China: chinesischer Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung Taiwan

Die Zollbehörden der Volksrepublik China achten seit einigen Wochen bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT). Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder TAIWAN, CHINA oder CHINESE TAIWAN oder TAIPEI, CHINA oder CHINESE TAIPEI. Aktuelle Hinweise verschiedener IHKs sowie der AHKs in China und in Taiwan bestätigen, dass es derzeit bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann. Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegeben Varianten genutzt werden.
Quelle: DIHK