Freihandelsabkommen EU-Andenstaaten - Zolltarifnummern
Am 19. Juni 2025 hat der mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kolumbien, Peru und Ecuador eingesetzte Handelsausschuss den neuen Beschluss zur Ersetzung des Beschlusses vom 29. November 2024 angenommen. Der Beschluss wird im ABl. L 2025/39 vom 29. Juli 2025 veröffentlicht.
Der Beschluss enthält die Liste der Be- oder Verarbeitungen, die erforderlich sind, um aus Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellten Erzeugnissen im Einklang mit dem Harmonisierten System (HS) 2022 die Ursprungseigenschaft zu verleihen.
Die Änderungen treten am 19. August 2025 in Kraft.