International

USA - Zoll

Zölle, Einfuhrumsatzsteuer

Es gelten Regelzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken. Die Verkaufssteuer (Sales and Use Tax) ist nicht einfuhrrelevant.
Wird eine Ware eingeführt, kann das unterschiedliche Einfuhrabgaben zur Folge haben, insbesondere zu entrichtende Zölle. Grundlage für die Berechnung des zu entrichtenden Zolls ist der Zolltarif.
Der Zolltarif (Harmonized Tarif Schedule of the United States - HTSUS) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut (97 Zolltarifkapitel).
Die Zollsätze für Waren mit Ursprung in WTO-Ländern (zum Beispiel EU-Länder) sind aus der Spalte "General" ersichtlich, aus der Spalte "Special" gehen begünstigte Zollsätze hervor (zum Beispiel für Waren mit Ursprung in der NAFTA beziehungsweise dem Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada-Agreement - USMCA oder Entwicklungsländern).
In der Spalte "Rate of Duty, 2" sind Zölle aufgeführt, die ausschließlich für Waren mit Ursprung in Kuba und Nordkorea gelten.
Das Zollniveau ist grundsätzlich niedrig. Zollfreiheit ist im Zolltarif für einige Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich (Kapitel 1 - 24) vorgesehen. Auch im gewerblichen Bereich sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel aus dem Bereich der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren (Kapitel 84 und 85).
Außer den international vereinbarten 97 Zolltarifkapiteln (Kapitel 1 bis 97, Kapitel 77 offen) weist der Zolltarif zusätzlich die Kapitel 98 und 99 auf.
Kapitel 98 beinhaltet Regelungen für Waren, die einer Sonderbehandlung unterliegen (zum Beispiel wiedereingeführte Waren, vorübergehend eingeführte Waren, Zollbefreiungen, Reisegerät, Musterregelungen, nichtkommerzielle Einfuhren mit geringem Wert). In Kapitel 99 sind die Waren erfasst, für die eine zeitlich befristete Zollregelung gilt (zum Beispiel Kontingentwaren, ausgleichszoll- oder sonder-/schutzzollpflichtige Waren).
Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, in den USA entspricht dieser dem FOB-Wert („free on board“).
US-Importeure können unter bestimmten Voraussetzungen bei mehrstufigen grenzüberschreitenden Verkaufstransaktionen in die USA als Zollwert den Preis zugrunde legen, der für den ersten oder einen anderen früheren Verkauf vor der Einfuhr der Waren in den USA gezahlt wurde (First Sale Rule). Die Zollbehörde prüft in solchen Fällen eingehend, ob alle Voraussetzungen für die Nutzung dieser Regel erfüllt sind.
In der Europäischen Union kann der Transaktionswert seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr gemäß der First Sale Rule bestimmt werden. Eine entsprechende Regelung ist am 31. Dezember 2017 ausgelaufen.
Zusatzzölle, Antidumpingzölle
Seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA neben den Regelzöllen zusätzliche Zölle von 10 Prozent und 25 Prozent auf zahlreiche Produkte aus Aluminium und Stahl. Betroffen sind unter anderem Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union. Präsident Donald Trump hat die Einführung der zusätzlichen Zölle mit einer drohenden Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit durch Schwächung der nationalen Wirtschaft begründet, die durch übermäßige Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten hervorgerufen werde.
Überdies erheben die USA zusätzliche Zölle (Schutzzölle) von 7,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf zahlreiche Produkte mit Ursprung in China. Seit Einführung der zusätzlichen Zölle hat die US-Regierung zahlreiche Ausnahmen gewährt.
Diese Maßnahmen wurden in den US-Zolltarif HTSUS in Kapitel 99, Unterkapitel III eingefügt. Die betroffenen Produkte sind in den Hinweisen 16 und 20 zu Unterkapitel III aufgeführt.
Verkaufssteuer
Unabhängig von der Einfuhrzollabfertigung wird in jedem Bundesstaat eine Sales and Use Tax erhoben. Jeder Bundesstaat hat dazu eine eigenständige Gesetzgebung und eigene Steuersätze (Höhe in den Bundesstaaten: derzeit bis 9,47 Prozent). Diese Steuer wird nicht anlässlich der Einfuhr, sondern erst auf der Endverbraucherstufe erhoben. Wird eine Ware im Ausland gekauft, dann wird von der jeweilig zuständigen Stelle (Finanzamt) Use Tax (Sales Tax) erhoben. Im Allgemeinen besteht Steuerfreiheit für Produktionsgüter.

