Updates US-Importzölle und Gegenreaktionen EU

Welche US-Zölle gelten derzeit für europäische Exporteure?
Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer Durchführungsverordnung (Executive Order) die Einführung von neuen US-Zöllen angewiesen.
Allgemeiner Warenzoll:
Die USA erheben für die meisten europäischen Exporte einen zusätzlichen Importzoll von 20 %. Dieser Zollsatz sollte ab dem 09.04.2025 greifen, ist aber voraussichtlich 90 Tage ausgesetzt. In dieser Übergangsphase gelten 10 % Zusatzzoll.
Spezifische Warenzölle:
Bezeichnung Zollsatz Inkrafttreten
Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate 25 % 12.03.2025
Autos 25 % 03.04.2025
Autokomponenten 03.05.2025*
Wichtig: Die spezifischen Warenzölle ersetzen den neuen allgemeinen Zoll. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Import eines europäischen Autos in die USA der spezifische Zollsatz von 25 % angewendet wird und nicht eine kumulative Belastung von 45 % (20 % allgemeiner Zoll + 25 % spezifischer Zoll).
Die Belastung ist jedoch dahingehend kumulativ, dass dem bisher bestehenden allgemeinen Zoll die 25 % spezifischen Zolls zugerechnet werden. Im Falle von Autos bedeutet das, dass nun ein kumulativer Zollsatz von 27,5 % auf US-Importe erhoben wird (2,5 % ursprünglicher allgemeiner Zoll + 25 % spezifischer Zoll).
Woher weiß ich, ob mein Produkt von den Zöllen betroffen ist?
Ob Ihr Produkt von den Zusatzzöllen betroffen ist, können Sie in folgenden Datenbanken einsehen:
Verwenden Sie in der Suchleiste entweder die Bezeichnung Ihres Produkts oder die international gültige Zollnummer.
Welche weiteren US-Maßnahmen sind geplant?
Aufgrund der aktuellen Dynamik in der US-Handels- und Zollpolitik ist davon auszugehen, dass zukünftig weitere Maßnahmen in Kraft treten werden. Nach Angaben eines US-Regierungsvertreters plant die Trump-Administration weitere Importzölle auf folgende Bereiche:
  • Halbleiter
  • Pharmazeutika
  • Mineralien
Für Kupfer- sowie Holzimporte hat das Handelsministerium bereits Untersuchungen eingeleitet.
Ob, wann und in welchem Ausmaß Zölle in diesen Bereichen eingeführt werden ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.
Welche Gegenmaßnahmen der EU sind in Kraft oder geplant?
Als Reaktion auf die von den USA verhängten Zöllen hat die EU bereits mehrere Gegenmaßnahmen angekündigt. Zunächst möchte die EU Gegenzölle als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminium erheben. Das betrifft z.B. Güter wie Jeans und Motorräder. Diese sollten ab dem 15. April greifen und liegen zwischen 10 % und 25 %. Es handelt sich dabei um die Gegenzölle, die bereits unter Trumps erster Amtszeit als Gegenreaktion auf Stahl- und Aluminiumzölle eingeführt wurden. Whisky und Bourbon sind dieses Mal allerdings ausgenommen (auf Drängen von Frankreich und Italien, da Trump wiederum mit Gegenzöllen von 200 % auf europäische alkoholische Getränke gedroht hatte). Weitere Gegenzölle möchte die EU Mitte Mai und im Dezember einführen.
Die EU möchte einen eskalierenden Handelskonflikt vermeiden und ist weiterhin verhandlungsbereit. Nachdem die EU-Mitgliedsstaaten am 9. April dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt hatten, Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die von den USA eingeführten Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte zu ergreifen, setzt die EU diese Maßnahmen nun für 90 Tage aus. Hintergrund ist die von US-Präsident Donald Trump angekündigte 90-tägige Pause bei bestimmten Zollmaßnahmen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte, dass die Gegenmaßnahmen in Kraft treten werden, sollte es zu keiner zufriedenstellenden Verhandlungslösung kommen.
Nachweise Herkunft / Origin
Aktuell gibt es besonders große Verunsicherung wie genau der Ursprung/das Ursprungsland von Waren in den USA definiert wird und gegebenenfalls welche Dokumente dafür verwendet werden (z.B. nicht präferenzielle Ursprungszeugnisse etc). Das Ursprungsland ist nach Einschätzung der DIHK maßgeblich dafür, welche länderspezifischen Zölle angewendet werden. Sobald weitere Informationen hierzu vorliegen, werden wir umgehend informieren.
Welche HS-Codes sind betroffen?
Für Aluminium finden Sie weitere Informationen im offiziellen US-Dokument hier: 2025-02832.pdf und für Stahl im offiziellen US-Dokument hier: 2025-02833.pdf.
Weiterführende Links:
GTAI-Sonderseite USA: Handelspolitik unter Trump
DIHK Verbindungsbüro in Washington RGIT: Trade, Policy | Representative of German Industry and Trade
Quelle: DIHK