Informationen über gängige Betrugsversuche
Geschäftsführertrick
Mit dem sogenannten Geschäftsführertrick ("CEO-Fraud") sind Unternehmen in Deutschland in den letzten zwei Jahren um Millionen betrogen worden. Kern des Betrugs war bisher stets ein betriebsinterner Ansatz. Zielperson war immer ein Mitarbeiter mit weitreichender Zahlungsbefugnis, der vom Chef des Unternehmens per E-Mail angewiesen wurde, für ein hoch vertrauliches Projekt hohe Beträge auf meist asiatische Konten zu transferieren. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich im Anschluss an diese Beiträge.
Warnung vor Identitätsbetrug
Identitätsbetrug bei Unternehmen ist ein “blühendes Geschäft” in der B2B-Welt. In den vergangenen Wochen erhielten wir Informationen über mehrere Betrugsfälle im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl. Das Bundeskriminalamt informiert zu diesem Thema.
Datenklau
Wer dieser Tage Mails von einer "Deutschen Handelskammer" erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Anlauf zum Datenklau. Immer mal wieder sind Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) stammten, aber betrügerische Absichten verfolgten. Nach Erkenntnissen der IHK-Organisation kursieren mehrere Ansätze, mit denen den Unternehmen Daten entlockt werden sollen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Phishing-Wellen finden Sie auf der DIHK-Seite Warnung: Neue Maschen zum Datenklau (dihk.de)
Weitere Informationen zu den einzelnen Phishing-Wellen finden Sie auf der DIHK-Seite Warnung: Neue Maschen zum Datenklau (dihk.de)
Benin
Die Deutsche Botschaft in Benin warnt vor Internetbetrug. Meist handelt es sich Internetanfragen zur Geschäftsanbahnung sowie Erbschaftsangelegenheiten aber auch Anfragen mittels Kontaktbörsen. I.d.R. wird bei umfangreichen Warenbestellungen eine Vorauszahlung von Importgebühren verlangt. Verdächtige Anfragen sollten nicht beantwortet und keinesfalls Vorauszahlungen geleistet werden. Vor der Anknüpfung von Geschäftskontakten mit Unternehmen aus Benin kann empfiehlt es sich eine Auskunft der Deutschen Botschaft in Cotonou einzuholen.
VR China
Die Deutsche Botschaft in China informiert über gängige Täuschungsversuche in ihrer Region. Bereits seit mehreren Jahren befinden sich betrügerische Anfragen aus China im Umlauf. Dabei entwickeln auch die Betrüger immer neue Strategien, um unrechtmäßige Zahlungen zu erhalten, u.a. wurden Notargebühren, Vorauszahlungen auf Garantien, Bankgebühren oder eine Stempelsteuer für den Vertrag gefordert.
Des Weiteren warnt die Wirtschaftskammer Österreich vor Anfragen zur Domain-Registrierung in der VR China. Unternehmen wurden unaufgefordert von chinesischen Registrierungsfirmen mit dem Hinweis auf erweiterte markenrechtliche Prüfung angeschrieben.
Eine weitere Betrugsmasche aus China hat sich während der Corona-Krise entwickelt. Änderungen in den Betriebsabläufen und bei den Kommunikationswegen werden gezielt für betrügerische Aktionen ausgenutzt. Mit täuschend echt aussehenden E-Mails versuchen Kriminelle mit angeblichen Aufträgen aus China sowie vorgeblichen Registrierungen von Marken an Geld von Unternehmen zu kommen.
Deutsche Auslandshandelskammer in China hat ein Merkblatt zu verschiedenen Betrugsformen veröffentlicht.
Ghana
Die Deutsche Botschaft in Ghana warnt für Internetbetrug, der sich seit vielen Jahren ausbreitet. Vermehrt mittelständischen Unternehmen werden per E-Mail mit Angebotsanfragen konfrontiert, die lukrative Liefergeschäfte versprechen.
Israel
In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche Unternehmen angeschrieben und kostenpflichtige Unterstützung bei der Beantragung von Lizenzen für die Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Israel angeboten. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Angebot unseriös. Das Unternehmen gibt gegenüber den angeschriebenen Unternehmen an, deutsche Nahrungsmittelprodukte in Israel vertreiben zu wollen und die erforderliche Registrierung beim israelischen Gesundheitsministerium durch einen Dienstleister in der Ukraine vornehmen lassen zu können.
Nach Auskunft der AHK Israel ist für den Import von Nahrungsmitteln nach Israel zwar tatsächlich eine Produktregistrierung bzw. eine Importlizenz beim israelischen Gesundheitsministerium zu beantragen. Diese kann aber nur von einer in Israel registrierten Firma und nicht, wie im vorliegenden Fall behauptet, durch einen ausländischen (ukrainischen) Dienstleister beantragt werden. Weiterhin liegen die Kosten für eine solche Registrierung bei ungefähr 120 Euro. Die Kosten der hier vermittelten Registrierung liegen dagegen um ein Vielfaches höher.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Importlizenzen für die Nahrungsmitteleinfuhr steht Ihnen die AHK Israel gerne zur Verfügung.
Kamerun
Die Deutsche Botschaft in Kamerun warnt vor Betrugsversuchen. Diese reichen von den schon genannten „Nigeria-Briefen“ über fingierte Kauf- und Arbeitsangebote bis zu Adoptionsangeboten oder Geschäftsanbahnungen zur Erschleichung von Schengenvisa.