Einfuhrgebühren in den USA

Die US-Zollbehörde, weitere Behörden und Zollagenten erheben für Ihre Dienstleistungen bei der Einfuhr Gebühren.
Zollabfertigungsgebühr
Anlässlich der Zollabfertigung von Waren erhebt die Zollverwaltung Zollabfertigungsgebühren (merchandise processing fees), Bei "formal entries" (Abfertigungsprozess für Warensendungen mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US Dollar) beträgt die Gebühr 0,3464 Prozent des Zollwertes (fob-Wert), wobei immer mindestens 26,79 US Dollar und maximal 519,76 US Dollar erhoben werden.
Warensendungen mit einem Warenwert unter 2.500 US Dollar werden als "informal entries" abgefertigt. Die Zollabfertigung erfolgt dann aufgrund der vorgelegten Rechnung.
Bei "informal entries" betragen die Gebühren 2 US Dollar bei elektronischer Datenabgabe, ohne dass Mitarbeiter der CBP eingeschaltet sind, 6 US Dollar bei manueller Datenabgabe ohne Beteiligung von CBP-Mitarbeitern oder unabhängig von der Art der Datenabgabe 9 US Dollar, wenn ein Zollbeamter die Anmeldung vornimmt.
Wenn im Postverkehr eingeführte Pakete oder dergleichen zollamtlich behandelt werden, erhebt die CBP Gebühren (5,89 US Dolla pro Packstück; Dutiable Mail Fee). Überdies erhebt die Post (U.S. Postal Service) eine Bearbeitungsgebühr von 6 US Dollar pro Packstück. Die Post zieht diese Gebühren anlässlich der Auslieferung ein.
Hafeninstandhaltungsgebühren
Wenn Waren im Seeverkehr eintreffen, sind 0,125 Prozent Hafeninstandhaltungsgebühren (Harbor Maintenance Fees) vom Warenwert zu entrichten.
Zollagentengebühr
Wird ein Zollagent oder anderer Bevollmächtigter beauftragt oder werden Waren eingelagert, entstehen entsprechende Gebühren für diese Leistungen.
Weitere Gebühren
Gebühren entstehen auch, wenn die Zollbehörde im Auftrag anderer Behörden oder andere Behörden selbst anlässlich der Einfuhr tätig werden (zum Beispiel bei Fleischinspektionen).

Warenbegleitpapiere

Für die Zollabfertigung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Eingangsdeklaration - Zollvordruck 3461 beziehungsweise elektronische Variante,
  • Zollantrag (entry declaration auf "Entry Summary" - Zollvordruck 7501)beziehungsweise elektronische Variante,
  • je nach Abfertigungsart mit entsprechendem Transportnachweis (zum Beispiel Luftfrachtbrief, Konnossement) sowie
  • Bürgschaftsdokument (customs bond),
  • Handelsrechnung oder Proformarechnung in englischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben,
  • Packliste,
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die für die Warenabfertigung benötigt werden (Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenzen, Gesundheitszeugnisse und so weiter).

Zollagenten

Viele US-Importeure beauftragen mit der Abwicklung der Zollabfertigung einen Zollagenten. Zollagenten arbeiten mit einer Vollmacht des Importeurs.
Mitarbeiter der US-Zollbehörde raten US-Importeuren dazu, bei Wareneinfuhren mit einem Warenwert von mehr als 2.500 US Dollar (formal entries) einen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu beauftragen. Die Vorgänge der Warenabfertigung und der Zahlung der Einfuhrabgaben können dann aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der CBP und den Zollagenten zügiger abgeschlossen werden. Überdies übernimmt ein Zollagent, sofern er im Auftrag des Importeurs gegenüber der Zollbehörde als "importer of record" (Hauptimporteur) auftritt, alle Formalitäten im Zusammenhang mit der bei der Einfuhr von Waren zu leistenden Bürgschaft (customs bond/continous bond).
Zollagenten arbeiten mit einer durch den Importeur ausgestellten Vollmacht (power of attorney). Trotzdem bleiben die vertretenen Unternehmen gegenüber der Zollbehörde immer selbst für die korrekte Einreihung der Waren, die Festlegung des Warenwertes und die Abwicklung des Wareneingangs in das US-Zollgebiet verantwortlich.
Bei der Auswahl des Agenten sollte sorgfältig vorgegangen werden.

