International
USA – Strafzölle 2.0
Donald Trump nimmt mit seiner Zollpolitik Einfluss auf den internationalen Handel. Für international agierende Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen. Kommen neue Zölle auf sie zu? Gibt es Ausnahmen? In einem Zollkrieg müssten sie ihre Kosten und Preise laufend neu kalkulieren.
Zollpolitik der USA: Aktuelles
2. April 2026: Zollregeln für Stahl- und Aluminiumeinfuhren geändert
Mit Proklamation vom 2. April 2026 hat die US-Regierung die bestehenden Section-232-Zölle für Stahl, Aluminium und Kupfer nachgeschärft. Mit Wirkung zum 6. April 2026 wurde u.a. die Bemessungsgrundlage ausgeweitet. Künftig gelten die Zusatzzölle auf den vollen Zollwert bei Einfuhr der Ware und nicht nur auf den entsprechenden Metallanteil. In den Anhängen der Proklamation sind die Waren benannt, die unter Zollsätze von 50 Prozent (Annex IA) oder 25 Prozent (Annex I-B) fallen. Anhang II der Proklamation benennt Waren, die aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Für bestimmte Produkte (Anhang III) bestehen nun Sonderregelungen, wie etwa ein Mindestzollniveau von 15 Prozent insgesamt oder 10 Prozent bei US-Ursprung des Metalls. Außerdem wurde die Systematik verschärft: Neue Waren können jederzeit aufgenommen werden. Der sog. „Inclusion process“ wurde abgeschafft. Die Aufnahme neuer Waren in diesen Zollbereich ist nun jederzeit und ohne Antragsverfahren möglich. Die US-Behörden können bei Bedarf flexibel nachsteuern. Die amerikanische Zollverwaltung stellt Leitlinien für die Einreichung der Zollanmeldung zur Verfügung.
2. April 2026: Importe von Arzneimitteln und pharmazeutische Wirkstoffe angepasst
Mit Proklamation vom 2. April 2026 werden neue Zölle für patentierte Arzneimittel und zugehörigen pharmazeutischen Inhaltsstoffen eingeführt. Betroffene Waren sind in Anhang I der Proklamation aufgeführt und unterliegen einem zusätzlichen Zollsatz von 100 Prozent. Für Produkte aus der Europäischen Union, Japan, Südkorea, Schweiz und Liechtenstein beträgt dieser Zollsatz 15 Prozent. Hier werden die Vereinbarungen berücksichtigt, die die Länder bilateral mit den USA getroffen haben. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen. Die Zölle treten für in Anhang III aufgeführte Unternehmen am 31. Juli 2026, für alle anderen Unternehmen am 29. September 2026, in Kraft.
26. März 2026: EU-Parlament stimmt für die Umsetzung EU-US-Handelsdeals
Das Europäische Parlament hat seine Position zur Umsetzung der zollrechtlichen Teile des EU-US-Abkommens von Turnberry festgelegt. Geplant ist der weitgehende Abbau von Zöllen auf US-Industriegüter sowie erleichterter Marktzugang für bestimmte Agrar- und Meeresprodukte. Gleichzeitig wurden klare Schutzmechanismen verankert: Eine Aussetzungsklausel erlaubt Gegenmaßnahmen bei Verstößen der USA, während eine „Sunrise-Klausel“ sicherstellt, dass Zollvorteile nur bei Einhaltung der Vereinbarungen greifen. Ergänzend ist ein Auslaufen der Regelungen bis März 2028 vorgesehen, sofern keine Verlängerung beschlossen wird. Die beiden Rechtsakte gehen nun in die weitere Abstimmung mit den Mitgliedstaaten.
12. März 2026: USA starten neue Section-301 Untersuchungen
Der United States Trade Representative (USTR) hat umfassende Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act eingeleitet. Im Fokus stehen zum einen strukturelle Überkapazitäten in wichtigen Industriezweigen – unter anderem in der EU, China, Japan und weiteren großen Volkswirtschaften. Zum anderen prüft die US-Regierung bei 60 Handelspartnern, ob diese unzureichend gegen die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit vorgehen. Damit schafft die US-Regierung die rechtliche Grundlage für mögliche spätere Schritte, wie etwa neue Zusatzzölle.
Section 301 ist ein zentrales handelspolitisches Instrument der USA. Es ermöglicht der US-Regierung, Maßnahmen – einschließlich zusätzlicher Zölle – zu ergreifen, wenn ausländische Praktiken als handelsverzerrend oder diskriminierend bewertet werden.
