ATLAS-IMPOST: Einfuhranmeldungen von Postsendungen

Seit dem 19. September 2023 steht die neue Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) im Zoll-Portal zur Verfügung. Ab dem 1. April 2024 ist die Nutzung für alle gewerblichen Anmelder aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend. Fortan ist die Abgabe einer mündlichen Zollanmeldung durch gewerbliche Anmelder nicht mehr möglich.
Mit der internetbasierten Anwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind oder Dienstleister beauftragt haben. Bei dieser Form der Zollanmeldung wird nur ein spezieller und verringerter Datensatz von den Beteiligten benötigt.
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Die Registrierung erfolgt im Zoll-Portal mittels eines ELSTER-Zertifikats oder des elektronischen Personalausweises.
Für ATLAS-Teilnehmer steht weiterhin der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Zoll-Webseite unter: ATLAS-IMPOST und IPK.
Quelle: zoll.de