Russland: Transportverbot für EU-LKW

Gemäß der Verordnung Nr. 1728 vom 30.09.2022 sind sowohl der bilaterle Gütertransport als auch der Transit und die Einfahrt aus Drittländern verboten. Diese Verordnung setzt den Präsidialerlass Nr. 681 um, wonach Transporte mit LKW aus “unfreundschaftlichen” Staaten fortan in Russland verboten werden können.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf das von den nachfolgend genannten Ländern verhängte Transportverbot für russische LKW auf dem Gebiet der EU, Norwegens, Großbritanniens und der Ukraine. Die Bestimmungen treten am 10. Oktober 2022 in Kraft und sollen bis 31.12.2022 gelten. Doch es gibt einige Ausnahmen. Warenlieferungen per Straße aus Ländern, die Russland sanktonieren an russische Empfänger sollen auch weiterhin möglich sein. Allerdings müssen die Güter dann an der russischen Grenze auf russische und belarusssiche LKw umgeladen bzw. umgekoppelt werden.
Zur Umsetzung der Neuregelung werden Zollterminals in den Grenzgebieten der Oblast Pskow, Kaliningrad, Leningrad und Murmansk, der Republik Karelien und St. Petersburg eingerichtet. Das Verbot erstreckt sich zudem nicht auf den Transport von Lebensmitteln, pharmazeutischen Erzeugnissen und zahlreichen Non-Food-Artieln wie Papier, Uhren oder Musikinstrumente.
Nicht betroffen ist auch der Straßengüterverkehr mit der Region Kaliningrad. Alle Ausnahmen sind in der o.g. Verordnung 1728 aufgeführt.
Quelle: DIHK