AEO-Antragstellung ab 25. Februar 2023 i.d.R. nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal

Der Zoll informiert in der Fachmeldung vom 20. Februar 2023 darüber, dass in Deutschland die AEO-Antragstellung ab dem 25. Februar 2023 i.d.R. nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal, BuG) erfolgt.
Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.
Liegt eine anhaltende technische Störung des IAEO vor, wird hierüber künftig voraussichtlich mittels Hinweismeldung im Zoll-Portal und über die ATLAS-Teilnehmerinformation informiert. Nur noch im Fall einer solchen Störung ist künftig als Ersatzverfahren das Einreichen eines AEO-Antrags in Papierform unter Verwendung des Formulars 0390 zulässig.
Stand: 23.02.2023