Navigieren durch die CBAM-Berichtspflichten für CO2-Emissionen
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft. Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, sind zur Berichterstattung verpflichtet.