USA – Strafzölle 2.0
Donald Trump nimmt mit seiner Zollpolitik Einfluss auf den internationalen Handel. Für international agierende Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen. Kommen neue Zölle auf sie zu? Gibt es Ausnahmen? In einem Zollkrieg müssten sie ihre Kosten und Preise laufend neu kalkulieren.
Zollpolitik der USA: Aktuelles
10. Oktober: USA gibt neue Hafengebühren für Schiffe mit China-Bezug bekannt
Im Rahmen der Section 301-Untersuchung zu Chinas Einfluss im maritimen Sektor hat die US-Regierung neue Gebühren für bestimmte Schiffstypen eingeführt. Betroffen sind seit dem 14. Oktober 2025 Schiffe, die in China gebaut, betrieben oder besessen werden sowie alle im Ausland gebauten Fahrzeugträgerschiffe. LNG-Tanker sind von den neuen Gebühren ausgenommen. Die Staffelung der Gebühren und die Zahlungsmodalitäten hat die amerikanische Zollverwaltung in der Mitteilung CSMS#66494339 veröffentlicht.
29. September: Zusatzzoll auf Holz und Holzprodukte
Mit Proklamation 10976 führt die US-Regierung zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Weichholz und daraus gewonnene Holzprodukte, Küchenschränke und Waschtische sowie gepolsterte Holzmöbel ein:
- 10 Prozent auf die Einfuhr von Weichholz und Bauholz (timber and lumber)
- 25 Prozent auf bestimmte Polstermöbel; ab 1. Januar 2026 Erhöhung auf 30 Prozent
- 25 Prozent auf Küchenschränke und Waschtische; ab 1. Januar Erhöhung auf 50 Prozent
Für betroffene Waren aus der EU, Japan und dem Vereinigten Königreich gelten die erhöhten Zölle nicht. Hier haben die Zölle aus den Tradedeals weiterhin Bestand (EU 15 Prozent).
5. September: USA stellt die Weichen für Zollsenkungen aus Handelsvereinbarungen
Mit der Executive Order vom 5. September 2025 reagiert die US-Regierung auf die vereinbarten Maßnahmen aus geschlossenen Handelsvereinbarungen. So hat sich die USA in dem Abkommen mit der EU verpflichtet, auf bestimmte Waren den Zollsatz auf 0 Prozent und die Sektoralen Zölle auf Fahrzeuge und -teile aus der EU zu senken. Mit der aktuellen Durchführungsverordnung werden diese Schritte eingeleitet.
21. August: Schriftliche Erklärung zur Einigung im Zollstreit
Die EU und die USA haben ihre Zolleinigung vom 27. Juli 2025 in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. In dem nicht rechtsverbindlichen Dokument wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt. Die Einigung muss nun von beiden Seiten umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören:
- Eine Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 Prozent oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
- Dies gilt auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
- Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 Prozent voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
- Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 Prozent (USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
- Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
- Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
- Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
- Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.
18. August 2025: Erweiterung der betroffenen Aluminium- und Stahlwaren
Zum 18. August 2025 wurden die Anhänge der Waren aus Aluminium und Stahl, die von den Zusatzzöllen betroffen sind, erweitert. Gelistet sind nun z. B. auch Waren, deren Behälter oder Verpackungen aus Aluminium bestehen. Hierunter fallen unter anderem Lacke und Farben. Die aktualisierten Anhänge stellt die amerikanische Zollverwaltung zur Verfügung:
30. Juli 2025: Zusatzzoll auf Kupferwaren seit 1. August 2025
Mit Proklamation vom 30. Juli 2025 führen die USA zusätzliche Zölle von 50 Prozent auf alle Einfuhren von halbfertigen Kupfererzeugnissen und stark verarbeiteten Kupferderivatprodukten ein. Die betroffenen Waren sind im Anhang der Proklamation aufgeführt. Der Zusatzzoll wird für den Kupferanteil der betroffenen Ware erhoben. Ähnlich wie bei Aluminiumderivaten wird der Nichtkupferanteil mit dem reziproken Zoll belastet. Kupfervorprodukte und Kupferschrott sind von der Maßnahme nicht betroffen.
