Moldau und Montenegro treten zum 1. November 2025 bei

Ab dem 1. November 2025 werden die Republik Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren sowie dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beitreten.
Damit können ab diesem Datum gemeinsame Versandverfahren mit beiden Staaten als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchgeführt werden. Die Abwicklung erfolgt – wie bei den bisherigen Vertragsparteien – über das elektronische Versandsystem NCTS, in Deutschland über ATLAS-Versand.
Das teilt der Zoll in einer Fachmeldung vom 20. Oktober 2025 mit.
Quelle: Generalzolldirektion