Überblick über Marktzugangsvoraussetzungen

Besondere Vorgaben für den Marktzugang bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Für die Überwachung der Vorschriften sind unterschiedliche Bundesbehörden verantwortlich. Hierzu zählen die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörde Food and Drug Administration (FDA) und die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA). Die Vorschriften gelten sowohl für inländische Produkte als auch bei der Einfuhr ausländischer Waren. Werden sie nicht beachtet, ist eine Einfuhr in das Zollgebiet beziehungsweise ein Verkauf betroffener Produkte in den USA nicht möglich.
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über einige wichtige Einfuhrbeschränkungen:
  • Kraftfahrzeuge müssen den U.S. Emissionsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen (zuständige Behörden: Environmental Protection Agency - EPA sowie National Highway Traffic Safety Administration - NHTSA). Die Einfuhr beziehungsweise Umrüstungen der Kraftfahrzeuge gemäß den US-Standards muss ein bei der EPA registrierter Importeur (Independent Commercial Importer - ICI) vornehmen. Ein ICI hat im Regelfall ein Konformitätszertifikat für einen bestimmten Fahrzeugtyp.
  • Für Maschinen gelten US-Arbeitsicherheitsstandards und zahlreiche technische Normen.
  • Die Einfuhr von alkoholischen Getränken kann nur ein Importeur vornehmen, der im Besitz einer Einfuhrgenehmigung (Federal Basic Importer´s Permit) des Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB) und als zugelassener Importeur registriert ist (Alcohol Dealer Registration). Überdies sind bei alkoholischen Getränken umfangreiche Kennzeichnungspflichten zu beachten. Die Kennzeichnung muss von dem TTB zertifiziert werden (Certificate of Label Approval - COLA).
  • Arzneimittel (auch Tierarzneimittel), kosmetische Produkte, medizinische Geräte, Tierfutter und Lebensmittel unterliegen komplexen Etikettierungs-, Zulassungs- und Registrierungsvorschriften. Zuständige Behörde für die Überwachung der Vorschriften ist die Food and Drug Administration (FDA). Die Vorschriften beinhaltet Titel 21 des Code of Federal Regulations (Bestimmungen der Food and Drug Administration).
  • Für kommerzielle Lebensmittelsendungen gilt überdies eine Voranmeldepflicht (Prior Notice). Zuständig ist die FDA. Die Voranmeldung können Exporteure elektronisch hier vornehmen.
  • Bei Spielzeug und zahlreichen Konsumprodukten müssen Hersteller die Konformität mit den Sicherheitsstandards, Verbotsregeln und Verordnungen des Consumer Product Safety Improvement Act (CPSIA) und ähnlichen Produktsicherheitsgesetzen nachweisen.
  • Elektronische Geräte, die Strahlungen abgeben (zum Bespiel Mikrowellenöfen), unterliegen den Bestimmungen des "Radiation Control for Health and Safety Act of 1968". Hersteller dieser Produkte müssen eine Berichtspflicht nachkommen und falls die Produkte Sicherheitsstandards unterliegen, dafür Sorge tragen, dass diese Standards eingehalten werden. Zuständige Überwachungsbehörde ist die FDA, Center for Devices and Radiological Health. Die Konformität mit den Standards ist gegenüber der FDA in Form einer Konformitätserklärung (certification) offenzulegen.
  • Für Textilprodukte gelten Etikettierungsvorschriften. Überdies muss anlässlich der Einfuhrabfertigung gemäß 19 CFR §102.23 ein mehrstelliger Manufacturer Identification Code ("MID Code") zur Identifikation des Originalherstellers in die USA weitergegeben werden, der sich aus Angaben zum Firmennamen und der Adresse des Herstellers zusammensetzt.
  • Chemikalien und gefährliche Stoffe unterliegen den Vorschriften des Gesetzes über gefährliche Stoffe (Toxic Substances Control Act - TSCA) und dem am 22. Juni 2016 in Kraft getretenen "The Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act" zur Chemikaliensicherheit, der den TSCA reformiert. Neue (noch nicht im US-Inventar für gefährliche Stoffe eingetragene) Substanzen müssen vor Beginn der Herstellung bzw. der Einfuhr bei der EPA angemeldet werden (pre-manufacture notice).
  • Waffen, Munition, Sprengstoffe: Importeure benötigen eine Einfuhrlizenz des Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF). Importeure von auf der U.S. Munitions Import List gelisteten Waffen, Teilen von Waffen und Munition müssen sich bei dem ATF registrieren.
Quelle und weitere Informationen: Germany Trade and Invest