Informationen über gängige Betrugsversuche

Geschäftsführertrick

Mit dem sogenannten Geschäftsführertrick ("CEO-Fraud") sind Unternehmen in Deutschland in den letzten zwei Jahren um Millionen betrogen worden. Kern des Betrugs war bisher stets ein betriebsinterner Ansatz. Zielperson war immer ein Mitarbeiter mit weitreichender Zahlungsbefugnis, der vom Chef des Unternehmens per E-Mail angewiesen wurde, für ein hoch vertrauliches Projekt hohe Beträge auf meist asiatische Konten zu transferieren. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich im Anschluss an diese Beiträge.

Warnung vor Identitätsbetrug

Identitätsbetrug bei Unternehmen ist ein “blühendes Geschäft” in der B2B-Welt. In den vergangenen Wochen erhielten wir Informationen über mehrere Betrugsfälle im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl. Daher hat Coface in einem Flyer Tipps sammengestellt. Diese können helfen, betrügerische Aktionen zu erkennen und Vermögensschäden zu vermeiden.
Quelle: Coface

Datenklau

Wer dieser Tage Mails von einer "Deutschen Handelskammer" erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Anlauf zum Datenklau. Bereits Ende 2022/Anfang 2023 waren Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) stammten, aber betrügerische Absichten verfolgten. Nach Erkenntnissen der IHK-Organisation kursieren mehrere Ansätze, mit denen den Unternehmen Daten entlockt werden sollen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Phishing-Wellen finden Sie auf der DIHK-Seite Warnung: Neue Maschen zum Datenklau (dihk.de) 

Benin

Hier nehmen ebenfalls die Betrugsversuche zu. Sie betreffen meist Internetanfragen zur Geschäftsanbahnung sowie Erbschaftsangelegenheiten aber auch Anfragen mittels Kontaktbörsen. I.d.R. wird bei umfangreichen Warenbestellungen eine Vorauszahlung von Importgebühren verlangt. Verdächtige Anfragen sollten nicht beantwortet und keinesfalls Vorauszahlungen geleistet werden. Vor der Anknüpfung von Geschäftskontakten mit Unternehmen aus Benin kann empfiehlt es sich eine Auskunft der Deutschen Botschaft in Cotonou einzuholen.

VR China

Die AHK China informiert über gängige Täuschungsversuche in ihrer Region. Bereits seit mehreren Jahren befinden sich betrügerische Anfragen aus China im Umlauf. Dabei entwickeln auch die Betrüger immer neue Strategien, um unrechtmäßige Zahlungen zu erhalten, u.a. wurden Notargebühren, Vorauszahlungen auf Garantien, Bankgebühren oder eine Stempelsteuer für den Vertrag gefordert.  
Des Weiteren warnt das Delegierten Büro der Deutschen Wirtschaft in Shanghai vor Anfragen zur Domain-Registrierung in der VR China. Deutsche Unternehmen wurden unaufgefordert von chinesischen Registrierungsfirmen mit dem Hinweis angeschrieben, dass entweder der Domain-Name oder ein für das deutsche Unternehmen interessantes Schlüsselwort durch eine chinesische Firma beantragt worden sei. Bei weiteren Fragen zum Thema Domain-Registrierung in China steht das Team von  German Industry & Commerce zur Verfügung.
Die IHK Hannover warnt in einer Pressemitteilung vor neuen Betrugsmaschen aus China. Hierbei werden die durch die Corona-Kriste bedingten Änderungen in den Betriebsabläufen und bei den Kommunikationswegen gezielt für betrügerische Aktionen ausgenutzt. Mit täuschend echt aussehenden E-Mails versuchen Kriminelle derzeit mit angeblichen Aufträgen aus China sowie vorgeblichen Registrierungen von Marken an Geld von Unternehmen zu kommen. Mehrere Unternehmen meldeten in der letzten Zeit zwei unterschiedliche Betrugsversuche um angebliche Aufträge aus China sowie vorgebliche Registrierungen von Marken.

Großbritannien

Deutsche Unternehmen, die Betrug vermuten und ein britisches Unternehmen auf Vertrauenswürdigkeit überprüfen lassen wollen, können ab sofort den neuen Service "Unternehmensüberprüfung" der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa drei Arbeitstagen. Kontakt: AHK Großbritannien, Angelika Baumgarte, M.A., Tel: 0044 20 7976 4144, legal(@)ahk-london.co.uk.

