International

US Outbound Investitionskontrolle

Die Regelung trat am 2. Januar 2025 in Kraft.

Die US-Regierung diskutierte schon länger über die Einführung eines Outbound FDI Screenings. Normalerweise beschäftigt sich die Investitionskontrolle mit inländischen Investitionen (Inbound FDI).
In den USA hat sich nun ein Paradigmenwechsel abgezeichnet, denn es wurden nun die Weichen für die Einführung eines Outbound FDI Screenings gestellt.
Am 28. Oktober 2024 hat das US-Finanzministerium die Final Rule zur Umsetzung der Executive Order 14105 veröffentlicht. Diese Executive Order schafft den gesetzlichen Rahmen für ein US-amerikanisches Outbound Investment Screening (OIS).
Ziel ist es, Investitionen von US-Personen in sensible Technologien wie
  • Halbleiter,
  • Künstliche Intelligenz (KI) und
  • Quantentechnologien
in bestimmten Ländern, darunter China, Hongkong und Macau, zu überwachen und teilweise einzuschränken.
Das bedeutet, das Kapitalflüsse aus den USA in bestimmte andere Länder einem Screening Prozess unterworfen sein könnten. Diese Stoßrichtung der Investitionskontrolle ist Teil der Technologiestrategie der USA.
Der Begriff "US-Personen" umfasst nicht nur US-Staatsbürger, sondern unter anderem auch Personen mit dauerhaftem legalem Wohnsitz in den USA sowie juristische Personen, die nach US-Recht organisiert sind, einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen.
Daher können auch in Deutschland tätige Personen oder Unternehmen betroffen sein, sofern sie unter diese Definition fallen. Die Regelung besteht seit dem 2. Januar 2025.
Weitere Informationen:
Stand: 25. November 2024