Welches Ziel wird mit diesem Maßnahmenpaket verfolgt?
Die Veränderungen der geoökonomischen Lage haben erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Außenwirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Exportkreditgarantien weiterzuentwickeln, um die deutsche Exportwirtschaft zu stärken und sie international wettbewerbsfähig zu halten. Dadurch schützen wir insbesondere Industriearbeitsplätze und stärken die wirtschaftliche Souveränität, Resilienz und Zukunftsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft.
Was ist in dem Paket drin?
Das Maßnahmenpaket umfasst Verbesserungen in drei Bereichen: bei der Förderungswürdigkeit, der Deckungspolitik und der Produktgestaltung. Es zielt darauf ab, industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu halten, qualifizierte Industriearbeitsplätze zu sichern, die Finanzierung deutscher Exporte zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft zu erhöhen.
Ein wesentlicher Aspekt des Maßnahmenpakets ist die Erweiterung der Förderungswürdigkeit und die Einführung des German Footprint. Was hat es damit auf sich?
Bis dato war der Warenursprung das entscheidende Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts. Diesen transaktionsgebundenen Ansatz hat der Bund nun mit flex&cover um eine Unternehmensbetrachtung erweitert. Flex&cover berücksichtigt den wirtschaftlichen Beitrag, den ein Exportunternehmen für den Standort Deutschland erbringt.
Wie wird dieser Beitrag gemessen?
Es werden unterschiedliche Aspekte betrachtet. Das reicht von der Zahl der Beschäftigten über die Themen Investitionen sowie Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis hin zum Sourcing des Unternehmens. Aus dieser Gesamtschau wird schließlich ermittelt, ob ein Unternehmen sich für flex&cover qualifiziert oder nicht.
Welchen Vorteil haben Unternehmen von flex&cover?
Bei Unternehmen mit flex&cover Status entfällt für zunächst drei Jahre die transaktionsbezogene Nachweispflicht zum Warenursprung, was Unternehmen eine Reihe von Vorteilen und erhebliche Entlastung bringt.
Inwiefern?
Weil es Exporteuren die Möglichkeit gibt, flexibler zu sourcen. Im Einzelfall können dann auch Geschäfte mit geringerer deutscher Wertschöpfung mit einer Exportkreditgarantie des Bundes abgesichert werden. Das ist besonders für jene Exporteure von Bedeutung, die aus ganz praktischen Gründen die Anforderungen auf überwiegend deutsche Wertschöpfung für Exportgeschäfte in Entwicklungs- und Schwellenländer nicht erfüllen können, weil zum Beispiel die notwendigen Komponenten aus Kostengründen nicht mehr in Deutschland produziert werden oder der ausländische Besteller auf eine hohe lokale Wertschöpfung besteht. Flex&cover macht das Förderinstrument nicht nur schneller und einfacher - es erschließt auch ganz neue Kundengruppen.
Und was passiert nach den drei Jahren:
Nach drei Jahren wird der German Footprint überprüft. Kommt der Bund zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen weiterhin einen wichtigen Beitrag zu industrieller Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Innovationsfähigkeit für den Industriestandort D leistet, wird der flex&cover Status um drei weitere Jahre verlängert.
Für uns ist aber auch wichtig, innerhalb der drei Jahre mit den Exporteuren im Gespräch zu blieben, um mögliche gravierende Änderungen der Unternehmensaufstellung berücksichtigen zu können.
Ein weiterer großer Bereich des Maßnahmenpakets entfällt auf die Produktpalette. Welche Änderungen gibt es hier?
Die Veränderungen zielen in erster Linie darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure im internationalen Wettbewerb zu verbessern und KMU zu stärken.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen wir z.B. die Shopping-Line Deckung. Dahinter stecken Finanzierungsmöglichkeiten für bonitätsstarke Unternehmen im Ausland, die in Deutschland ordern wollen. Hier wurde der Kreis potenzieller Importeure erweitert und die Konditionen wurden deutlich verbessert. Die neue Shopping-Line-Deckung macht es für ausländische Besteller jetzt noch einfacher in Deutschland zu bestellen. Dadurch verbessert sie die Zugangschancen von deutschen Unternehmen zu Beschaffungsprogrammen und Großprojekten ausländischer Importeure.
Gibt es weitere Beispiele?
Bei der Avalgarantie hat der Bund den Avalrahmen erweitert. Insbesondere für den Großanlagenbau eröffnen sich durch die neue Avalgarantie neue Markt- und Wachstumschancen – vor allem im Energiesektor und bei Transformationsprojekten.
Ein weiteres Beispiel ist die Forfaitierungsgarantie. Sie steht nun auch Handelsunternehmen zur Verfügung. Gleichzeitig wurde die Deckungsquote auf 95 Prozent erhöht. Im Ergebnis bedeutet dies: größerer finanzieller Spielraum im Außenhandelsgeschäft dank verbesserter Liquidität.
Bleibt noch die Deckungspolitik. Welche Veränderungen wurden hier beschlossen?
Mit Blick auf die Zeitenwende in der Verteidigungswirtschaft hat der Bund die Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter erweitert. Bislang waren diese auf Einzelfälle begrenzt. Künftig werden militärische Güter im Einklang mit der Genehmigungspraxis der Ausfuhr- und Kriegswaffenkontrolle wie zivile Exportgeschäfte behandelt werden.