Bildung A-Z
Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag über das Online-Portal geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig - vor Beginn der Ausbildung - über das Online-Portal einzureichen. Der unterschriebene Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden.
Ausbildungsvertrag
© Stockfotos-MG/Fotolia
Wichtige und somit notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind: Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung; Dauer der Probezeit, der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs; Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Hinweise zur Vertragsregistrierung
Folgende Unterlagen sind bei der IHK Nord Westfalen über das Online-Portal einzureichen:
- Antrag auf Eintragung (Vertragsexemplar für die IHK | Seite 1 bis 4)
Optional:
- Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
- Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung*
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Ausbilderdatenblatt (inklusive Nachweise zur Eignung)
*Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.
Bis zum 31.12.2023 können Aus- und Umschulungsverträge sowohl über das Online-Portal als auch auf dem Post- oder E-Mail weg eingereicht werden. Wir bitten darum, uns Aus- und Umschulungsverträge ab dem 01.01.2024 ausschließlich über das Online-Portal zu übermitteln.
Betriebsnummer
Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Informationen zur BA-Betriebsnummer erhalten Sie hier.
Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der zukünftige Auszubildende eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragungs-, Änderungs- oder Auflösungsbestätigung kann im IHK-Online-Portal unter dem Menüpunkt “Dokumente” abgerufen werden.
Hinweis zum Nachweisgesetz
Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) in der Europäischen Union in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz (§11, § 36, § 101). Im Ausbildungsvertrag muss seit dem 01.08.2022 nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufgenommen werden muss, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. Zudem muss die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.
Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
In einem persönlichen Beratungsgespräch im Unternehmen wird geklärt, welches Berufsbild inhaltlich passt und wer die Ausbildungsverantwortung als Ausbilder/-in übernimmt.
Wie wird man Ausbilder/-in?
Sie möchten uns eine Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen? Hier finden Sie weitere Informationen zur Tätigkeit als Ausbilder/-in. Die Ausbildungsberatung hilft bei allen Fragen zur Ausbildereignung. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung erhalten Sie hier.
IHK-Ausbildungsportal
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das System unterstützt die vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen sowie Plausibilitätsprüfungen.
Der unterschriebene Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung. Weitere Informationen zum digitalen Upload der Vertragsunterlagen erhalten Sie hier (PDF-Datei · 384 KB).
- zum Ausbildungs-Portal
- Zugangsdaten anfordern
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das System unterstützt die vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen sowie Plausibilitätsprüfungen.
Der unterschriebene Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung. Weitere Informationen zum digitalen Upload der Vertragsunterlagen erhalten Sie hier (PDF-Datei · 384 KB).
- zum Ausbildungs-Portal
- Zugangsdaten anfordern