Service für Auszubildende

Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir häufig gestellte Fragen von Auszubildenden zusammengefasst, um Dir einige praktische Infos rund um das Thema Ausbildung zu geben. Bei Fragen kannst du dich auch an die Ausbildungsberatung der IHK Nord Westfalen wenden. Sie helfen dir gerne weiter.

Alles rund um deinen Ausbildungsvertrag

Was hat denn die IHK mit meiner Ausbildung zu tun?

Nun ja, eine ganze Menge. Die Industrie- und Handelskammer, also kurz IHK, hat zum Beispiel die Eignung Deines Ausbildungsbetriebes geprüft. Außerdem sorgt sie dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen – im Ausbildungsvertrag und während der Ausbildungsdauer – beachtet werden. Und das macht die IHK für knapp 9.000 Azubis jedes Jahr.

Du siehst also, wir sind Profi in Sachen Ausbildung und damit Experte für alle Fragen.
IHK oder auch Industrie- und Handelskammer. Schon oft hat man davon gehört - aber was macht die IHK eigentlich und wofür ist sie da? Was sind die Aufgaben und was bringt sie dir? In diesem Video zeigen wir dir fünf Fakten über die IHK.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Was muss ich bei meinem Ausbildungsvertrag beachten?

Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Unser Artikel „Rund um den Ausbildungsvertrag“.

Was verdiene ich als Azubi?

Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Ausbildungsberuf, in welcher Branche und in welchem Bundesland du dich ausbilden lässt. Unser Artikel zur Ausbildungsvergütung.
Folgende Mindestausbildungsvergütung gilt ab 2020:

Jahr
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
2020
515,00
607,70
695,25
721,00
2021
550,00
649,00
742,60
770,00
2022
585,00
690,30
789,75
819,00
2023
620,00
731,60
837,00
868,00
2024
649,00
766,00
876,00
909,00
Wie die Mindestausbildungsvergütung in den Folgejahren anzupassen ist, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des entsprechenden Vorjahres bekannt.
Wichtig: Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Während deiner Ausbildung hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr richtet sich unter anderem nach deinem Alter. Weitere Informationen erhältst du hier.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Wie viele Monate beträgt meine Probezeit?

Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn du beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Probezeit verpasst hast.

Was muss man über die Probezeit wissen?

Das ist eine Art Bedenkzeit, die mindestens einen und maximal vier Monate dauert. In der Zeit können Du und Dein Ausbildungsbetrieb überlegen, ob die Berufswahl tatsächlich die Richtige war. Wenn nicht, dann kann jede Seite innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen.

Wie viele Stunden muss ich arbeiten?

Bist Du schon älter als 18, dann darfst Du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Du jedoch unter 18 Jahre bist, dann darfst Du maximal acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Deine tatsächliche Arbeitszeit steht in Deinem Ausbildungsvertrag.

Was tun bei Problemen in der Ausbildung?

Liebeskummer, Überforderung im Betrieb oder einfach Stress mit den Kollegen. Es kann vorkommen, dass Probleme einem über den Kopf wachsen. Dass man zu viel bekommt und nicht mehr weiß an wen man sich wenden soll. Oder es kann sogar sein, dass man den Job oder Betrieb wechseln muss oder will. Dieses Video soll Euch zeigen wie Ihr mit Problemen umgehen könnt und an wen Ihr Euch wenden könnt. Hoffentlich hilft es Euch oder gibt Euch zumindest eine Idee, wie es bei Problemen oder Schwierigkeiten weitergehen kann.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Wann ist die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses möglich?

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich oder vom Auszubildenden mit einer Frist von vier Wochen wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel.

Erstuntersuchung, was ist das?

Bist du vor Beginn der Ausbildung minderjährig, musst du dich ärztlich untersuchen lassen und die Bescheinigung über die Erstuntersuchung dem Ausbildenden vorlegen (§ 32 JArbSchG). Die Erstuntersuchung erstreckt sich auf den Gesundheits- und Entwicklungszustand sowie die körperliche Beschaffenheit des Jugendlichen. Die Untersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stattgefunden haben. Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist der IHK vorzulegen, da sonst der Berufsausbildungsvertrag nicht eingetragen werden kann.

Weitere Informationen erhältst du hier.

Erste Nachuntersuchung, was ist das?

