China - Antidumping für Hartholzsperrholz
Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 11. Juni 2025.
Diese Waren sind betroffen
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus und Okoumé), mit einer Dicke von sechs Millimetern oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder aus anderem Holz als Nadelholz, und zwar aus Holz der Arten der Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN- bzw. TARIC-Codes eingereiht: 4412 31 10 80, 4412 31 90 00, 4412 33 10 12, 4412 33 10 22, 4412 33 10 82, 4412 33 20 10, 4412 33 30 10, 4412 33 90 10 und 4412 34 00 10.
Vorläufiger Antidumpingzoll
Es gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 62,4 Prozent. Für den chinesischen Hersteller Pizhou Jiangshan Wood Co., Ltd gilt ein firmenspezifischer Zollsatz in Höhe von 25,1 Prozent.
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig.
(Quelle: Germany Trade & Invest)