Israel

In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Unternehmen angeschrieben und kostenpflichtige Unterstützung bei der Beantragung von Lizenzen für die Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Israel angeboten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Angebot unseriös. Das Unternehmen gibt gegenüber den angeschriebenen Unternehmen an, deutsche Nahrungsmittelprodukte in Israel vertreiben zu wollen und die erforderliche Registrierung beim israelischen Gesundheitsministerium durch einen Dienstleister in der Ukraine vornehmen lassen zu können.
Nach Auskunft der AHK Israel ist für den Import von Nahrungsmitteln nach Israel zwar tatsächlich eine Produktregistrierung bzw. eine Importlizenz beim israelischen Gesundheitsministerium zu beantragen. Diese kann aber nur von einer in Israel registrierten Firma und nicht, wie im vorliegenden Fall behauptet, durch einen ausländischen (ukrainischen) Dienstleister beantragt werden. Weiterhin liegen die Kosten für eine solche Registrierung bei ungefähr 120 Euro. Die Kosten der hier vermittelten Registrierung liegen dagegen um ein Vielfaches höher.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Importlizenzen für die Nahrungsmitteleinfuhr steht Ihnen die AHK Israel gerne zur Verfügung.
Kontakt:
AHK Israel
Mail:  info@ahkisrael.co.il
Telefon: +972 3 680 6800
Quelle: DIHK v. 28.09.2018

Kamerun

Die Deutsche Botschaft in Kamerun warnt vor Betrugsversuchen. Diese reichen von den schon genannten „Nigeria-Briefen“ über fingierte Kauf- und Arbeitsangebote bis zu Adoptionsangeboten oder Geschäftsanbahnungen zur Erschleichung von Schengenvisa.

Malaysia

Wegen jüngster Vorkommnisse warnt die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) in Malaysia vor Betrug,  Scamming und falschen Ausschreibungen. Details entnehmen Sie bitte dem “Warnschreiben” der AHK, das Sie im Downloadbereich finden.

Mexiko

Vorsicht bei mexikanischen Ausschreibungen. In Mexiko ist es zu mehreren Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Ausschreibungen gekommen. Dabei versuchen die Betrüger mit gefälschten Ausschreibungen Gebühren von interessierten Unternehmen zu kassieren. Die AHK Mexiko hilft bei der Prävention.
Zur Zeit bietet ein mexikanischer Dienstleister an, deutsche Unternehmen bei mexikanischen Ausschreibungen des Ministeriums für Öffentliche Aufgaben (Secretaría de la Función Publica - SFP) zu unterstützen. Dafür werden gewisse Gebühren kassiert. Bei den angeblich "internationalen Ausschreibungen " handelt es sich jedoch um Fälschungen. Die SFP wurde dazu bereits informiert.
Das mexikanische Unternehmen stellt sich immer mit anderen Namen und oftmals auch mit anderen Adressen vor, nur die Telefonnummer bleibt identisch. Die Vorgangsweise und die gefälschten Ausschreibungen sind immer die gleichen. Da die mexikanischen Betrüger immer unter einem anderen Firmennamen auftreten, ist es leider nicht möglich, vor einem bestimmten Unternehmen zu warnen.
Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) hat bisher fünf deutsche Unternehmen warnen können, die konkretes Interesse an den Ausschreibungen geäußert hatten. Die AHK bietet an, alle Ausschreibungen der Secretaría de la Función Pública, auf die deutsche Unternehmen angesprochen werden, vorab zu prüfen, um sicherzustellen, dass es sich nicht um einen weiteren Betrugsfall handelt.
Kontaktanschrift:
Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko)
Ansprechpartnerin: Sabine Schulte
German Centre, Oficina 1-4-10
Av. Santa Fe 170, Lomas de Santa Fe, 01210 México, D.F.
Tel.: 0052 55/15 00-59 00, E-Mail: sabine.schulte@deinternational.com.mx
Quelle: GTAI

„Nigeria-Briefe“

Die sog. "Nigeria-Briefe", die in verschiedenen Versionen per Fax oder Email versandt werden, versprechen gewöhnlich eine finanzielle Belohnung für den Fall, dass man bei einem Finanztransfer von Millionenbeträgen behilflich ist. Es werden dabei auch tatsächlich existierende Namen, Adressen oder Telefonnummern benutzt. Hierbei werden vielfach auch Absenderadressen in Europa oder den USA genutzt.
Es wird dringend empfohlen, auf diese betrügerischen Schreiben nicht zu antworten. Von einer Kontaktaufnahme ist in jedem Fall abzusehen. Nachforschungen, die den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüfen, können durch die deutschen Behörden und Institutionen in Nigeria veranlasst werden. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet oder Drohungen erhalten haben, informieren Sie in Deutschland das Bundeskriminalamt.

Slowenien

Die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer (AHK) warnt aufgrund aktueller Vorfälle vor Betrugsversuchen.
Es handelt sich hierbei um den sogenannten Rip Deal bzw. Vorauszahlungsbetrug. Deutsche Unternehmen werden von angeblichen slowenischen Unternehmen kontaktiert. Dabei treten die Täter als scheinbare Käufer auf. Die Täter melden sich oft gezielt bei solchen Unternehmen, die im Internet oder in Zeitungen Immobilien oder andere Gegenstände von höherem Wert angeboten haben oder auch Investitionen suchen. 
Es wird über zwei Betrugsvarianten berichtet:
  • Es wird anschließend ein Zahlungsengpass vorgeschoben mit der Bitte, Bargeld zu übergeben.
  • Euro sollen in Schweizer Franken gewechselt werden. Lassen sich die Opfer hierauf ein, verschwinden die Täter entweder oder überlassen den Opfern Falschgeld.
Weitere Details können dem Merkblatt der AHK Slowenien entnommen werden.

