Die IHK Nord Westfalen ist vom 24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 nicht geöffnet. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir zu den gewohnten Zeiten für Sie da.
Nr. 6610424

Antrag auf Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Beeinträchtigung Nachteile in einer Prüfung haben. Deshalb können sie einen Nachteilsausgleich bekommen. Das bedeutet: Die Prüfung wird etwas verändert, damit die Nachteile ausgeglichen werden. Die Aufgaben und Anforderungen in der Prüfung bleiben aber gleich.
In Leichter Sprache: Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Einen Nachteilsausgleich gibt es nur für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (siehe § 2 SGB IX).