Bildung A-Z
Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag über das Online-Portal geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig vor Beginn der Ausbildung über das Online-Portal einzureichen. Die Vertragsunterlagen können über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden. Der Berufsausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung über das Online-Portal einzureichen. Eine Eintragung nach Ausbildungsbeginn sollte vermieden werden.
Ausbildungsvertrag
Seit dem 1. August 2024 müssen Ausbildungsverträge nach § 11 Abs. 1 BBiG keine Unterschriften der Vertragsparteien mehr enthalten. Es genügt, wenn der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden die elektronische Vertragsabfassung unverzüglich übermittelt und Auszubildende den Empfang bestätigen. Diese Funktion steht im Online-Portal zur Verfügung. Weitere Informationen im IHK-Magazin.
Hinweise zur Vertragsregistrierung
Folgende Unterlagen sind bei der IHK Nord Westfalen über das Online-Portal einzureichen:
- Antrag auf Eintragung (Ausfertigung für die IHK | Blatt 1 / Seite 1 bis 4)
Optional:
- Zusatzvereinbarungen zu Wahlqualifikationen
- Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung*
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Ausbilderdatenblatt (inklusive Nachweise zur Eignung)
*Bei zu Beginn der Ausbildung noch minderjährigen Auszubildenden ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 JArbSchG einzureichen.
zum Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Tipp: Vertragsunterlagen können direkt mit dem Smartphone fotografiert und über den QR-Code in das Online-Portal hochgeladen werden. Ein Postversand ist nicht erforderlich.
Bis zum 31.12.2023 können Aus- und Umschulungsverträge sowohl über das Online-Portal als auch per Post- oder per E-Mail eingereicht werden. Wir bitten darum, uns Aus- und Umschulungsverträge ausschließlich über das Online-Portal zu übermitteln.
Betriebsnummer
Seit dem 1. Januar 2021 muss die BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Wichtig: Verwenden Sie die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte, in der die Ausbildung tatsächlich durchgeführt wird. Informationen zur BA-Betriebsnummer erhalten Sie hier.
Eintragungsbestätigung
Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der zukünftige Auszubildende eine Eintragungsbestätigung. Die Eintragungs-, Änderungs- oder Auflösungsbestätigung kann im Online-Portal unter dem Menüpunkt “Dokumente” abgerufen werden.
- Übermittlung vom Ausbildungsvertrag an die IHK
Über den Button „Entwurf anzeigen“ können Sie eine PDF-Datei öffnen und alle eingegebenen Daten vor der Übermittlung noch einmal vollständig überprüfen. Wenn alle Angaben vollständig und richtig sind, wählen Sie aus, wie der Vertrag an die IHK Nord Westfalen übermittelt werden soll:Variante 1: Digitale Bestätigung
Bei „Digitale Bestätigung“ wird der Vertrag per E-Mail an den Auszubildenden beziehungsweise die Auszubildende gesendet. Nach der digitalen Bestätigung wird der Vertrag automatisch mit einem Empfangsnachweis zur Genehmigung an die IHK Nord Westfalen weitergeleitet. Eine handschriftliche Unterschrift ist in diesem Fall nach § 11 Absatz 2 BBiG nicht erforderlich.Variante 2: Ausdrucken und unterschreibenzum Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Bei „Ausdrucken und unterschreiben“ wird der Vertrag ausgedruckt und vom Auszubildenden beziehungsweise der Auszubildenden, gegebenenfalls von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter, sowie vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben. Der unterschriebene Vertrag und die erforderlichen Anlagen können anschließend über das Online-Portal hochgeladen werden. Die Übermittlung an die IHK Nord Westfalen erfolgt über den Button „An die Kammer senden“.Mit der abschließenden Übermittlung wird die Vertragserfassung verbindlich abgeschlossen und die endgültige PDF-Datei erzeugt. Nach der Finalisierung können die Angaben nicht mehr geändert oder korrigiert werden. Prüfen Sie daher alle Daten sorgfältig, bevor Sie den Vertrag endgültig übermitteln.Der aktuelle Bearbeitungsstand des Ausbildungsvertrags kann jederzeit im Online-Portal eingesehen werden. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende eine Eintragungsbestätigung.
Eine handschriftliche Unterschrift des Vertrags ist nach § 11 Absatz 2 BBiG nicht erforderlich.
Wie wird man Ausbildungsbetrieb?
In einem persönlichen Beratungsgespräch im Unternehmen wird gemeinsam geklärt, welches Berufsbild am besten zu den betrieblichen Anforderungen und den Fähigkeiten des Auszubildenden passt. Zudem wird festgelegt, wer im Unternehmen die Ausbildungsverantwortung als Ausbilderin oder Ausbilder übernimmt.
Wie wird man Ausbilder/-in?
Sie möchten uns eine Ausbilderin oder einen Ausbilder benennen? Hier finden Sie weitere Informationen zur Tätigkeit als Ausbilder/-in. Die Ausbildungsberatung hilft bei allen Fragen zur Ausbildereignung. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung erhalten Sie hier.
IHK-Ausbildungsportal
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das Portal unterstützt eine vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen und Plausibilitätsprüfungen
Der Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung. Weitere Informationen zum digitalen Upload der Vertragsunterlagen erhalten Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 384 KB).
Ausbildungsbetriebe können über das IHK-Online-Portal Ausbildungsverträge online erfassen. Die Daten des Ausbildungsbetriebes, Ausbildende, Ausbildungsberufe und weitere der IHK vorliegende Daten sind bereits hinterlegt. Das Portal unterstützt eine vollständige und korrekte Vertragseintragung durch Erklärungen und Plausibilitätsprüfungen
Der Vertrag kann über einen QR-Code mit dem Smartphone fotografiert oder als Scan (Dateiupload) hochgeladen werden und über das Ausbildungsportal direkt an die IHK gesendet werden. Dies erspart den kompletten Postversand und beschleunigt die Vertragseintragung. Weitere Informationen zum digitalen Upload der Vertragsunterlagen erhalten Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 384 KB).
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Wenn Ihr Unternehmen noch keinen Zugang zum Ausbildungsportal besitzt, können Sie die Zugangsdaten direkt bei der IHK Nord Westfalen anfordern.