Die erste Nachuntersuchung nach  § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung (Ausbildungsbeginn) erforderlich, wenn du dann noch nicht volljährig ist. Nach neun Monaten muss ausdrücklich zur Nachuntersuchung durch den Ausbildungsbetrieb aufgefordert werden. 

Die erste Nachuntersuchung muss zwischen dem 10. und 12. Monat nach Aufnahme der ersten Beschäftigung erfolgen. Der Arbeitgeber soll dich frühzeitig an die Nachuntersuchung erinnern und sich die entsprechende Bescheinigung vorlegen lassen.

Weitere Informationen erhältst du hier.

Wie verhält es sich bei Dienstreisen? Sind Fahrtzeiten Arbeitszeiten?

Die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten sind auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten sind dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Muss ich mir meine Ausbildungsmittel selbst besorgen?

Der Betrieb ist verpflichtet, dir kostenlos die Ausbildungsmittel sowie Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln zählen neben den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch die Arbeitskleidung. Fachliteratur gehört, wie Werkzeuge und Werkstoffe, zu den Ausbildungsmitteln, die der Ausbildungsbetrieb dir kostenlos zur Verfügung stellen muss. Schulbücher sowie Hefte oder Taschenrechner für den Berufsschulunterricht gehören ausdrücklich nicht dazu.
Online-Portal: Die IHK Nord Westfalen bietet die Möglichkeit, Ausbildungsnachweise über ein Online-Portal elektronisch (digital) zu führen. Die Ausbildungsinhalte können durch den Auszubildenden entweder als Text erfasst werden oder als PDF-Datei (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1018 KB) hochgeladen werden. Danach wird der Ausbildungsnachweis an den jeweiligen Ausbildungsbeauftragten beziehungsweise an den im Ausbildungsvertrag hinterlegten Ausbilder zur Prüfung geschickt.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Ich möchte mein Ausbildungsverhältnis verkürzen. Was muss ich tun?

Berufliche Vorbildung, anrechenbare Schulabschlüsse oder gute Leistungen in der Berufsschule: Es gibt verschiedene Gründe deine Ausbildung zu verkürzen. Dies kannst du durch eine Verkürzung des Ausbildungsvertrages oder durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erreichen. Überblick über Verkürzungsmöglichkeiten

Wann endet die Ausbildungszeit?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehst du vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, allerdings höchstens um ein Jahr.

Während der Ausbildung ins Ausland? Ist das möglich?

Ja, das Berufsbildungsgesetz schafft für Auszubildende die Möglichkeit, einen Teil der Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt gilt hierbei als integraler Bestandteil der Berufsausbildung, ohne dass es eines Anerkennungsverfahrens bedarf. Das Ausbildungsverhältnis wird in dieser Zeit nicht unterbrochen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Und wie geht es nach der Ausbildung weiter?

Ihr habt es geschafft - die Ausbildung ist rum. Riesen Glückwunsch an euch! Jetzt erst mal Füße hoch... Oder wie geht es für euch weiter? Doch direkt weiterarbeiten? Job-Suche und Bewerbungen schreiben? Weiterbildung? In diesem Video zeigen wir euch ein paar Möglichkeiten!
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Informationen zum Thema Berufsschule

Wie erfolgt die Anmeldung in der Berufsschule?

Eine Anmeldung des schulpflichtigen Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder den Auszubildenden selbst, wenn das der Ausbildungsbetrieb so festlegt. Viele Berufsschulen stellen auf ihrer Internetseite einen Anmeldebogen für die Berufsschule zum Download bereit. Erforderlich für die Anmeldung sind die Vorlage des Ausbildungsvertrages, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und eventuell Passbilder. Zur Übersicht der Berufsschulen sowie zur Online-Anmeldung geht´s hier.

Muss ich nach der Berufsschule in meinen Ausbildungsbetrieb?

Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.

An Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, bist du unter Anrechnung der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, freizustellen.

In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) musst du freigestellt werden. Der Berufsschulbesuch ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit anzurechnen.
Beispiel 1:
Die betriebliche Ausbildungszeit beträgt Montag bis Donnerstag jeweils 7 h 30, freitags nur 6 Stunden. Die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit beträgt daher 7 h 12 min. Der Auszubildende muss freitags zur Berufsschule, diese dauert 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Der Berufsschulbesuch ist mit 7 h 12 anzurechnen, auch wenn die betriebliche Ausbildungszeit am Freitag “nur” 6 Stunden beträgt. Der Auszubildende hat an den anderen Tagen einen Freistellungsanspruch von insgesamt 1 h 12 min.
Beispiel 2:
Der über 5-stündige Berufsschultag ist montags. Montags wird im Ausbildungsbetrieb nicht gearbeitet. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden (Dienstag bis Samstag jeweils 8 Stunden). Der Berufsschulbesuch ist also mit 8 Stunden anzurechnen, auch wenn der Berufsschultag außerhalb der Ausbildungszeit liegt. Der Auszubildende kann also nur noch 32 Stunden im Betrieb ausgebildet werden.

