfestellung geben.
Zur Konsultation gelangen Sie über den Button „Give Comments“ oder direkt über den folgenden Link.
Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (incl. Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich.
Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
Daran können sich alle betroffenen Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen oder Behörden beteiligen. Da die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA ihre Stellungnahmen auf den im Vorschlag enthaltenen Informationen und auf den bei der Konsultation eingegangenen Kommentaren aufbauen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich an der Konsultation zu beteiligen, dabei die Tragweite eines generellen PFAS-Verbots darzustellen und weitere Ausnahmeregelungen oder längere Übergangsfristen ausführlich zu begründen.
Wichtig wären bei der Beteiligung möglichst konkrete Angaben z. B. zu:
  • Art der Verwendung der jeweiligen PFAS-Substanzen
  • Ökonomischer und gesellschaftlicher Nutzen
  • Vorgenommene PFAS-Emissionsschutzmaßnahmen
  • Sozio-ökonomische Auswirkungen einer totalen Beschränkung für das Unternehmen/die Lieferkette/den Wirtschaftszweig/die gesamte Wirtschaft 
  • Erfahrungen bei der Suche nach möglichen Alternativen
Ebenfalls wichtig: ECHA veröffentlicht ersten Teil der FAQs zur Konsultation
Während der Informationsveranstaltung am 5. April 2023 sind insgesamt über 1.600 Fragen bei der ECHA eingegangen. Der erste Teil des Fragenkatalogs ist nun online und konzentriert sich auf die Konsultation selbst, die Meinungsbildung in den Ausschüssen der ECHA und das REACH-Beschränkungsverfahren. Weitere werden im Mai - Juni hinzugefügt.

Weitere Informationen 

Webinare

PFAS – Quo vadis ? Der Beschränkungsvorschlag und wie Sie sich beteiligen können
REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Die Vorträge sind über den obigen Link abrufbar.
Webseite der ECHA oder bei YouTubeEUchemicals
Webinar-Mitschnitt: https://youtu.be/JzZRtmaJeoQ