Zollaussetzungen / Zollkontingente: Anträge aus Deutschland – Runde zum 1. Januar 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten auf seiner Website eine unverbindliche Übersichtsliste der für die aktuelle Verhandlungsrunde angefragten deutschen Anträge zu finden ist.
Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01. Januar 2024 wirksam werden sollen. Die Liste ist zu finden unter der Rubrik - AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen:
Zur Beachtung: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) sind vorläufig und werden erforderlichenfalls angepasst.
Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWK, Referat VA5 (buero-VA5@bmwk.bund.de), wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge sind bis zum 28. Februar 2023 beim BMWK einzureichen - an: buero-VA5@bmwk.bund.de.
Nach diesem Zeitpunkt werden dies Anträge in das Verfahren an die EU-Kommission geleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) behandelt. Alle Anträge, die in der EU gestellt werden, werden bis ca. Mitte April 2023 unverbindlich auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang Juni 2023 (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).
Das Einwand-Formular ist unter diesem Link abrufbar.
Für Rückfragen steht Herr Zilg im BMWK gerne zur Verfügung.
 
Ansprechpartner im BMWK
Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat V A 5
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Tel.: 0228 615 - 3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de
Internet: www.bmwk.de
Stand: 17.02.2023