23. Februar 2026: EU-Parlament setzt die Umsetzung des EU-US-Handelsdeals aus
Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA wurden die sog. IEEPA-Zölle für unwirksam erklärt. Danach wurde unter anderem der weltweite Basiszollsatz aufgehoben. Für die EU betrug er 15 Prozent. Vieles bleibt aber noch ungeklärt. Insbesondere der Umgang mit dem EU-USA-Deal wirft Fragen auf. Daher hat auch das EU-Parlament die anstehende Ratifizierung erst einmal auf Eis gelegt. Der von der US-Regierung eingeführte Ersatz für die IEEPA-Zölle, 10 Prozent nach Section 122, gilt für alle Länder und wird zusätzlich zum bestehenden MFN-Zollsatz (Drittlandszollsatz) erhoben. Das überschreitet in vielen Fällen den in der Vereinbarung festgelegten Zollsatz für EU-Waren von 15 Prozent „All inclusive“. Hierin sieht das EU-Parlament eine klare Abweichung und wartet mit der weiteren Gesetzgebungsarbeit, bis Klarheit, Stabilität und Rechtssicherheit in den Handelsbeziehungen zwischen EU und USA wiederhergestellt sind.
20. Februar 2026: Oberstes Gericht kippt Länderzölle
Der Supreme Court hat einen Großteil der unter dem „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) erhobenen Zölle für rechtswidrig erklärt. Mit einer Executive Order vom 20. Februar 2026 hebt die US-Regierung eine Vielzahl der im letzten Jahr eingeführten Länderzölle auf. Von dieser Entscheidung ausgenommen sind die sogenannten Sektorzölle (Section 232). Die hohen Zölle auf Stahl, Aluminium oder Kupfer bleiben weiterhin bestehen. In Folge der Gerichtsentscheidung hat der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) angekündigt, die Erhebung dieser Zölle ab 24. Februar 2026 einzustellen. Die US-Regierung plant nun, neue weltweit gültige Zollsätze über andere gesetzliche Befugnisse einzuführen. Aktuell soll ab 24. Februar 2026 ein weltweiter Zollsatz von 10 Prozent gelten, für einen Zeitraum von 150 Tagen (Proclamation vom 20. Februar 2026, inkl. Anhänge mit Ausnahmen). Ausgenommen davon sind u.a. bestimmte kritische Mineralien, bestimmte Elektronik oder landwirtschaftliche Produkte, Fahrzeuge und die Sektorzölle. Zudem sind die zuständigen Behörden aufgefordert, Handelsströme zu untersuchen und Störungen zu identifizieren. Mit weiteren Maßnahmen kann also auch zukünftig gerechnet werden.
15. Januar 2026: Zölle auf Halbleiter, Halbleiterfertigungsanlagen und Derivate
Mit der Proklamation 11002 vom 14. Januar 2026 führen die USA zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Einfuhren von Halbleitern, Geräten zur Halbleiterfertigung und bestimmte Derivaten aus allen Ländern ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden. Die betroffenen Waren werden unter 8471.50, 8471.80 und 8473.30 eingereiht. Je nach Verwendungszweck bestehen Ausnahmen (z.B. bei der Verwendung in US-Rechenzentren oder Forschung und Entwicklung). Der Anhang der Proklamation sind weiterführende Informationen sowie ausführliche Definitionen der jeweiligen Zollposition enthalten.
- Erweiterung Aluminiumprodukte: CSMS#65936615
- Erweiterung Stahlprodukte: CSMS#65936570
4. November 2025: USA und China einigen sich auf Abkommen
Die beiden Nationen haben eine Einigung erzielt, die die wirtschaftliche Beziehung wieder stabilisieren soll. Insbesondere für den Zollbereich ergeben sich folgende Änderungen: Ab dem 10. November 2025 werden die Zusatzzölle auf alle chinesischen Waren („Opioid-Zölle“) von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Außerdem bleibt die Aussetzung der erhöhten reziproken Zölle bis zum 10. November 2026 bestehen. Demnach fallen für chinesische Importe weiterhin reziproke Zusatzzölle in Höhe von 10 Prozent an.
Dies gilt auch für die Laufzeit bestimmter Section 301 Zollausnahmen und Untersuchungen, die eigentlich am 29. November 2025 hätten auslaufen sollen. Dagegen setzt China neue Exportkontrollen auf Seltene Erden und andere kritische Rohstoffe aus und erteilt allgemeine Exportlizenzen. Einzelheiten der Vereinbarung hat die amerikanische Regierung mit Executive Orders vom veröffentlicht.
