Antrag auf Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Beeinträchtigung Nachteile in einer Prüfung haben. Deshalb können sie einen Nachteilsausgleich bekommen. Das bedeutet: Die Prüfung wird etwas verändert, damit die Nachteile ausgeglichen werden. Die Aufgaben und Anforderungen in der Prüfung bleiben aber gleich.
In Leichter Sprache: Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Einen Nachteilsausgleich gibt es nur für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (siehe § 2 SGB IX).