Malaysia
Wegen jüngster Vorkommnisse warnt die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) in Malaysia vor Betrug, Scamming und falschen Ausschreibungen. Die AHK Malaysia steht Ihnen bei Fragen zum Thema gern zur Verfügung.
„Nigeria-Connection“
Die Deutsche Vertretung in Nigeria warnt vor Betrugsversuchen. Hierbei geht es um u.a. um Vorauszahlungsbetrug (Geschäftsbetrug), Liebesbetrug/Love Scams oder Internetbetrug.
Die sog. "Nigeria-Briefe", die in verschiedenen Versionen per Fax oder Email versandt werden, versprechen gewöhnlich eine finanzielle Belohnung für den Fall, dass man bei einem Finanztransfer von Millionenbeträgen behilflich ist. Es werden dabei auch tatsächlich existierende Namen, Adressen oder Telefonnummern benutzt. Hierbei werden vielfach auch Absenderadressen in Europa oder den USA genutzt.
Es wird dringend empfohlen, auf diese betrügerischen Schreiben nicht zu antworten. Von einer Kontaktaufnahme ist in jedem Fall abzusehen. Nachforschungen, die den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüfen, können durch die deutschen Behörden und Institutionen in Nigeria veranlasst werden. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet oder Drohungen erhalten haben, informieren Sie in Deutschland das Bundeskriminalamt.
Slowenien
Die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer (AHK) warnt vor Betrugsversuchen.
Es handelt sich hierbei um den sogenannten Rip Deal bzw. Vorauszahlungsbetrug. Deutsche Unternehmen werden von angeblichen slowenischen Unternehmen kontaktiert. Dabei treten die Täter als scheinbare Käufer auf. Die Täter melden sich oft gezielt bei solchen Unternehmen, die im Internet oder in Zeitungen Immobilien oder andere Gegenstände von höherem Wert angeboten haben oder auch Investitionen suchen.
Weitere Details können o.g. Homepage der AHK Slowenien entnommen werden.
Weitere Details können o.g. Homepage der AHK Slowenien entnommen werden.
Togo
Die Deutsche Botschaft in Togo warnt vor Vorauszahlungsbetrug. Es handelt sich um ein vielfach betriebenes kriminelles Geschäftsmodell. Achtung bei Warenbestellungen unbekannter Firmen sowie Anfragen, bei denen in irgendeiner Art Zahlungen geleistet werden sollen.
Uganda
Nach Eingang seriös erscheinender Geschäftsanfragen aus Uganda wurden Pro-forma-Rechnungen angefordert, auf denen zusätzlich die Unterschrfit des Geschäftsführers sowie Kontodaten anzugeben waren. Später erhielt die Hausbank eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Unternehmens. Weitere Informationen hat die IHK Rhein-Neckar veröffentlicht.
USA
(IHK Köln) Die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) warnt vor betrügerischen E-Mails, in denen der Empfänger dazu aufgefordert wird, das W-8BEN-Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses (Passport) an die Behörde zurückzufaxen. Das W-8BEN-Formular ist ein Formular zum Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten zum Zwecke der Befreiung bzw. Reduktion der US-amerikanischen Quellensteuer.
Die E-Mails tragen den Absender „Department of Treasury Internal Revenue Service“ oder „United States Dept. of Treasury”. Die Absenderadresse ist no.reply@irs.gov oder no-reply@irs.gov.org , der Betreff kann “MID YEAR-NON-RESIDENT ALIEN TAX EXEMPTION UPDATE” o.ä. lauten.
In der E-Mail erfolgt, wie bereits erwähnt, die Aufforderung, das Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses zurückzufaxen. Allerdings ist das angehängte Formular in der Regel veraltet oder für Unternehmen nicht das richtige Formular, weil diese bereits das neue W-8 BEN-E-Formular zu nutzen haben. Darüber hinaus ist das W-8BEN-Formular nicht bei der Steuerbehörde einzureichen, sondern bei dem amerikanischen Geschäftspartner (withholding agent), der für die Einbehaltung der Quellensteuer verantwortlich ist.
Die IRS verlangt keine persönlichen Dokumente wie den Reisepass o.ä. Zudem erfolgt ein offizieller Schriftverkehr nicht per E-Mail. Sollten Unternehmen solche gefälschten E-Mails erhalten, so können sie diese für Dokumentationszwecke an die folgende Adresse der Steuerbehörde weiterleiten: phishing@irs.gov.
Vereinigte Arabische Emirate
Die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK VAE) berichtet u.a. über Betrügereien im Zahlungsverkehr. Weitere Informationen zu allen genannten Ländern entnehmen Sie bitte der Homepage der AHK.
Westafrika
In letzter Zeit ist es wieder vermehrt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Geschäftsanfragen - insbesondere aus Westafrika - gekommen. Dabei geht es häufig um Projekte oder Ausschreibungen, für die die Produkte des potenziellen deutschen Geschäftspartners angefragt werden. Nach einem kurzen Schriftverkehr erhält das deutsche Unternehmen eine Zusage und wird dann um die Angabe von Kontodetails gebeten.
Es wird empfohlen, bei Anfragen von bisher nicht bekannten Akteuren in Afrika Kontakt zur IHK oder der deutschen Auslandshandelskammer (www.ahk.de) aufzunehmen.
Quelle: DIHK
Es wird empfohlen, bei Anfragen von bisher nicht bekannten Akteuren in Afrika Kontakt zur IHK oder der deutschen Auslandshandelskammer (www.ahk.de) aufzunehmen.
Quelle: DIHK
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.