Arbeitnehmerentsendung ausgebremst

Was problemlos möglich sein soll, wird zur detektivischen Aufgabe: Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienstlich in ein anderes EU-Land schickt, stellen sich vor allem erstmal viele Fragen. Welche Angaben müssen den Behörden vor Ort übermittelt werden? In welcher Sprache hat dies zu erfolgen? Welches Meldeportal ist das richtige?

Unterschiedliche Regelungen machen die Vorteile der EU zunichte

Werden Arbeitskräfte in ein Land des EU-Binnenmarkts entsandt, sind die dort geltenden Entsendebestimmungen einzuhalten. Zudem muss eine Bestätigung über die Sozialversicherungspflicht im Heimatland – eine sogenannte A1-Bescheinigung – vorliegen. Da es keine einheitlichen europäischen Standards gibt, müssen die Betriebe je nach Land unterschiedliche Portale verwenden, und auch die Zahl der notwendigen Angaben variiert stark. Laut einer kürzlich veröffentlichten Berechnung des Internationalen Währungsfonds IWF wirken diese und andere innereuropäische Hürden bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Summe wie ein Zoll von 110 Prozent. Der EU-Binnenmarkt, der eigentlich europäischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bescheren sollte, wird dadurch zum Hindernis für die Produktivität der Wirtschaft in der gesamten Union.

Vereinheitlichung als Schlüssel

Die EU-Kommission legte Ende 2024 einen Vorschlag für die Einrichtung eines einheitlichen Portals vor. Über dieses sollen mit einem standardisierten Formular alle Informationen rund um die Entsendung übermittelt werden können. Doch den EU Mitgliedern steht frei, ob sie das Portal nutzen – die Fragmentierung über die Mitgliedsstaaten hinweg könnte also bestehen bleiben. Oberstes Ziel muss in den Verhandlungen daher eine für alle Seiten verbindliche Regelung sein, damit die europäische Politik ihrem eigenen Anspruch beim Bürokratieabbau gerecht werden kann.
DIHK