Togo

Auch in Togo ist der Vorauszahlungsbetrug ein vielfach betriebenes kriminelles Geschäftsmodell. Achtung bei Warenbestellungen unbekannter Firmen sowie Anfragen, bei denen in irgendeiner Art Zahlungen geleistet werden sollen.

Uganda

Es mehren sich Hinweise, dass exportierende Unternehmen von Scheckbetrügern kontaktiert werden. Die vermeintlichen ugandischen Firmen beabsichtigen Warenlieferungen per Scheck zu bezahlen. Die von Agenten der ugandischen Firma übersandten Schecks stellen sich entweder als Fälschung heraus oder sind nicht gedeckt. Bei Bestellungen durch unbekannte ugandische Unternehmen wird daher zur Vorsicht geraten.

Ukraine

(DIHK) Folgende Details zur Betrugsvariante der Internetkriminellen sind bisher bekannt:
Deutsche Unternehmen sollten bei der Geschäftsanbahnung über das Internet für den Einkauf von Lebensmitteln (wie z.B.  ukrainischem Sonnenblumenöl) oder anderen Gütern mit einem ukrainischen Handelsvermittler oder Lieferanten inklusive ukrainischem Logistikunternehmen Vorsicht walten lassen. Die Betrüger treten als Handelsvermittlungsunternehmen, meist als Trading LLC auf und verfügen über sehr ansprechende und professionell wirkende Firmenhomepages. Zudem liefern diese gefälschte Mitgliedsbescheinigungen der ukrainischen Handelskammer als Beleg Ihrer Existenz. Eine Anzahlung wird nach Abschluss des Geschäfts und Übermittlung einer Handelsrechnung oder Abschluss eines Exklusivitätsvertrags gefordert. Nach Mailversand von gefälschten Frachtpapieren z.B. bill of landing einer weiteren ukrainischen Scheinfirma, eines Logistikunternehmens, wird die zweite Ratenzahlung gefordert. Final wird dann eine weitere Zahlung für angeblich während des Transports per Seefracht/Landfracht zusätzlich angefallene Zollabgaben oder Gebühren für radioaktiver Strahlungsmessung gefordert, die den Weitertransport der Güter verhindern würden.
Wir empfehlen daher deutschen Unternehmen vor der Leistung von Anzahlungen an neue ukrainische Handelsvermittler/Lieferanten/ Logistiker diese neuen Geschäftspartner von der deutsch-ukrainischen Handelskammer vorab überprüfen zu lassen.

USA 

(gtai)  Die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) warnt vor betrügerischen E-Mails, in denen der Empfänger dazu aufgefordert wird, das W-8BEN-Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses (Passport) an die Behörde zurückzufaxen. Das W-8BEN-Formular ist ein Formular zum Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten zum Zwecke der Befreiung bzw. Reduktion der US-amerikanischen Quellensteuer. 
Die E-Mails tragen den Absender „Department of Treasury Internal Revenue Service“ oder „United States Dept. of Treasury”. Die Absenderadresse ist no.reply@irs.gov oder no-reply@irs.gov.org , der Betreff kann “MID YEAR-NON-RESIDENT ALIEN TAX EXEMPTION UPDATE” o.ä. lauten. 
In der E-Mail erfolgt, wie bereits erwähnt, die Aufforderung, das Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses zurückzufaxen. Allerdings ist das angehängte Formular in der Regel veraltet oder für Unternehmen nicht das richtige Formular, weil diese bereits das neue W-8 BEN-E-Formular zu nutzen haben. Darüber hinaus ist das W-8BEN-Formular nicht bei der Steuerbehörde einzureichen, sondern bei der jeweiligen Zahlstelle (withholding agent), die für die Einbehaltung der Quellensteuer verantwortlich ist. 
Die IRS verlangt keine persönlichen Dokumente wie den Reisepass o.ä. Zudem erfolgt ein offizieller Schriftverkehr nicht per E-Mail. Sollten Unternehmen solche gefälschten E-Mails erhalten, so können sie diese für Dokumentationszwecke an die folgende Adresse der Steuerbehörde weiterleiten: phishing@irs.gov

Vereinigte Arabische Emirate

Die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer berichtet u.a. über Betrügereien im Zahlungsverkehr. Weitere Informationen zu allen genannten Ländern entnehmen Sie bitte den nachstehenden Merkblättern.

Westafrika

In letzter Zeit ist es wieder vermehrt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Geschäftsanfragen - insbesondere aus Westafrika - gekommen. Dabei geht es häufig um Projekte oder Ausschreibungen, für die die Produkte des potenziellen deutschen Geschäftspartners angefragt werden. Nach einem kurzen Schriftverkehr erhält das deutsche Unternehmen eine Zusage und wird dann um die Angabe von Kontodetails gebeten.
Es wird empfohlen, bei Anfragen von bisher nicht bekannten Akteuren in Afrika Kontakt zur IHK oder der deutschen Auslandshandelskammer (www.ahk.de) aufzunehmen.
Quelle: DIHK