Wissenswertes zum Thema Prüfungen

Muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?

Ja. Ihr Ausbildungsbetrieb erhält circa sechs bis acht Wochen vor der Prüfung eine Aufforderung zur Prüfungsanmeldung per E-Mail. Sobald dieser die Anmeldung über das Portal abschließt, erhalten Sie an Ihre im Online-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse #EMAIL eine Benachrichtigung.

Im Online-Portal können Sie über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ die vom Ausbildungsbetrieb gemachten Eintragungen zur Prüfungsanmeldung überprüfen und bestätigen. Die Anmeldung bei der IHK wird erst nach Ihrer Bestätigung gültig. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit einsehen.
Der Anmeldeschluss für die Winterprüfung ist am 1. September, für die Sommerprüfung am 1. Februar.

Wo erhalte ich Prüfungsaufgaben zum üben?

Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter www.christiani.de und für die kaufmännischen Berufe unter www.u-form.de.

Kann ich die Abschlussprüfung auch vorzeitig ablegen?

Vor Ablauf der Ausbildungszeit kannst du auch  zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn deine Leistungen dies rechtfertigen. Vor der Entscheidung sind durch die IHK der Ausbildende und die Berufsschule anzuhören. Weitere Informationen erhältst du hier.

Können bei Abschlussprüfung Aufgaben gestellt werden, die in der Schule oder im Betrieb gar nicht behandelt wurden?

Ja! Die Prüfungsfragen der Abschlussprüfung werden ausschließlich dem Ausbildungsrahmenplan entnommen. Diesen können Sie nach Auswahl Ihres Ausbildungsberuf hier einsehen.

Eine Berufsabschlussprüfung ist keine rückblickende Lernstandskontrolle, sondern sie soll testieren, ob die angehende Fachkraft mit den Herausforderungen des Berufslebens adäquat umgehen kann. Es geht nicht darum, das abzufragen, was tatsächlich gelernt wurde, sondern das, was beispielsweise ein geprüfter Bankkaufmann oder eine Bankkauffrau können muss. Entsprechende Vorgaben sind in den Ausbildungsordnungen verbindlich vorgeschrieben und deren Einhaltung beziehungsweise Umsetzung wird auch von den Unternehmen erwartet.

Muss mich mein Ausbildungsbetrieb für die Prüfung freistellen?

Für die Dauer der Prüfung (Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfung) inklusive Pausenzeiten wirst du freigestellt. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
Als Auszubildende/-r bist du zusätzlich an dem Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Bei gestreckten Abschlussprüfungen (Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2) besteht der Freistellungsanspruch für jeden Prüfungsteil. Die Anrechnung erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
Wenn sich die Abschlussprüfung nach der Ausbildungsordnung in zwei zeitlich auseinander fallende Teile gliedert, können Auszubildende einen Anspruch auf insgesamt zwei freie Tage haben, jeweils vor der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der Abschlussprüfung und vor der schriftlichen Prüfung im zweiten Teil.

Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält. Wenn der jeweiligen schriftlichen Prüfung kein Arbeitstag unmittelbar vorangeht (zum Beispiel bei Prüfungsbeginn an einem Montag, Feiertag oder Berufsschule), besteht kein Freistellungsanspruch.

Gibt es besondere Regelungen für die Prüfung von Behinderten?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, das die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachendolmetscher für Hörbehinderte. Spreche rechtzeitig vor der Prüfung deinen Ausbildungsberater zu diesem Thema an.

Ich kann aus Krankheitsgründen an der Prüfung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?

Wirst du vor der Prüfung krank, kannst du jederzeit zurücktreten, vorausgesetzt, dass der Rücktritt rechtzeitig vor Beginn der Prüfung erfolgt. Diese ist beispielsweise per E-Mail an den verantwortlichen Prüfungskoordinator der IHK einzureichen.

