US Handelspolitik - Strafzölle
- Einigung im transatlantischen Zollstreit zwischen EU und USA
- US-Zölle - Prüfschema
- Aufhebung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
- Einführung von Strafzöllen für Kupfer und Kupfererzeugnisse seit dem 1. August 2025
- US-Reziprok-Zölle
- US-Strafzölle auf Autos und Autoteile
- US-Zölle auf Aluminium und Stahl
- Kumulative (stapelnde) Anwendung der Strafzölle
- Kalkulationsabfolge der US-Zusatzzölle
- Was können Unternehmen tun?
- Ausgesetzte EU-Gegenmaßnahmen
- Weitere Informationen
Die USA erheben wieder zahlreiche Schutzzölle
Einigung im transatlantischen Zollstreit zwischen EU und USA
Am 27. Juli 2025 haben sich die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf ein neues Zollregime geeinigt. Die Vereinbarung beendet einen langanhaltenden Handelskonflikt, führt jedoch zu einer Neuordnung der bilateralen Handelsbedingungen.
Am 21. August 2025 veröffentlichten die EU und die USA weitere Detailregelungen.
Kernpunkte der Einigung:
- Die Vereinigten Staaten führen einen pauschalen Zollsatz von 15 Prozent auf sämtliche EU-Waren ein. Ausgenommen hiervon sind Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium, die weiterhin einem Zollsatz von 50 Prozent unterliegen. Für diese Warengruppe ist perspektivisch ein Zollkontingentsystem in der Diskussion. Der Zollsatz von 15 Prozent gilt als Obergrenze. Eine Ausnahme dazu ist, wenn der MFN-Zoll höher als 15 Prozent ist, dann gilt der MFN-Zollsatz.
- Die USA haben zugesichert, dass auch für Arzneimittel, Halbleiter und Holz, die aktuell einer Section 232-Untersuchung unterliegen, die Obergrenze von 15 Prozent gelten wird. Die Zölle in Höhe von 15 Prozent gelten aktuell noch nicht für Arzneimittel und Halbleiter; hier ist zurzeit der MFN-Zolls maßgeblich.
- Die Europäische Union verzichtet im Gegenzug vollständig auf Einfuhrzölle für Industriewaren und gewährt zusätzlich vergünstigten Marktzugang für Fischerei- und Agrarprodukte, darunter Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch mit Ursprung in den USA. Bis zur Umsetzung der Eliminierung der EU-Zölle auf Industriewaren und den oben aufgeführten Bereichen werden die Zölle für Autos und Automobilteile bei 25 Prozent bleiben. Die geplante Zollsenkung in diesem Bereich soll ab dem ersten Tag desselben Monats wirksam werden, in dem der Gesetzvorschlag der EU zur Aufhebung der Industriezölle auf Waren mit Ursprung in den USA eingebracht wird.
- Zusätzlich verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ab dem 1. September 2025 auf die folgenden Produkte der Europäischen Union ausschließlich den MFN-Zoll anzuwenden: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), sämtliche Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika sowie deren Inhaltsstoffe und chemische Vorstufen. Künftig könnte diese Liste ausgeweitet werden.
- Die EU und die USA werden gemeinsame Ursprungsregeln für die Vereinbarung ausarbeiten.
- Flankierend zur Einigung stehen wirtschaftliche Rahmenbedingungen von erheblicher Größenordnung:
▪️ 600 Milliarden Euro an Investitionen europäischer Unternehmen in den USA
▪️ 750 Milliarden Euro an Energieimporten aus den USA
Unklar ist derzeit, ob die Europäische Union im Falle künftiger sektorspezifischer US-Zölle ausgenommen oder bevorzugt behandelt wird. Ebenfalls unklar ist zurzeit, ab wann die Handelsvereinbarungen von beiden Seiten umgesetzt werden.
US-Zölle - Prüfschema
Die Kollegen der IHK Düsseldorf hat ein Prüfschema mit allen relevanten Angaben und Zollsätzen sowie Zusatzinformationen zu den US-Zusatz-, Reziprok- und sektoralen Zöllen erstellt.
Dieses steht in einem separaten Webartikel bereit:
Aufhebung der De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
Mit der Executive Order wurde angekündigt, dass die de-minimis Regelung für Kleinsendungen – Importe in die USA – bis zu 800 US-Dollar ab dem 29. August 2025 keine Anwendung mehr finden wird. Alle Kleinsendungen sind ab dem 29. August 2025 abgabenpflichtig.
