Antrag auf Zulassung für Einfuhr von CBAM-Waren erforderlich
Ab dem 1. Januar 2026 startet die Regelphase des europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt CBAM-Waren (z. B. Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff) in die EU importieren möchten, müssen als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein.