Niederrheinische IHK
Dieses umfasst
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als Niederrheinische IHK somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.
Erklärung Barrierefreiheit
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die aktuell im Internet erreichbare Version der Internetseite www.ihk.de/niederrhein.
Aktueller Bearbeitungsstand
Als Niederrheinische IHK nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der Niederrheinischen IHK zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
- Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Es ist uns ein Anliegen, die oben beschriebenen Maßnahmen zügig zu ergreifen. Geplant ist, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Änderungen der zentral verwalteten CMS-Elemente vorzunehmen, wobei der Umfang der Arbeiten derzeit noch nicht final abgeschätzt werden kann. Parallel dazu finden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt. Aller Voraussicht nach werden wir als Niederrheinische IHK somit ab dem zweiten Quartal 2025 die Umsetzung der redaktionellen Maßnahmen beginnen.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg bemüht sich sehr, alle Inhalte barrierefrei anzubieten. Dennoch sind folgende Inhalte der Website noch nicht barrierefrei:
- PDF-Downloads. Die Niederrheinische IHK arbeitet aktuell daran, ihre PDFs durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.
- z.T. Unterseiten dieser Website. Wir sind bemüht, alle Unterseiten dieser Website barrierefrei anzubieten.
- z.T. Bilder. Wir bemühen uns, fehlende Bildbeschreibungen und Alternativtexte schnellstmöglich nachzuliefern.
- z.T. Untertitel von Videos. Wir sind bemüht, diese schnellstmöglich nachzureichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt und zuletzt am 18.12.2024 aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Barrierefreiheit auf einer eigenständigen Einschätzung basiert. Eine Prüfung durch eine externe Stelle ist in Planung.
Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit
Sofern Sie Rückmeldungen und Fragen zur Barrierefreiheit unserer Websites oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
0203 2821-0
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen und Anregungen zur barrierefreien Informationstechnik schnellstmöglich zu bearbeiten. Sollten Sie dennoch eine für Sie nicht zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW wenden.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter den folgenden Kontaktdaten:
Telefon: 0211 855-3451