Bist du am Tag der Prüfung krank, ist der Nachweis muss in der Regel durch ein ärztliches Attest geführt werden. Dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung, die etwas über den gesundheitlichen Zustand einer Person (z. B. Prüfungsunfähigkeit) aussagt. Aus dem Attest muss hervorgehen, weshalb Du nicht an der Prüfung teilnehmen kannst, so dass wir daraus schließen können, ob Du am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (z. B. notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hingegen eine Bestätigung des Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert und dient zur Vorlage beim Arbeitgeber. Denn Du kannst durchaus arbeitsunfähig sein, was noch nicht heißen muss, dass Du nicht an einer Prüfung teilnehmen können.
Beispiel: Mit einem gebrochen Fuß kannst du im Regelfall trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehr wohl in der Lage sein, an einer schriftlichen Prüfung teilzunehmen.

Kann ich trotz einer “AU” an der Prüfung teilnehmen?

Du darfst trotz Arbeitsunfähigkeit (AU) grundsätzlich an der Prüfung teilnehmen, Kranken- und Unfallversicherungsschutz bestehen fort. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Beispiel: Auch wenn du arbeitsunfähig bist, kannst du prüfungsfähig sein. Das kann beispielsweise bei einem gebrochenen Bein der Fall sein.

Was tun bei Prüfungsangst?

Hattet ihr auch schon mal so einen richtigen Blackout? Man sitzt in der Prüfung und es geht einfach gar nichts mehr? Prüfungsangst, Blackout, Stress - das ist keine Seltenheit. In diesem Video wollen wir euch ein paar Tipps geben, wie ihr damit umgehen könnt. Wichtig ist auch, dass ihr darüber mit jemandem sprecht, wenn es regelmäßig auftaucht oder eure Prüfungen und ihr darunter leiden. Also keine Sorge, es gibt Lösungen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Zu spät zur Prüfung. Was nun?

Bei geringen Verspätungen drückt der Prüfungsausschuss in der Regel noch ein Auge zu. Eine Zeitverlängerung deiner schriftlichen Prüfung ist aber grundsätzlich nicht möglich.

Bei größeren Verspätungen kann die Verspätung als unentschuldigtes Fehlen gelten.

Wann und wo bekomme ich meine Ergebnisse?

Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung kannst du die vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Das Online-Portal erreichst du unter www.ihk.de/nordwestfalen/azubiportal. Für den Zugriff vom Smartphone aus steht auch die progressive AzubiApp zur Verfügung (www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/azubiapp/azubi/login).

Wie geht es nach der bestandenen Prüfung weiter?

Zunächst gratulieren wir Dir zu deinem IHK-Abschluss! Hervorragend gemacht.

Nach der Prüfung erhältst du eine vorläufige Bescheinigung vom Prüfungsausschuss, die du auch dem Ausbildungsbetrieb vorlegen musst.

Danach werden die Niederschriften und Ergebnisse an die Prüfungskoordinator/-innen der IHK zugestellt. Dies kann je nach Prüfungsort einige Tage dauern. Die IHK-Mitarbeitenden erstellen in den folgenden Tagen dein persönliches Prüfungszeugnis. Dies machen sie in der Winterprüfung für knapp 3.000 Auszubildende sowie in der Sommerprüfung für über 6.000 Auszubildende. Aufgrund der hohen Zahl kann die Ausstellung daher einige Tage dauern. Das Zeugnis wird per Post an deine Privatanschrift verschickt.

Zusätzlich zu dem Zeugnisse in Papierform erhältst du auch ein digitale Abbild deines Zeugnisses. Dieses wird dir im AzubiPortal als PDF-Datei hinterlegt. Mit dem Zeugnis kannst du dich bewerben und der Betrieb kann dieses Zeugnis über die IHK-Blockchain verifizieren.
Tipp: Bitte prüfe deine Adresse im AzubiPortal, dass das Zeugnis auch an die richtige Anschrift geschickt wird.

Kann ich trotz einer nicht bestandenen schriftlichen Prüfung die mündliche Prüfung ablegen? 

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die mündliche Prüfung kannst du trotz der nicht bestandenen schriftlichen Prüfung ablegen. Sofern du in der mündlichen Prüfung mehr als 50 Punkte erzielst, musst du diese Prüfungsleistung nicht wiederholen.
Du kannst dich in der Wiederholungsprüfung dann auf die schriftliche Prüfung konzentrieren.

