Das IHK-Ursprungszeugnis
Von den Zollbehörden zahlreicher Länder und von einer wachsenden Anzahl von Kunden im In- und Ausland werden sie verlangt: IHK-Ursprungszeugnisse.
Informieren Sie sich in unseren Webinaren
- Ursprungsnachweis: Die Lieferantenerklärung am 9. Oktober 2025, 10 bis 12 Uhr
- IHK-Ursprungszeugnis am 20.November 2025, 9 bis 12 Uhr
Warum Ursprungszeugnisse?
Im internationalen Warenverkehr ist in vielen Fällen der Nachweis des Ursprungs einer Ware erforderlich. Dies dient zum Beispiel der Kontrolle der Warenströme, der Überwachung von Importbeschränkungen oder der Erfüllung von Akkreditiv-Bedingungen. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein. Es ist das durch das Statut der IHK Köln vorgeschriebene und durch die DIHK genehmigte Formular zu verwenden. Formblätter sind im Bereich Außenwirtschaftsbescheinigungen der IHK Köln oder bei den einschlägigen Formularverlagen erhältlich.
Das im Ursprungszeugnis angegebene Ursprungsland muss anhand von Nachweisen belegt werden, wenn die versandten Waren nicht im eigenen Betrieb hergestellt wurden.
In einem Muster zeigt die IHK, wie ein korrekt ausgefülltes Ursprungszeugnis (Antrag und Original) aussehen sollte. Eine Liste zeigt die richtigen Länderbezeichnungen für Ursprungsangaben in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache auf.
Um den Umgang mit Ursprungszeugnissen noch einfacher und effizienter zu gestalten, empfehlen wir die Beantragung direkt in digitaler Form über das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ). Das eUZ bietet zahlreiche Vorteile: schnellerer Antragsprozess, jederzeit ortsunabhängige Beantragung sowie eine unkomplizierte Verwaltung Ihrer Unterlagen.
Die IHKs stellen bundesweit eine Million Ursprungszeugnisse (UZ) über ein elektronisches Portal aus. Trotz elektronischer Antragstellung und Bearbeitung gab es das Ursprungszeugnis selbst bisher nur in Papierform. Ab dem 15. September 2025 steht dieses wichtige Außenhandelsdokument als volldigitale Urkunde, als digitales Ursprungszeugnis oder kurz dUZ zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Verfahren zur Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen.
HINWEIS: Bitte verwenden Sie die notwendigen Formulare, wenn Sie auch nach dem 15. September 2025 das Ursprungszeugnis weiterhin ausdrucken möchten. Die Formulare erhalten Sie über den Bereich Außenwirtschaftsbescheinigungen der IHK Köln. Nur für das dUZ, das volldigitale Ursprungszeugnis, werden keine Formulare mehr benötigt.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern.
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