Libyen: Legalisierung von Handelsdokumenten durch die libysche Botschaft

(26.08.2019) In Fällen, in denen die Legalisierung von Dokumenten durch das libysche Konsulat in Berlin erforderlich ist, sind diese ausschließlich über die Ghorfa vorzubehandeln und einzureichen. Dokumente, die über die Deutsch-Libysche Handelskammer e.V. (DLHK) eingereicht werden, werden dagegen nicht legalisiert.
Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Herr Soufiane Amari in der libyschen Botschaft in Berlin zur Verfügung.
Kontakt:
Soufiane Amari
Libysche Botschaft Berlin
Podbielskiallee 42
14195 Berlin
Tel.: 030-200596-49
s.amari@libyanembassy.de
Quelle: DIHK