Ich habe meine Prüfung nicht bestanden. Wie oft kann ich diese wiederholen?

Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Bei nicht bestandener Prüfung kannst du verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Absatz 3 BBiG). Einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kannst du im AzubiPortal stellen. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist allerdings nicht davon abhängig, dass das Ausbildungsverhältnis weiterbesteht. Grundsätzlich besteht bei einem verlängerten Ausbildungsverhältnis Schulpflicht.

Sofern du nicht im Ausbildungsbetrieb bleibst, kannst du auch „privat“ an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. In diesem Fall musst du dich selber zur Prüfung anmelden und auch die Prüfungsgebühren übernehmen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Ich benötige eine Zweitschrift meines Ausbildungszeugnisses. Was muss ich tun?

Sofern die Prüfung in dem jeweiligen Ausbildungsberuf vor der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen abgelegt wurde, hast du die Möglichkeit, dir eine Zweitschrift anfertigen zu lassen. Dieser Service kostet 30 Euro.

Seit der Abschlussprüfung im Sommer 2023 erhältst du auch eine digitale Version deines Prüfungszeugnisses im AzubiPortal der IHK Nord Westfalen. Du findest das digitale Zeugnis unter dem Menüpunkt “Dokumente”.

Meinungsverschiedenheiten mit deinem Ausbildungsbetrieb

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Gern kannst du dich mit dem zuständigen Ausbildungsberater der IHK Nord Westfalen in Verbindung setzen. Eine Übersicht unserer Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen findest du hier.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Kann ich das Ausbildungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden?

Ja, das Ausbildungsverhältnis kann im beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Minderjährige Auszubildende bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen. Eine Ausfertigung ist der IHK einzureichen beziehungsweise im Online-Portal hochzuladen und die Berufsschule ist zu informieren.

Wie können Streitigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden beigelegt werden?

Wenn es Streitigkeiten im Ausbildungsverhältnis zum Beispiel wegen einer Kündigung oder Abmahnung gibt, kontaktiere einfach kostenlos den Schlichtungsausschuss der IHK Nord Westfalen. Unterstützung bietet dir auch die Ausbildungsberatung.

Worauf muss ich achten, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet oder Kurzarbeit anordnet?

Gehe bei einer Insolvenz keine Vereinbarungen ein, durch die auf deine Ausbildungsvergütung verzichtest, und setze dich umgehend mit der Agentur für Arbeit und der Berufsschule in Verbindung. Bei Kurzarbeit im Betrieb kann dir gegenüber in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden.

Bei uns im Betrieb ist immer wieder viel los und ich muss Überstunden machen. Bis zu welcher Grenze ist das eigentlich für mich als volljährigen Auszubildenden zulässig?

Die gesetzlich höchstzulässige tägliche Arbeitszeit beträgt zehn Stunden (§ 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG), wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Denn die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeit beträgt gemäß § 3 Satz 1 ArbZG normalerweise pro Tag acht Stunden.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können andere Arbeitszeitregelungen getroffen werden können.

„IHK – Ein starker Partner“

Mit dem Projekt „IHK – Ein starker Partner“ begleitet die IHK Nord Westfalen angehende Auszubildende vor und während der Ausbildung und zeigt, dass die IHK im Bereich der Ausbildung mehr als nur den Ausbildungsvertrag einträgt.
„IHK – Ein starker Partner“ soll die Auszubildenden während der gesamten Ausbildung begleiten und ihnen Hilfsmittel bei vielen Fragen und Problemen geben, die in den kommenden zwei bis drei Jahren auftauchen. Teil des Projektes sind neben festen Sprechtagen der Ausbildungsberatung an den Berufskollegs persönliche Anschreiben, die die IHK vor Ausbildungsstart, vor der Zwischenprüfung und vor der Abschlussprüfung an die Auszubildenden versendet und Unterstützung bei Fragen oder Problemen anbietet. Zu jedem Ausbildungsabschnitt erhält der Auszubildende Antworten auf die häufigsten Fragen, die im jeweiligen Ausbildungsabschnitt anfallen.

Die Schreiben an die Auszubildenden sollen den Start in die Ausbildung erleichtern  – durch viele praktische Tipps und Informationen rund um das Ausbildungsverhältnis. Dazu gehören sowohl Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung als auch Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz als auch Tipps, wie Konflikte mit Ausbildern und Kollegen gelöst werden können.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung