Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag über das Online-Portal geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig - vor Beginn der Ausbildung - über das Online-Portal einzureichen. Die Vertragsunterlagen können über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden.
Seit dem 1. August 2024 müssen Ausbildungsverträge nach § 11 Abs. 1 BBiG keine Unterschriften der Vertragsparteien mehr enthalten. Es genügt, wenn der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden die elektronische Vertragsabfassung unverzüglich übermittelt und Auszubildende den Empfang bestätigen. Diese Funktion steht im Online-Portal zur Verfügung. Weitere Informationen im IHK-Magazin.

Hinweise zur Vertragsregistrierung

Folgende Unterlagen sind bei der IHK Nord Westfalen über das Online-Portal einzureichen:
  • Antrag auf Eintragung (Ausfertigung für die IHK | Blatt 1 / Seite 1 bis 4)
Optional:
  • Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung*
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
  • Ausbilderdatenblatt (inklusive Nachweise zur Eignung)
*Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.
zum Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bis zum 31.12.2023 können Aus- und Umschulungsverträge sowohl über das Online-Portal als auch per Post- oder per E-Mail eingereicht werden. Wir bitten darum, uns Aus- und Umschulungsverträge ausschließlich über das Online-Portal zu übermitteln.

Betriebsnummer

Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Es ist immer die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Informationen zur BA-Betriebsnummer erhalten Sie hier.
Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der zukünftige Auszubildende eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragungs-, Änderungs- oder Auflösungsbestätigung kann im Online-Portal unter dem Menüpunkt “Dokumente” abgerufen werden.

Wie wird man Ausbildungsbetrieb?

In einem persönlichen Beratungsgespräch im Unternehmen wird gemeinsam geklärt, welches Berufsbild am besten zu den betrieblichen Anforderungen und den Fähigkeiten des Auszubildenden passt. Zudem wird festgelegt, wer im Unternehmen die Ausbildungsverantwortung als Ausbilderin oder Ausbilder übernimmt.

Wie wird man Ausbilder/-in?

Sie möchten uns eine Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen? Hier finden Sie weitere Informationen zur Tätigkeit als Ausbilder/-in. Die Ausbildungsberatung hilft bei allen Fragen zur Ausbildereignung. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung erhalten Sie hier.
IHK-Ausbildungsportal
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das Portal unterstützt eine vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen und Plausibilitätsprüfungen.

Der unterschriebene Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung. Weitere Informationen zum digitalen Upload der Vertragsunterlagen erhalten Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 384 KB).

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