Vollversammlung

Was macht die Vollversammlung?

Die Vollversammlung macht sich stark für die Interessen der Wirtschaft. Jedes Mitglied dieses IHK-Gremiums vertritt seine Branche. Steht ein für seine Region und gestaltet die Zukunft mit.
Mehrmals im Jahr tritt die Vollversammlung zusammen, um wirtschaftspolitische Fragen aus dem Kammerbezirk zu diskutieren – und Antworten zu finden. Denn die Vollversammlung bestimmt die grundsätzliche Position unserer IHK. Zu Stadtentwicklungs- und Infrastrukturfragen ebenso wie zu branchenspezifischen Themen sowie bildungspolitischen und außenwirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Vollversammlung legt aber auch fest, wie hoch die Beiträge der IHK-Mitglieder sind – und wofür das Geld ausgegeben wird.

Termine der Vollversammlung 2024

In 2024 tagt die Vollversammlung jeweils um 16 Uhr an folgenden Tagen:
  • 22. April
  • 23. September
  • 25. November

Wie wird die Vollversammlung gewählt?

In der aktualisierten Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3706 KB) vom 28. November 2022 ist der Ablauf der gesamten Vollversammlungswahl im Detail geregelt. Die Wahlordnung zur vergangenen Vollversammlungswahl finden Sie unter “Weitere Informationen”. Jeder wahlberechtigte Unternehmer, der kandidieren möchte, kann eine Wahlbewerbung einreichen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlbewerbungen und fasst sie in einer Liste zusammen. Wahlberechtigte Unternehmen können auch weitere Kandidaten ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks vorschlagen.
Nach der Wahl konstituiert sich die Vollversammlung und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zehn Vizepräsidenten.

Vollversammlungsmitglieder der Wahlperiode 2024 – 2028