Corona

Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück zu berücksichtigen?

Wichtige Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen

Corona-Einreiseregeln

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung werden die geltenden Regelungen bis zum 7. April 2023 verlängert. Außerdem wird die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt. Zu diesen zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass aufgrund bestimmter Anhaltspunkte neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Eine Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten, gelten in diesem Fall jedoch nicht.
Weitere Details finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung:  Kabinett verlängert Corona-Einreiseverordnung | Bundesregierung und FAQ für Reisende.
Die Einreiseregeln können sich jederzeit ändern. Mitglieder der IHK Köln können sich gerne individuell beraten lassen.
Die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als "Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht". Informationen zu entsprechenden Nachweispflichten vor Einreise bzw. stichprobenartigen Testpflichten nach Einreise hat das Robert Koch Institut veröffentlicht. .

Situation im Ausland

Die Situation im Ausland kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich zeitnah vor einer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Diese finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Zu Reisebeschränkungen und Wirtschaftsaussichten in den einzelnen Ländern informiert auch Germany Trade & Invest (GTAI). Die Auslandshandelskammern (AHKs) haben darüber hinaus noch weitere Informationen für die Wirtschaft zusammengestellt.

Entsenderegeln nicht vergessen

Unabhängig von der aktuellen Situation müssen Firmen weiterhin die Entsendevorschriften der einzelnen EU-Länder berücksichtigen. Diese beinhalten die Vorabmeldung von Entsendeeinsätzen, die Einhaltung lokaler Arbeitsbestimmungen und das Vorhalten von Unterlagen. Die Entsenderegeln in der EU finden Sie auf unserer Internetseite.
Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.