10. Oktober 2025: USA gibt neue Hafengebühren für Schiffe mit China-Bezug bekannt
Im Rahmen der Section 301-Untersuchung zu Chinas Einfluss im maritimen Sektor hat die US-Regierung neue Gebühren für bestimmte Schiffstypen eingeführt. Betroffen sind seit dem 14. Oktober 2025 Schiffe, die in China gebaut, betrieben oder besessen werden sowie alle im Ausland gebauten Fahrzeugträgerschiffe. LNG-Tanker sind von den neuen Gebühren ausgenommen. Die Staffelung der Gebühren und die Zahlungsmodalitäten hat die amerikanische Zollverwaltung in der Mitteilung CSMS#66494339 veröffentlicht. (momentan ausgesetzt bis November 2026)
29. September 2025: Zusatzzoll auf Holz und Holzprodukte
Mit Proklamation 10976 führt die US-Regierung zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Weichholz und daraus gewonnene Holzprodukte, Küchenschränke und Waschtische sowie gepolsterte Holzmöbel ein:
- 10 Prozent auf die Einfuhr von Weichholz und Bauholz (timber and lumber)
- 25 Prozent auf bestimmte Polstermöbel; ab 1. Januar 2027 Erhöhung auf 30 Prozent
- 25 Prozent auf Küchenschränke und Waschtische; ab 1. Januar 2027 Erhöhung auf 50 Prozent
Für betroffene Waren aus der EU, Japan und dem Vereinigten Königreich gelten die erhöhten Zölle nicht. Hier haben die Zölle aus den Tradedeals weiterhin Bestand (EU 15 Prozent).
5. September 2025: USA stellt die Weichen für Zollsenkungen aus Handelsvereinbarungen
Mit der Executive Order vom 5. September 2025 reagiert die US-Regierung auf die vereinbarten Maßnahmen aus geschlossenen Handelsvereinbarungen. So hat sich die USA in dem Abkommen mit der EU verpflichtet, auf bestimmte Waren den Zollsatz auf 0 Prozent und die Sektoralen Zölle auf Fahrzeuge und -teile aus der EU zu senken. Mit der aktuellen Durchführungsverordnung werden diese Schritte eingeleitet.
21. August 2025: Schriftliche Erklärung zur Einigung im Zollstreit
Die EU und die USA haben ihre Zolleinigung vom 27. Juli 2025 in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. In dem nicht rechtsverbindlichen Dokument wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt. Die Einigung muss nun von beiden Seiten umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören:
- Eine Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 Prozent oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
- Dies gilt auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
- Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 Prozent voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
- Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 Prozent (USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
- Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
- Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
- Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
- Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.
29. April 2025: Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen
Am 29. April 2025 hat Präsident Trump den Umgang mit möglichen überschneidenden Zollmaßnahmen verkündet. Mit einer Executive Order wird klargestellt, welche zusätzlichen Zölle Anwendung finden, wenn eine Ware von unterschiedlichen Maßnahmen betroffen ist. So wird ein Motor, der unter die Zusatzzölle für Waren aus Stahl und gleichzeitig unter die Maßnahmen für Automobilteile fällt, nur mit den Zöllen auf Autoteile behandelt. Eine Stapelung der tarifären, in der Verordnung genannten Maßnahmen, ist nicht vorgesehen. Andere als die aufgeführten Zollmaßnahmen bleiben unberührt und bleiben parallel bestehen. So wird der Basiszollsatz oder die Maßnahmen auf chinesische Waren zusätzlich Anwendung finden. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 4. März 2025. Rückerstattungen können über das Standardverfahren der US-Zollverwaltung beantragt werden.
29. April 2025: Abschwächung der Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile
Importeure von Kraftfahrzeugen und bestimmten Automobilteilen profitieren von einer Anpassung der Einfuhrzölle (für diese Waren wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent erhoben), wenn die Fahrzeuge in den USA gefertigt bzw. endmontiert werden (Proklamation vom 29. April 2025). So werden die Zusatzzölle auf Autoteile, die 15 Prozent des Wertes eines in den USA gefertigten bzw. montierten Kraftfahrzeugs ausmachen, im ersten Jahr um 15 Prozent gesenkt, im zweiten Jahr um 10 Prozent. Über einen Einfuhrausgleichsbetrag von 3,75 Prozent des Verkaufspreises (zu beantragen vom 3. April 2025 bis 30. April 2026) können die Einfuhrabgaben entsprechend angepasst werden. Dieser Betrag verringert sich im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent vom Verkaufspreis für in den USA montierte Fahrzeuge. Der Ausgleich darf nur von Importeuren beantragt werden, die vom Hersteller autorisiert wurden und muss im Zusammenhang mit der Zollpflicht für Kraftfahrzeuge und Autoteile verwendet werden (Proklamation 10908). Ein entsprechendes Verfahren wird bis Ende Mai 2025 eingerichtet.
