Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Im Trilog zur EU Deforestation Regulation (EUDR) haben sich die EU-Institutionen am 4. Dezember auf eine zügige Einigung verständigt. Die Anwendung der EUDR soll verschoben werden.
Trilog-Einigung EUDR
Für große und mittlere Unternehmen soll nun die Frist bis zum 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2027 gelten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Einigung ist der Once-only-Ansatz in der Lieferkette. Demnach ist künftig nur der Erstinverkehrbringer verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette muss lediglich die EUDR-Referenznummer speichern. Ursprünglich war vorgesehen, dass zumindest größere Unternehmen ein Sorgfaltspflichtensystem einführen und wiederholt Daten zur Herkunft ihrer Produkte erheben müssten.
Für kleine und Kleinstproduzenten aus Ländern mit niedrigem Risiko reicht künftig eine einmalige Registrierung im EU-System sowie eine vereinfachte Sorgfaltserklärung.
Darüber hinaus werden Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich der EUDR ausgenommen. Der Rat hat die EU-Kommission zudem beauftragt, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.
Die Trilogeinigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments am 16. Dezember 2025 angenommen werden.
Review-Phase 2026
Die viermonatige Review-Phase zu Beginn des Jahres 2026 wird genutzt, um praxisnahe Erfahrungen und Herausforderungen von Unternehmen zu sammeln. In Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) führt die IHK Düsseldorf eine bundesweite Online-Umfrage durch, um den Aufwand und die Ressourcenbelastung für Unternehmen zu ermitteln. Die Umfrage ist bis zum 16. Januar 2026 geöffnet.
Klicken Sie hier, um zur Umfrage zu gelangen.