Zunächst einmal wird zwischen dem Versand im Rahmen des Weltpostabkommens und anderen Versandarten unterschieden.
Bei Versandarten, die nicht im Rahmen des Weltpostabkommens abgewickelt werden, entstehen alle in Frage kommenden Einfuhrabgaben, inklusive IEEPA.
Beim Versand im Rahmen des Weltpostabkommens gibt es zwei Optionen zur Berechnung der Importabgaben:
- Ad-valorem-Zoll: Ein prozentualer Zollsatz basierend auf dem IEEPA-Tarif und dem Ursprungsland der Ware.
- Ein fester Betrag zwischen 80 USD und 200 USD pro Artikel, je nach IEEPA-Tarif und Ursprungsland. Diese Regelung gilt für sechs Monate ab dem 29. August 2025.
Zusätzlich entstehen Zollabfertigungsgebühren. Einzelheiten können aus der Zollpublikation eingesehen werden.
Einführung von Strafzöllen für Kupfer und Kupfererzeugnisse seit dem 1. August 2025
Mit der Proklamation vom 30. Juli 2025 veröffentlichte das Weiße Haus die Einführung von Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent für Halberzeugnisse aus Kupfer sowie intensive Derivatprodukte aus Kupfer seit dem 1. August 2025.
Die genaue Liste mit den Zolltarifnummern steht auf der Webseite der U.S. Customs and Border Protection bereit:
Für Derivatprodukte gelten zusätzlich noch die IEPPA-Zölle sowie Weitere.
Fällt ein Produkt unter die sektoralen Autozölle und Kupferzölle fallen, haben die Autozölle Vorrang und die Kupferzölle sind nicht aufzuaddieren. Kupfereinsatzstoffe und Kupferschrott sind nicht von dieser Maßnahme betroffen.
US-Reziprok-Zölle
Am 2. April 2025 hat der US-Präsident weitere Zusatzzölle mit der Executive Order auf dem Weg gebracht:
auf den Weg gebracht.
Hintergründe dieser Anordnung sind:
- nationale Sicherheit
- wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit
- Innovationskraft
- Beschäftigungszahlen
- gesellschaftliche Stabilität
Zum 5. April 2025 wurde ein Wertezoll in Höhe von 10 Prozent für alle Importe in die USA eingeführt.
Eine Ausnahme ist China. Bis zum 14. Mai war der Reziprok-Zoll 125 Prozent auf Waren mit einem chinesischen Ursprung. Seit dem 14. Mai gilt eine Ausnahmeregelung von 90 Tagen - während dieses Zeitfensters beträgt der Reziprok-Zoll für chinesische Waren 10 Prozent.
Diese Ausnahmeregelung für China wurde bis zum 10. November 2025 verlängert.
Diese Ausnahmeregelung für China wurde bis zum 10. November 2025 verlängert.
Am 9. April 2025 sollte ein länderspezifischer Wertzoll den allgemeinen Wertzoll in Höhe von 10 Prozent ersetzen. Jedoch wurde mit Wirkung zum 9. April eine 90-tägige Aussetzung der länderspezifischen Zölle bis zum 9. Juli 2025 bekanntgegeben. Am 7. Juli 2025 wurde die Ausnahmeregelung bis zum 1. beziehungsweise 6. August 2025 verlängert. Auch während der Aussetzungsphase wurde der allgemeine Reziprok-Zollsatz in Höhe von 10 Prozent erhoben (Ausnahme Mexiko und Kanada im Rahmen von USMCA).
Die Regelung für die EU seit dem 7. August 2025 ist oben aufgeführt.
Die Länder, die einen länderspezifischen Wertzoll erhalten haben, haben einen Handelsüberschuss mit den USA. Der Zollsatz für Waren mit einem EU-Ursprung sollte 20 Prozent zusätzlich zu bereits bestehenden Abgaben (zum Beispiel Drittlandzoll, Antidumpingzoll), mit der Ausnahme der sektoralen Zölle für Automobile und Automobilteile betragen. Dieser beträgt nun 15 Prozent für Waren mit EU-Ursprung.
Eine Übersicht zu den Reziprok-Zöllen für andere Länder ist in der Veröffentlichung des Weißen Hauses vom 31. Juli 2025 dargestellt.
Sofern die Zölle für Autos und Autoteile Anwendung finden, wird der Reziprok-Zoll nicht erhoben. Bei Derivatwaren, die unter die Zölle für Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse fallen, wird seit dem 4. Juni für den nicht Metallanteil der Reziprok-Zoll erhoben.
