Zweitschrift | Rentenbescheinigung
Die Beantragung einer Zweitschrift oder Rentenbescheinigung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Prüfung vor der IHK Nord Westfalen abgelegt haben. Diese ist für das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region zuständig. Die für Sie verantwortliche IHK können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Ausbildung
Antrag auf Zweitschrift (Ausbildung)Seit der Abschlussprüfung im Sommer 2023 erhalten Auszubildende ihr Prüfungszeugnis auch digital im Azubi-Portal der IHK Nord Westfalen. Es ist unter dem Menüpunkt „Dokumente“ abrufbar.
Bei einer Lehrzeitbestätigung beziehungsweise Rentenbescheinigung (zum Beispiel zu Rentenzwecken) für die Deutsche Rentenversicherung handelt es sich um eine Bestätigung der IHK Nord Westfalen zu den Themen Ausbildungsberuf, Ausbildungszeit und/oder Ausbildungsabschluss. Die Ausstellung ist kostenlos.
Hinweis: Der „Kaufmannsgehilfenbrief“ wird seit 1974 nicht mehr von der IHK ausgestellt. Dieser „Kaufmannsgehilfenbrief“ war der Vorgänger des heutigen „Prüfungszeugnisses“ für alle kaufmännischen Ausbildungsberufe. Bei den industriell-technischen Ausbildungsberufen hieß dieser „Facharbeiterbrief“.
Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen
Antrag auf Zweitschrift (Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen)
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, insbesondere bei älteren Prüfungen, mehrere Wochen betragen kann.