International

USA - Kampf gegen Zwangsarbeit

Postleitzahl bei Sendungen aus China vorgeschrieben

Der Uyghur Forces Labor Prevention Act (UFLPA) ist am 21. Juni 2022 in Kraft getreten.
Er verbietet es, Güter in die USA einzuführen, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien (Xinjiang Uygur Autonomous Region, “XUAR”) der Volksrepublik China oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden.
Güter, die ganz oder teilweise in der Region Xinjiang-Uigurien oder in einem gelisteten Unternehmen hergestellt wurden, unterliegen einem allgemeinen Einfuhrverbot. Gleiches gilt für alle nachgelagerten Produkte, die ihrerseits aus verbotenen Gütern hergestellt wurden oder diese enthalten.
Unternehmen, die Produkte in die USA importieren, können dem Einfuhrverbot nur dadurch entgehen, dass sie eindeutig und überzeugend nachweisen, dass ihre Waren nicht mit Zwangsarbeit hergestellt worden sind.
Die Einhaltung des UFLPA wird durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, “CBP”) mittels eines neuen “Region Alerts” im Automated Commercial Environment (“ACE”) sichergestellt.
Für Sendungen, die von der Volksrepublik China in die USA geliefert werden, schreibt die “CBP” seit dem 18. März 2023 die Angabe der Postleitzahl des chinesischen Versenders vor.
Dies gilt nur für Direktsendungen von China in die USA.
Deutsche Unternehmen, die Waren in die USA exportieren, sollten ihre Lieferketten überprüfen und Sorgfaltsmaßnahmen mit Blick auf die US-Importvorschriften umsetzen.
Stand: 4. Mai 2023