29. April: Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen
Am 29. April 2025 hat Präsident Trump den Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen verkündet. Mit einer Executive Order wird klargestellt, welche zusätzlichen Zölle Anwendung finden, wenn eine Ware von unterschiedlichen Maßnahmen betroffen ist. So wird ein Motor, der unter die Zusatzzölle für Waren aus Stahl und gleichzeitig unter die Maßnahmen für Automobilteile fällt, nur mit den Zöllen auf Autoteile behandelt. Eine Stapelung der tarifären, in der Verordnung genannten Maßnahmen, ist nicht vorgesehen. Andere als die aufgeführten Zollmaßnahmen bleiben unberührt und bleiben parallel bestehen. So wird der Basiszollsatz oder die Maßnahmen auf chinesische Waren zusätzlich Anwendung finden. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 4. März 2025. Rückerstattungen können über das Standardverfahren der US-Zollverwaltung beantragt werden.
29. April: Abschwächung der Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile
Importeure von Kraftfahrzeugen und bestimmten Automobilteilen profitieren von einer Anpassung der Einfuhrzölle (für diese Waren wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent erhoben), wenn die Fahrzeuge in den USA gefertigt bzw. endmontiert werden (Proklamation vom 29. April 2025). So werden die Zusatzzölle auf Autoteile, die 15 Prozent des Wertes eines in den USA gefertigten bzw. montierten Kraftfahrzeugs ausmachen, im ersten Jahr um 15 Prozent gesenkt, im zweiten Jahr um 10 Prozent. Über einen Einfuhrausgleichsbetrag von 3,75 Prozent des Verkaufspreises (zu beantragen vom 3. April 2025 bis 30. April 2026) können die Einfuhrabgaben entsprechend angepasst werden. Dieser Betrag verringert sich im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent vom Verkaufspreis für in den USA montierte Fahrzeuge. Der Ausgleich darf nur von Importeuren beantragt werden, die vom Hersteller autorisiert wurden und muss im Zusammenhang mit der Zollpflicht für Kraftfahrzeuge und Autoteile verwendet werden (Proklamation 10908). Ein entsprechendes Verfahren wird bis Ende Mai 2025 eingerichtet.
3. April: Einführung eines Basiszolls
Per Executive Order hat Präsident Trump am 3. April seine neuen Maßnahmen in der Handelspolitik verkündet: Ab dem 5. April 2025 soll ein Basiszoll von 10 Prozent für alle Warenimporte greifen. Darüber hinaus werden am 9. April 2025 Zölle unterschiedlicher Höhe für bestimmte Länder angewendet: Für Waren aus der EU werden 20 Prozent erhoben, Waren aus China werden mit 34 Prozent belegt. Ausgenommen sind Waren, für die andere Maßnahmen gelten oder noch eingeführt werden könnten. Die genauen Auflistungen finden sich in den Anhängen I und II der Executive Order.
11. April: Zollausnahmen für Elektronikprodukte
Die zusätzlichen Wertzölle, die mit Executive Order 14257 vom 2. April 2025 auferlegt wurden, werden auf bestimmte Elektronikprodukte ausgesetzt. Darunter fallen unter anderem Smartphones, Notebooks oder Prozessoren. Die amerikanische Zollverwaltung stellt die Änderungen und die Warenauflistung mit Hinweisen auf die anzumeldenden HS-Codes zur Verfügung.
Zu den einzelnen Zollregimen
In seiner zweiten Amtszeit hat US-Präsident Trump zahlreiche Zollmaßnahmen erlassen. Die Regelungen orientieren sich entweder nach der Herkunft (Länderzölle) oder an die Beschaffenheit (Sektorzölle) der betroffenen Waren.
Bei den Länderzöllen wird zwischen spezifischen Maßnahmen (Mexiko, Kanada, China) und reziproken Zöllen gegen einzelne Handelspartner (EU, Serbien, Schweiz) unterschieden. Im Bereich der Sektorzölle fallen insbesondere die Abgaben auf Stahl und Aluminium oder Fahrzeugteile ins Gewicht.
Sektorzölle
| Betroffene Waren | Zollsatz | Anwendungsbeginn |
|---|---|---|
| Fahrzeuge und Fahrzeugteile | 25 % | 3. April 2025 (Fahrzeuge) 3. Mai 2025 (Fahrzeugteile) |
| Stahl und -derivate | 50 % | 4. Juni 2025 |
| Aluminium und -derivate | 50 % | 4. Juni 2025 |
| Kupferprodukte und Derivate | 50 % | August 2025 |
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Weichholz und Holzprodukte
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10 % | 12. Oktober 2025 |
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25 % (30 % |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2026) |
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25 % (50 %) |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2026) |
Länderzölle
| Betroffene Länder | Zollsatz | Anwendungsbeginn |
|---|---|---|
| China und Hongkong Plus: „Opioid“-Zölle Strafzölle der Sec. 301 |
10 % 20 % diverse |
Aussetzung Reziproker Zoll (24 Prozent) bis 10.11.2025 4. März 2025 Seit 2018 |
| Kanada Energieerzeugnisse Waren unter dem USMCA |
35 % 10 % 0 % |
1. August 2025 Ausnahme Fahrzeuge |
| Mexiko Energieerzeugnisse Waren unter dem USMCA |
25 % 10 % 0 % |
4. März 2025 Ausnahme Fahrzeuge |
| Brasilien „Politische“ Zölle |
10 % 40 % |
Reziproker Zollsatz 6. August 2025 |
| Indien „Öl“-Zölle |
25 % 25 % |
Reziproker Zollsatz 27. August 2025 |
| Reziproker Zoll (Basis)* - EU - Schweiz - Serbien |
10 % 15 % 39 % 35 % |
5. April 2025
7. August 2025 |
*Die vollständige Liste der Herkunftsländer, für die der Basiszollsatz keine Anwendung findet, wurde in der Executive Order 14326, Anhang II, veröffentlicht.
US-Zölle auf Aluminium und Stahl
Mit Proklamation 10947 vom 3. Juni 2025 gilt ein gemäß Section 232 erhobener Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte von 50 Prozent erhöht wird. Betroffen sind Waren, die in den zugehörigen Anhängen gelistet sind. Im Rahmen von Untersuchungen durch das Bureau of Industry and Security (BIS) aktualisiert finden regelmäßig Aktualisierungen statt.
- CSMS # 65936570 - GUIDANCE: Section 232 Additional Steel Derivative Tariff Inclusion Products
- CSMS # 65936615 - GUIDANCE: Section 232 Additional Aluminum Derivative Tariff Inclusion Products
Der Zollsatz von 50 Prozent gilt für den jeweiligen Aluminium- bzw. Stahlanteil der betroffenen Ware. Informationen zur Angabe der Aluminium- und Nicht-Aluminium-Anteile stellt die CBP in ihrem aktuellen Leitfaden zur Verfügung
Laut Mitteilung der amerikanischen Zollverwaltung (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025) müssen seit dem 28. Juni 2025 für aluminiumhaltige Waren das Primär- und Sekundärschmelzland ("country of smelt") sowie das Gießland ("country of cast") angegeben werden. Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung als ISO-Alpha-Code anzugeben. Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen.
Einblick in den amerikanischen Zolltarif
Waren, für die zusätzliche Zölle oder sonstige Einfuhrmaßnahmen gelten, werden immer auch dem Kapitel 99 zugeordnet und erhalten dort eine entsprechende Positionsnummer. Ist die 99-Tarifnummer bekannt, können die Maßnahmen direkt abgerufen werden. Ist nur die „ordentliche“ Zolltarifnummer bekannt, finden Sie Hinweise auf das entsprechende 99-Kapitel in der Ergebnisübersicht im amerikanischen Zolltarif. Nachfolgend ein Beispiel:
Orientieren Sie sich im US-Zolltarif: Der Zollsatz kann direkt über die US-Zolldatenbank ermittelt werden.
Beispielsweise die Suche nach der Zolltarifnummer 8203.3000:
Das Ergebnis zeigt in der Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General”“ nach dem Hinweis „free” ein Symbol „/”. Fahren Sie mit der Maus über dieses Symbol, erscheint der Hinweis See 9903.8803. Wenn Sie nach der Zolltarifnummer 99038937 in der US-Zolldatenbank suchen, finden Sie in der Spalte “Rates of Duty” - “1” – “General” die Angabe von 25 Prozent Zusatzzoll.
Über die Reiter „Chapter Notes“ können weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen eingesehen werden.
Prüfschema
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK) hat ein Prüfschema "Trump 2.0 Tariff Tracker! zu den US-Zöllen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Rückblick
Bereits seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sämtlicher Handelspartner der USA. Ausgenommen sind Produkte einiger weniger Ursprungsländer.
Als Reaktion auf die eingeführten Maßnahmen der US-Regierung gelten seit dem 20. Juni 2018 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 ebenfalls Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren in Anhang I der Verordnung.
Im Juni 2021 haben sich die EU und die USA auf eine Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen der Airbus/Boing-Streitfälle von beiden Seiten erhoben wurden. Einige Monate später wurden auch die US-Stahl-/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen ausgesetzt und durch zollbefreite Quoten ersetzt.