EU-Gegenmaßnahmen zu US-Stahl- und Aluminiumzöllen
Am 12. März verhängten die USA Zölle von bis zu 25 % auf Einfuhren von Stahl, Aluminium und bestimmten stahl- und aluminiumhaltigen Erzeugnissen aus der EU und anderen Ländern. Als Reaktion darauf hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet, um europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den Auswirkungen dieser laut Kommission ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.
Die Reaktion der Kommission basiert auf einem zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA für 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.
Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.
Für weitere Informationen:
- US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen erklärt
- Liste der Produkte, die von möglichen Maßnahmen betroffen sein könnten
- Aufruf zur Stellungnahme von Interessengruppen
Quelle: DIHK