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Zweitschrift | Rentenbescheinigung

Wenn Ihr Prüfungszeugnis verloren gegangen ist, können Sie bei der IHK Nord Westfalen eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr beträgt 34,00 Euro. Bei älteren Prüfungen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.
Die Gebühr für die Zweitschrift wird erst mit der Ausstellung fällig. Bitte warten Sie die Zusendung des Gebührenbescheides ab.
Die Beantragung einer Zweitschrift oder Rentenbescheinigung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Prüfung vor der IHK Nord Westfalen abgelegt haben. Diese ist für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region zuständig. Welche IHK für Sie verantwortlich ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Bei der Beantragung wird zwischen Zeugnissen aus der Berufsausbildung und Zeugnissen aus Fortbildungs- oder Sachkundeprüfungen unterschieden. Bitte wählen Sie den passenden Antrag aus.

Ausbildung

Dieser Antrag gilt für Prüfungszeugnisse aus der Berufsausbildung, zum Beispiel Industriekaufmann, Kaufmann im Einzelhandel oder Mechatroniker.
Antrag auf Zweitschrift (Ausbildung)

Seit der Abschlussprüfung im Sommer 2023 erhalten Auszubildende ihr Prüfungszeugnis auch digital im Azubi-Portal der IHK Nord Westfalen. Es ist unter dem Menüpunkt „Dokumente“ abrufbar.
Beantragung einer Rentenbescheinigung

Bei einer Lehrzeitbestätigung beziehungsweise Rentenbescheinigung (zum Beispiel zu Rentenzwecken) für die Deutsche Rentenversicherung handelt es sich um eine Bestätigung der IHK Nord Westfalen zu den Themen Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit und/oder Ausbildungsabschluss. Die Ausstellung ist kostenlos.

Hinweis: Der „Kaufmannsgehilfenbrief“ wird seit 1974 nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser „Kaufmannsgehilfenbrief“ war der Vorgänger des heutigen „Prüfungszeugnisses“ für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den industriell-technischen Ausbildungsberufen hieß dieser „Facharbeiterbrief“.

Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen

Dieser Antrag gilt für Zeugnisse aus Fortbildungsprüfungen und Sachkundeprüfungen, zum Beispiel Fachwirt, Industriemeister, Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) oder Sachkundeprüfungen.
Antrag auf Zweitschrift (Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen)