Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern verlängert

Die EU-Kommission DG Taxud hat die Möglichkeit, bestimmte medizinische Geräte und Materialien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei und einfuhrumsatzsteuerfrei in die EU einzuführen, bis zum 30.06.2022 verlängert. 
Wie berichtet, wurde die Geltungsdauer dieser Einfuhrabgabenbefreiung mehrmals angepasst. Mit dem nun getroffenen Kommissionsbeschluss vom 22.12.2021 wurde die Gültigkeitsdauer erneut bis zum 30.06.2022 verlängert.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491, auf der Corona-Website von DG Taxud sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung.
DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 31.05.2021) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf S.5 und für COVID-Impfstoffe auf S.6 zu finden. (17.01.2022)
Quelle: DIHK