Des Weiteren gibt es eine allgemeine Ausnahmeliste von Waren, die nicht von den Reziprok-Zöllen betroffen sind. Am 11. April wurde eine zweite Ausnahmeliste von den USA veröffentlicht. Entscheidend für die Qualifikation ist die zolltarifliche Einreihung nach dem US-Zolltarif. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummern sind grundsätzlich weltweit einheitlich; in der Praxis kommt es allerdings in Einzelfällen zu Abweichungen.
US-Strafzölle auf Autos und Autoteile
Zum 3. April wurden 25 Prozent Zoll auf importierte Autos und seit 3. Mai werden 25 Prozent auf Autoteile erhoben. Waren, die von der zolltariflichen Einreihung für Teile eingestuft sind, jedoch keine Teile von Autos oder Autoteile sind, unter liegen nicht den Zöllen.
Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Die Reziprok-Zölle gelten für die von dieser Maßnahme betroffenen Waren nicht.
Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Die Reziprok-Zölle gelten für die von dieser Maßnahme betroffenen Waren nicht.
Importeure von Autos, die unter das USMCA (aus Mexiko oder Kanada) fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte beim US Department of Commerce zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite des Weißen Hauses bereit.
- ADJUSTING IMPORTS OF AUTOMOBILES AND AUTOMOBILE
PARTS INTO THE UNITED STATES
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Adjusts Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States
Eine Übersicht zu den betroffenen US-Zolltarifnummern ist unter der folgenden Veröffentlichung zu finden:
US-Zölle auf Aluminium und Stahl
Die Zölle in Höhe von 50 Prozent (seit 4. Juni 2025 - vorher 25 Prozent) auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen. Waren mit einem UK-Ursprung unterliegen aktuell Zöllen in Höhe von 25 Prozent.
Betroffene HS-Codes
Die relevanten Übersichten zu den betroffenen Zolltarifnummern sind unter den drei Publikationen zu finden:
- CSMS # 65936570 - GUIDANCE: Section 232 Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
- CSMS # 65936615 - GUIDANCE: Section 232 Additional Aluminum Derivative Tariff Inclusion Products
Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden.
Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary".
Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden:
Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf den Wert des Metallanteils erhoben. Diese Information muss der Importeur bereitstellen. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen. Stahlerzeugnisse des Kapitels 72 hingegen unterliegen weiterhin Zöllen auf den vollen Zollwert, es sei denn, der Stahl wurde in den USA geschmolzen und gegossen („melted and poured in the U.S.“).
Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Regelmäßig werden hierfür Mill Test Certificates verlangt. Anderweitige glaubhafte Nachweise können auch dem US-Zoll vorgelegt werden. Die US-Zollbehörde (CBP) stellt klar, dass bei unbekanntem Wertanteil des Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalts der volle Einfuhrwert mit nun 50 Prozent verzollt werden muss. Ab dem 28. Juni 2025 werden bei Aluminiumerzeugnissen mit unbekanntem Wertanteil 200 Prozent erhoben.
Wichtig sind die von der US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
Kumulative (stapelnde) Anwendung der Strafzölle
a. Proklamation 10908 (Autos und Autoteilzölle)
b. Executive Order 14193 Kanada-Zölle (Aktualisierungen EO 14197, 14226, 14231)
c. Executive Order 14194 Mexiko-Zölle (Aktualisierungen EO 14198, 14227, 14232
d. Executive Order 9704 Aluminium-Zölle (Aktualisierungen EO 9980, 10895)
e. Executive Order 9705 Stahl und Eisen Zölle (Aktualisierungen 9980, 10896)
b. Executive Order 14193 Kanada-Zölle (Aktualisierungen EO 14197, 14226, 14231)
c. Executive Order 14194 Mexiko-Zölle (Aktualisierungen EO 14198, 14227, 14232
d. Executive Order 9704 Aluminium-Zölle (Aktualisierungen EO 9980, 10895)
e. Executive Order 9705 Stahl und Eisen Zölle (Aktualisierungen 9980, 10896)
Wenn von „a.“ betroffen, dann greifen keine Zölle auf Basis der Executive Orders „b. - e.“
Wenn von „b. oder c.“ betroffen, dann greifen keine Zölle auf Basis der Executive Orders „d. - e.“
Wenn von „d.“ betroffen, können auch Zölle aus „e.“ hinzukommen.
