Großbritannien: Sicherheitsanmeldungen bei Einfuhren aus der EU
Die britische Regierung hat Anfang Oktober bekanntgegeben, dass summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU erst ab 31. Januar 2025 verpflichtend sind.
Ausführliche Informationen zu Safety and Security Declarations finden sich auf Homepage der britischen Behörde.
Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen. Die Fristen für die Abgabe der Erklärungen sind abhängig vom Transportmittel bzw. Transportweg. Beim Transport über die Roll-On-Roll-Off-Häfen kommen zwei Verantwortliche in Betracht:
- für begleitete Waren muss das Speditionsunternehmen die Anmeldung abgeben,
- bei unbegleiteten Waren/Containern muss der Fährbetreiber die Anmeldung einreichen.
Weitergehende Infos hat die Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht.
Quelle: DIHK, GTAI