Neue Kombinierte Nomenklatur veröffentlicht
Die EU-Kommission hat die aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) für 2026 veröffentlicht.
Sie ist ab dem 1. Januar 2026 verbindlich und bildet die Grundlage für Zollanmeldungen sowie Intrastat-Meldungen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 ist im EU-Amtsblatt verfügbar.