Wenn von „e.“ betroffen, können auch Zölle aus „d.“ hinzukommen.
Alle Strafzollregelungen, die nicht in der Executive Order vom 29. April 2025 aufgeführt sind, unterliegen weiterhin der kumulativen (stapelnde) Anwendung der Strafzölle - zum Beispiel die Strafzölle gegenüber China. Diese Regelung tritt rückwirkend für Einfuhren ab dem 4. März 2025 in Kraft.
Erstattungsanträge sind an die US-Zollverwaltung (CBP) zu richten. Bis spätestens zum 16. Mai 2025 wird eine Erstattungsprozedur von der CBP für die gezahlten Zölle in dieser Sache veröffentlicht.
Praktische Beispiele:
- Waren, die von den Section 232-Zöllen für Autos und Autoteile betroffen sind, unterliegen keinen weiteren Strafzöllen auf Basis der IEEPA - Mexiko und Kanada - oder Zöllen auf Basis von Aluminium oder Eisen und Stahl.
- Waren, die von den IEEPA-Zöllen für Mexiko und Kanada betroffen sind, unterliegen keinen weiteren Section 232-Strafzöllen (Eisen, Stahl, und Aluminium).
- Waren, die von den Section 232-Strafzölle für Eisen oder Stahl betroffen sind, können auch den von den Section 232-Strafzöllen für Aluminium betroffen sein. Hierzu sind die zolltariflichen Einreihungen entscheidend.
- Waren, die von Section 232-Strafzöllen für Aluminium betroffen sind, können auch von den Section 232-Strafzöllen für Eisen und Stahl betroffen sein. Hierzu sind die zolltariflichen Einreihungen entscheidend.
Weitere Einzelheiten sind im Cargo System Messaging Service der CBP einsehbar:
Kalkulationsabfolge der US-Zusatzzölle
Die US-Zollbehörde hat mit einer Cargo Systems Messaging Service die Reihenfolge der Einträge für die Summarische Eingangsanmeldung bei Importen bekanntgegeben:
Diese Publikation kann auch als Leitfaden für die Kalkulationsabfolge der US-Zusatzzölle herangezogen werden.
Was können Unternehmen tun?
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
- Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Als Verkäufer/Exporteur kommt im Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage! Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
- Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen. - Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung? - Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
Ausgesetzte EU-Gegenmaßnahmen
Geplant waren zwischenzeitlich folgende Gegenmaßnahmen der EU:
Für den Fall eines Scheiterns der laufenden Handelsgespräche mit den USA hat die Europäische Union am 24. Juli 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564 erlassen. Sie sieht handelspolitische Ausgleichsmaßnahmen vor, um ein ausgewogenes Verhältnis im bilateralen Warenverkehr wiederherzustellen. Die Verordnung betrifft sowohl bestimmte US-Warenimporte in die EU als auch ausgewählte EU-Ausfuhren in die Vereinigten Staaten.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung wurden die bisherigen Verordnungen 2018/724, 2018/886, 2020/502 und 2025/778 aufgehoben.
Die geplanten Gegenmaßnahmen sind in insgesamt 14 Anhängen aufgeführt:
- Anhänge I bis XIII beziehen sich auf die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den USA.
- Anhang XIV sieht ein Ausfuhrverbot für EU-Waren vor – konkret für Abfälle aus Eisen, Stahl und Aluminium.
Im Falle des Scheiterns der Verhandlungen würden die Maßnahmen stufenweise greifen:
- Anhänge I bis IV: ab dem 7. August 2025
- Anhänge VI bis XI: ab dem 7. September 2025
- Anhang V: ab dem 1. Dezember 2025
- Anhänge XII und XIII: ab dem 7. Februar (2026)
- Anhang XIV (Ausfuhrverbot): ab dem 7. September 2025.
Die Anhänge weißen unterschiedliche Zollbelastungen aus. Daher ist eine Konsultation der relevanten Zolltarifnummer essenziel.
Weitere Informationen
Einzelheiten zu den bestehenden Zöllen sind auf der Webseite des Weißen Hauses aufgeführt:
- Adjusting Imports of Steel into The United States – The White House
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Restores Section 232 Tariffs – The White House
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite einen Fragen-Antworten-Katalog bereit:
Die Kollegen der IHK Düsseldorf haben weitere umfangreiche Informationen zum Thema zusammengestellt:
Über Änderungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
Letzte Änderung/Ergänzung des Artikels: 25. August 2025
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf