USA – Strafzölle 2.0
Donald Trump nimmt mit seiner Zollpolitik Einfluss auf den internationalen Handel. Für international agierende Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen. Kommen neue Zölle auf sie zu? Gibt es Ausnahmen? In einem Zollkrieg müssten sie ihre Kosten und Preise laufend neu kalkulieren.
Webinar: Update Zollchaos USA am 18. August
Was gestern noch galt, kann schon morgen überholt sein: Die Zoll-Politik von US-Präsident Donald Trump ist weiter äußerst dynamisch! Unternehmen müssen sich immer auf neue Maßnahmen und Änderungen einstellen. Wir behalten den Überblick und informieren bei unserem Webinar wieder über die aktuellen Entwicklungen. Ein Beispiel: Ab dem 1. August 2025 sollen die länderbezogenen „reziproken“ Zölle in Kraft treten. Auch die EU hat mittlerweile eine Mitteilung über die zu erwartenden Zölle erhalten. Die Rede ist momentan von 30 Prozent Basiszoll für Wareneinfuhren aus der EU. Scheitern die Verhandlungen und ändert sich an dieser Ankündigung nichts, wird die EU mit Gegenmaßnahmen reagieren. Aber wie werden diese aussehen und was kommt damit auf die Unternehmen zu? Im Rahmen unseres Webinars möchten wir diese und weitere Fragen besprechen und Sie auf den neuesten Stand bringen.
Zollpolitik der USA: Aktuelles
3. Juni: Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte wird auf 50 Prozent erhöht
US-Präsident Trump hat am Abend des 3. Juni eine Proklamation unterzeichnet, mit der der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 Prozent erhöht wird.
- Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 Prozent
- (Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 Prozent erhöhen.
- Kumulierung von Zöllen:
- Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 %), Stahl/Aluminium (50 %), Kanada/Mexiko IEEPA (25 %, 10 % für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 Prozent Zollsatz betroffen sind.
- Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10 % bis 12. August) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben
- Annexes: Die Proklamation verweist auf Annex I und II, die einige Tage später im Federal Register veröffentlicht wurden. Zudem wurden folgende Übersichten mit betroffenen Zolltarifnummer veröffentlicht:
Mit Bezug auf die Proklamation 10896 hat die US-Regierung am 16. Juni 2025 neue Zölle auf ausgewählte Haushaltsgeräte eingeführt (Stahlderivate). Seit dem 23. Juni 2025 unterliegen Produkte wie Waschmaschinen, Gefrierschränke und Elektroherde einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf den enthaltenen Stahlanteil.
- CSMS # 65289012 - UPDATED GUIDANCE: Import Duties on Imports of Steel and Steel Derivative Products
- CSMS # 65405824 - Guidance: Section 232 Additional Steel Derivate Products
- CSMS # 65288784 - UPDATED GUIDANCE: Import Duties on Imports of Aluminum and Aluminum Derivative Products
5. Neue Pflichtangaben bei Einfuhr – Schmelz- und Gussländer Aluminium:
Laut Mitteilung der amerikanischen Zollverwaltung (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025) müssen seit dem 28. Juni 2025 für aluminiumhaltige Waren das Primär- und Sekundärschmelzland ("country of smelt") sowie das Gießland ("country of cast") angegeben werden. Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung als ISO-Alpha-Code anzugeben. Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen.
Laut Mitteilung der amerikanischen Zollverwaltung (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025) müssen seit dem 28. Juni 2025 für aluminiumhaltige Waren das Primär- und Sekundärschmelzland ("country of smelt") sowie das Gießland ("country of cast") angegeben werden. Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung als ISO-Alpha-Code anzugeben. Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen.
29. April: Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen
Am 29. April 2025 hat Präsident Trump den Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen verkündet. Mit einer Executive Order wird klargestellt, welche zusätzlichen Zölle Anwendung finden, wenn eine Ware von unterschiedlichen Maßnahmen betroffen ist. So wird ein Motor, der unter die Zusatzzölle für Waren aus Stahl und gleichzeitig unter die Maßnahmen für Automobilteile fällt, nur mit den Zöllen auf Autoteile behandelt. Eine Stapelung der tarifären, in der Verordnung genannten Maßnahmen, ist nicht vorgesehen. Andere als die aufgeführten Zollmaßnahmen bleiben unberührt und bleiben parallel bestehen. So wird der Basiszollsatz oder die Maßnahmen auf chinesische Waren zusätzlich Anwendung finden. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 4. März 2025. Rückerstattungen können über das Standardverfahren der US-Zollverwaltung beantragt werden.
29. April: Abschwächung der Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile
Importeure von Kraftfahrzeugen und bestimmten Automobilteilen profitieren von einer Anpassung der Einfuhrzölle (für diese Waren wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent erhoben), wenn die Fahrzeuge in den USA gefertigt bzw. endmontiert werden (Proklamation vom 29. April 2025). So werden die Zusatzzölle auf Autoteile, die 15 Prozent des Wertes eines in den USA gefertigten bzw. montierten Kraftfahrzeugs ausmachen, im ersten Jahr um 15 Prozent gesenkt, im zweiten Jahr um 10 Prozent. Über einen Einfuhrausgleichsbetrag von 3,75 Prozent des Verkaufspreises (zu beantragen vom 3. April 2025 bis 30. April 2026) können die Einfuhrabgaben entsprechend angepasst werden. Dieser Betrag verringert sich im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent vom Verkaufspreis für in den USA montierte Fahrzeuge. Der Ausgleich darf nur von Importeuren beantragt werden, die vom Hersteller autorisiert wurden und muss im Zusammenhang mit der Zollpflicht für Kraftfahrzeuge und Autoteile verwendet werden (Proklamation 10908). Ein entsprechendes Verfahren wird bis Ende Mai 2025 eingerichtet.
3. April: Einführung eines Basiszolls
Per Executive Order hat Präsident Trump am 3. April seine neuen Maßnahmen in der Handelspolitik verkündet: Ab dem 5. April 2025 soll ein Basiszoll von 10 Prozent für alle Warenimporte greifen. Darüber hinaus werden am 9. April 2025 Zölle unterschiedlicher Höhe für bestimmte Länder angewendet: Für Waren aus der EU werden 20 Prozent erhoben, Waren aus China werden mit 34 Prozent belegt. Ausgenommen sind Waren, für die andere Maßnahmen gelten oder noch eingeführt werden könnten. Die genauen Auflistungen finden sich in den Anhängen I und II der Executive Order.
11. April: Zollausnahmen für Elektronikprodukte
Die zusätzlichen Wertzölle, die mit Executive Order 14257 vom 2. April 2025 auferlegt wurden, werden auf bestimmte Elektronikprodukte ausgesetzt. Darunter fallen unter anderem Smartphones, Notebooks oder Prozessoren. Die amerikanische Zollverwaltung stellt die Änderungen und die Warenauflistung mit Hinweisen auf die anzumeldenden HS-Codes zur Verfügung.
9. April: Zölle werden für 90 Tage ausgesetzt
Am 9. April 2025 hat Präsident Trump angekündigt, dass alle länderspezifischen Zölle für 90 Tage ausgesetzt werden. Dies gilt auch für die Zölle in Höhe von 20 Prozent auf EU-Produkte. Der neue allgemeine Wertzollsatz von 10 Prozent bleibt jedoch bestehen. Diese Frist soll für Verhandlungen mit den einzelnen Ländern genutzt werden.
Am 7. Juli 2025 wurde die Ausnahmeregelung für die reziproken Zölle per Executive Order bis zum 1. August 2025 verlängert.
Die EU hat reagiert und ihre für Mitte April geplanten Gegenmaßnahmen ebenfalls für 90 Tage ausgesetzt.
Am 14. April 2025 hat die EU-Kommission entsprechende Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Mit der Verordnung (EU) 2025/778 werden die betroffenen Waren in den Anhängen bekannt gegeben und die Verordnung (EU) 2025/786 legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 14. Juli 2025 fest.
Am 14. April 2025 hat die EU-Kommission entsprechende Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Mit der Verordnung (EU) 2025/778 werden die betroffenen Waren in den Anhängen bekannt gegeben und die Verordnung (EU) 2025/786 legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 14. Juli 2025 fest.
Waren aus China sind von der Zollaussetzung allerdings nach wie vor ausgenommen. Die Einfuhrzölle auf chinesische Produkte in die USA sind mittlerweile auf 125 Prozent gestiegen.
Am 26. März 2025 verkündete Trump allerdings bereits konkret, dass er ab dem 3. April 2025 einen zusätzlichen Zoll in Höhe von 25 Prozent auf PKW und leichte Nutzfahrzeuge erheben möchte, die nicht in den USA produziert wurden. Spätestens ab dem 3. Mai 2025 soll dieser Strafzoll auch auf wichtige Autoteile, wie z.B. Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten, erhoben werden.
Am 10. Februar 2025 wurden per Executive Order die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen ab dem 12. März 2025 verkündet. Davon betroffen sind auch Einfuhren aus der Europäischen Union. Die entsprechende Veröffentlichung mit Anhang der betroffenen Waren wurde am 18. Februar 2025 im Federal Register der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht.
Grundlage für die Zölle bildet Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 zum Schutz nationaler Sicherheit. Details zu den Untersuchungen der nationalen Sicherheit bei Stahlimport und Aluminiumimporten stellt das Handelsministerium zur Verfügung.
Die amerikanische Zollverwaltung "US Customs and Border Protection" stellt eine Übersicht für alle Importe von Stahlerzeugnissen und -derivaten samt tabellarischer Übersicht aller betroffenen Produkte zur Verfügung. Gleiches gilt für die entsprechenden Regelungen für Aluminiumerzeugnisse und -derivate.
Die EU-Kommission stellt einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA zur Verfügung.
Einblick in den amerikanischen Zolltarif
Waren, für die zusätzliche Zölle oder sonstige Einfuhrmaßnahmen gelten, werden immer auch dem Kapitel 99 zugeordnet und erhalten dort eine entsprechende Positionsnummer. Ist die 99-Tarifnummer bekannt, können die Maßnahmen direkt abgerufen werden. Ist nur die „ordentliche“ Zolltarifnummer bekannt, finden Sie Hinweise auf das entsprechende 99-Kapitel in der Ergebnisübersicht im amerikanischen Zolltarif. Nachfolgend ein Beispiel:
Orientieren Sie sich im US-Zolltarif: Der Zollsatz kann direkt über die US-Zolldatenbank ermittelt werden.
Beispielsweise die Suche nach der Zolltarifnummer 8203.3000:
Das Ergebnis zeigt in der Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General”“ nach dem Hinweis „free” ein Symbol „/”. Fahren Sie mit der Maus über dieses Symbol, erscheint der Hinweis See 9903.8803. Wenn Sie nach der Zolltarifnummer 99038937 in der US-Zolldatenbank suchen, finden Sie in der Spalte “Rates of Duty” - “1” – “General” die Angabe von 25 Prozent Zusatzzoll.
Über die Reiter „Chapter Notes“ können weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen eingesehen werden.
Rückblick
Bereits seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sämtlicher Handelspartner der USA. Ausgenommen sind Produkte einiger weniger Ursprungsländer.
Als Reaktion auf die eingeführten Maßnahmen der US-Regierung gelten seit dem 20. Juni 2018 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 ebenfalls Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren in Anhang I der Verordnung.
Im Juni 2021 haben sich die EU und die USA auf eine Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen der Airbus/Boing-Streitfälle von beiden Seiten erhoben wurden. Einige Monate später wurden auch die US-Stahl-/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen ausgesetzt und durch zollbefreite Quoten ersetzt.