Der US Inflation Reduction Act

USA - Inflation Reduction Act

Im August 2022 unterzeichnete US-Präsident Biden den “US Inflation Reduction Act (IRA)”. 

Allgemeines zum Inflation Reduction Act (IRA)

Derzeit sorgt der IRA für Irritationen auf der europäischen Seite des Atlantiks. Mit dem US Inflation Reduction Act plant die USA Investitionen in Höhe von 369 Milliarden US-Dollar allein in den Klimaschutz und die Stärkung der Zukunftsbranchen. 
Insgesamt sieht das Gesetz Gesamtausgaben von 433 Milliarden US-Dollar vor.
Die Mittel sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren unter anderem als Steuergutschriften an Käufer/-innen von Elektrofahrzeugen, umweltfreundlichen Technologiegütern sowie von Ökostrom fließen. Außerdem sieht das Gesetz staatliche Zuschüsse für klimafreundliche Projekte vor.
Das Handbuch zum IRA kann hier heruntergeladen werden. 
Das Gesetz sieht zum Beispiel eine zehnjährige Verlängerung der bestehenden Steuergutschriften für Wind- und Solarenergie sowie für autonome Energiespeicher, Dachsolaranlagen und Wärmepumpen vor. Außerdem enthält der IRA Steueranreize für erneuerbare Energien für Technologien der nächsten Generation wie sauberen Wasserstoff und fortschrittliche Kernkraft.
Mit einem „Production Tax Credit“ in Höhe von 60 Milliarden US-Dollar für die nächsten fünf Jahre werden Unternehmen, die saubere Energien herstellen, darunter Solarzellen, Windturbinen, Batterien und die Verarbeitung wichtiger Mineralien, gefördert. Zugleich wird das US-Energieministerium ermächtigt, bis September 2026 Darlehen in einem Gesamtvolumen von 250 Milliarden US-Dollar für saubere Energieprojekte anzuweisen. Derzeit wird noch an der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung gefeilt. Zu berücksichtigen ist, dass das Investitionspaket unter anderem durch die Einführung einer Körperschaftssteuer von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als 1 Milliarde US-Dollar finanziert werden soll.
Um mögliche Unstimmigkeiten in Bezug auf den IRA und die WTO-Konformität beizulegen, haben die EU und die USA eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Zudem hat die EU-Kommission am 1. Februar 2023 den „Green Deal Industrial Plan“ als Reaktion auf den IRA vorgestellt. Bei ihren Gesprächen in Washington am 10. März 2023 hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zumindest einen kleinen Durchbruch erzielt: So sei man übereingekommen, dass zum Beispiel zeitnah die konkreten Verhandlungen über ein Abkommen zu kritischen Mineralien für E-Autos und Batterien beginnen könnten. 

Ziele des IRA

Der IRA stellt das wohl umfangreichste Investitionspaket der Vereinigten Staaten zur Bewältigung des Klimawandels dar. Die Nachhaltigkeitsagenda sieht drei wesentliche Zielsetzungen dabei als gleichwertig an:
  • Wirtschaftswachstum,
  • Klima- und Umweltschutz sowie
  • soziale Gerechtigkeit.
Ziel ist neben dem Ausbau des Gesundheitswesens, vor allem der Klimaschutz - insbesondere durch die Förderung erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz privater Haushalte sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen um etwa 40 Prozent bis 2030.
Zugleich soll das Haushaltsdefizit der USA zur Eindämmung der Inflation ausgeglichen werden. 

Beispiele für Förderungen
  • So ist etwa ein Bonus in Höhe von 7.500 Dollar für jede(n) US-Bürger/US-Bürgerin vorgesehen, der/die ein neues Elektrofahrzeug aus US-Produktion mit einer in den USA gefertigten Batterie kauft. Gestärkt werden soll damit die Produktion in den USA selbst, aber auch das Thema „Clean Vehicle“ an sich. Eine Steuergutschrift für Elektroautos gibt es aber nur, wenn mindestens 40 Prozent der Metalle für die Batterien aus den USA stammen und mehr als 50 Prozent der Batteriekomponenten in Nordamerika hergestellt werden. Ab 2027 müssen mind. 80 Prozent der kritischen Mineralien für Elektroauto-Batterien entweder aus den USA oder aus Ländern stammen, mit denen die USA ein Freihandelsabkommen haben. 

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Streitigkeiten mit der EU-Kommission wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen hatte das US-Finanzministerium unlängst eine Neuregelung avisiert. Demzufolge sollen als Gewerbefahrzeuge, die weniger strengen Anforderungen unterliegen, auch solche Fahrzeuge gelten, die von Leasinggesellschaften gekauft und auch an Privatkunden verleast werden. Leasinggesellschaften kämen dann in den Genuss des tax credit und könnten diesen an private Leasingnehmer weitergeben. 
  • Dies gilt ebenso für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Erfüllt das Fahrzeug die vorbezeichneten Kriterien, ist ein Bonus in Höhe von bis zu 4.000 Dollar vorgesehen. 
  • Weiterhin sieht das Gesetz einen Bonus von 1.200 bis zu 2.000 Dollar jährlich, sowie Ermäßigungen bis zu 14.000 Dollar für Hauseigentümer vor, die die Energieeffizienz ihres Hauses zum Beispiel durch Solarzellen verbessern. 
  • Unternehmen (nationale und internationale) erhalten Steuervergünstigungen wenn diese essentielle Komponenten von klimafreundlichen und klimaneutralen Produkten in den USA herstellen.

Local-Content-Erfordernisse

Die in dem Gesetz gewährten Subventionen und Gutschriften sind an US-Local-Content-Erfordernisse gebunden. Demzufolge haben Unternehmen zum Beispiel US-Produkte zu verwenden, in den USA zu produzieren oder eine Endmontage muss in den USA erfolgen. 
Etwas anderes gilt im Rahmen der Förderung einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft. Diesbezüglich enthält der IRA keine “inländischen Lieferklauseln”.

Aktuelle Chancen für deutsche Unternehmen

Internationale Unternehmen, die bereits am US-amerikanischen Markt etabliert sind, dort einen eigenen Produktionsstandort haben und zudem auf US-amerikanische Ressourcen zur Produktion zurückgreifen, können durchaus vollumfänglich von den vorgesehenen Subventionen profitieren. Wobei zu berücksichtigen ist, dass stets ein Nachweis über die Herstellung und die Herkunft der verarbeiteten Produkte zu erbringen ist. Für Unternehmen, die keinen Produktionsstandort in den USA haben, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ihnen die Subventionen nicht zugutekommen.
Zwar wird der Export von Waren nach wie vor möglich sein, jedoch besteht insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen die Gefahr, dass sie vor Ort keine Abnehmer finden und dementsprechend mit Umsatzeinbußen zu rechnen haben.
Inwiefern Ausnahmen von den Local-Content-Erfordernissen möglich sind, bleibt abzuwarten. 
Chancen bestehen hingegen auch für kleinere und mittelständische Unternehmen entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette.
Informationen zu den “Infrastrukturprogrammen USA” stehen hier auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit. 

Weitere Links und Informationen 

Folgende Webseiten enthalten weiterführende Informationen zu diesem Thema.  
Stand: Oktober 2023