Oman ändert Legalisierungsverfahren zum 20.03.25
Der Oman hat Änderungen im bisher etablierten Legalisierungsverfahren zum 20.03.2025 vorgenommen. Zusätzlich zu den bisher bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig.
Die Änderungen betreffen Hauptsächlich folgende Punkte:
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnis ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
- Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
- Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“ – Stempel o.ä.).
- Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa, ONLINE beglaubigen zu lassen. Ein Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
Die kompletten Vorschriften und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Ghorfa