Zollanmeldung: Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Da die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, auch bei Anmeldungen zum Versandverfahren Auswirkungen entfalten, sind eindeutige Codierungen, sofern für die im Versandverfahren zu befördernde Ware zutreffend, in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) anzugeben.
Diese Codierungen können in der Versandanmeldung unter "Unterlage" oder "sonstiger Verweis" angemeldet werden.
Einzelne Codierungen sind zusätzlich erläutert. Erläuterungen sind i.d.R. dann unterblieben, wenn der jeweilige Langtext der Codierung selbsterklärend ist. In der Versandanmeldung obligatorisch anzugebende Codierungen, sofern diese für die Einfuhrware einschlägig sind, sind in Spalte 1 mit * markiert. Die übrigen zur Anmeldung verfügbaren Codierungen, können optional angemeldet werden.
Angabe der Codierungen:
Da im Bereich F-Gas/ODS häufig unter einer Warennummer sowohl von vorgenannten Verordnungen umfasste Waren, als auch nicht umfasste Waren anzumelden sind, ist es für die Abfertigung hilfreich, ein Nichtzutreffen der Verordnungen mittels den Codierungen Y160 (F-Gas) bzw. Y792 (ODS) anzuzeigen.
- Die Anmeldung der zutreffenden Codierungen in der Zollanmeldung wird dringend empfohlen, um den Abfertigungsprozess durch vermeidbare Nachfragen bzw. Überprüfungen nicht zu verzögern.
Dir konkreten Codierungen entnehmen Sie bitte der ATLAS – Info 0771/25
Weitere Informationen:
- Der Zoll hat auf seiner Homepage weitere Hinweise zu ozonabbauenden Stoffen zusammengestellt.
- Das Umweltbundesamt hat FAQs zum Thema veröffentlicht.
- Weitere Informationen zur Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung finden Sie hier.
- Unsere Kollegen informieren zu den Registrierungen unter: F-Gase: Neue Durchführungsverordnung zur Registrierung im F-Gas-Portal
Stand: 17.04.2025