Neues Schweizer online Meldeportal Easygov.swiss für Dienstleistungserbringer
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz gibt es ab 17.03.2025 ein neues Meldeportal.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov.
Um im neuen Schweizer Meldeportal online Meldungen abgeben zu können, ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für Ihr deutsches Unternehmen zwingend notwendig. Beantragen Sie daher umgehend eine Schweizer UID im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite https://www.easygov.swiss/easygov/#/de/public/allgemeine-informationen/infocenter/benutzer-registrieren.
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden.
Verstöße gegen die Meldepflicht z. B. zu späte Meldung, keine Meldung, werden mit Geldstrafen geahndet.
Quelle: DIHK