Zu den einzelnen Zollregimen
In seiner zweiten Amtszeit hat US-Präsident Trump zahlreiche Zollmaßnahmen erlassen. Diese orientieren sich oft an die Beschaffenheit (Sektorzölle) der betroffenen Waren.
Durch den Wegfall der reziproken Zölle (IEEPA-Zölle) gilt nun auf Basis von Section 122 (Balance of Payments Authority) of the Trade Act of 1974 ein weltweiter Basiszollsatz von 10 Prozent, gültig ab 24. Februar 2026. Dieser wird für 150 Tage für (voraussichtlich) alle Handelspartner gelten. Waren, die von den Sektorzöllen (Section 232) betroffen sind, unterliegen diesem neuen Basiszoll nicht. Darüber hinaus gelten Ausnahmen für besonders benannte Waren.
Sektorzölle (Section 232)
| Betroffene Waren | Zollsatz | Anwendungsbeginn |
|---|---|---|
| Fahrzeuge und Fahrzeugteile | 25 % | 3. April 2025 (Fahrzeuge) 3. Mai 2025 (Fahrzeugteile) |
| Stahl und -derivate | 10 % - 50 % | 6. April 2026 |
| Aluminium und -derivate | 10 % - 50 % | 6. April 2026 |
| Kupferprodukte und Derivate | 10 % - 50 % | 6. April 2026 |
|
Weichholz und Holzprodukte
|
10 % | 12. Oktober 2025 |
|
25 % (30 %) |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2027) |
|
25 % (50 %) |
12. Oktober 2025 (1. Januar 2027) |
US-Zölle auf Aluminium, Stahl und Kupfer
Mit Proklamation vom 2. April 2026 hat die US-Regierung die bestehenden Sektor-232-Zölle für Metalle angepasst. Seit dem 6. April 2026 gelten für bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren und deren Derivate Zölle zwischen 10 und 50 Prozent. Eine wichtige Anpassung: Bisher wurde für die Zollmaßnahme der Metallanteil betrachtet. Künftig werden die Abgaben auf den vollen Zollwert erhoben. Entscheidend für die Ermittlung des korrekten Zollsatzes ist die Zuordnung der Ware in die entsprechenden Anhänge der Proklamation.
Annex I-A enthält die bisherigen Waren aus Stahl, Aluminium und Kupfer sowie deren Derivate.
Grundsatz: 50 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich: 25 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Grundsatz: 50 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich: 25 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Annex I-B enthält bestimmte Waren aus Kupfer sowie Stahl- und Aluminiumderivate
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich 15 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Grundsatz: 25 Prozent Zoll
Für Waren aus dem Vereinigten Königreich 15 Prozent, wenn Ursprungsanforderungen nach Proklamation erfüllt sind
Für Waren mit qualifiziertem Metallanteil USA: 10 Prozent
Annex II listet die Waren auf, die nicht mehr den zusätzlichen Sektor-Zöllen unterliegen.
Annex III führt Waren auf, für die ein zeitlich befristeter Zollsatz gilt (bis 31. Dezember 2027). Dieser richtet sich an einer Gesamtbelastung von 15 Prozent aus. Mit einbezogen wird der reguläre Zolltarif (MFN-Duty). Liegt dieser unter 15 Prozent, wird der Sektorzoll entsprechend der Differenz berechnet. Bei regulären Zollsätzen über 15 Prozent bleibt der Sektorzoll bei Null Prozent. Für Waren mit Metallanteil USA gilt diese Regelung entsprechend für maximal 10 Prozent.
Weiterhin relevant bleibt die Herkunft der Metalle auch in Bezug auf Russland: Im Aluminiumbereich bleibt der Zollsatz von 200 Prozent bestehen, wenn die Waren in Russland produziert oder zur Herstellung entsprechende Vormaterialien aus Russland verwendet werden. Der Zollsatz findet auch Anwendung, wenn die Herkunft der Metalle beim Import nicht benannt werden kann.
Die US-Zollverwaltung stellt entsprechende Leitlinien zur Anmeldung zur Verfügung.
Einblick in den amerikanischen Zolltarif
Waren, für die zusätzliche Zölle oder sonstige Einfuhrmaßnahmen gelten, werden immer auch dem Kapitel 99 zugeordnet und erhalten dort eine entsprechende Positionsnummer. Ist die 99-Tarifnummer bekannt, können die Maßnahmen direkt abgerufen werden. Ist nur die „ordentliche“ Zolltarifnummer bekannt, finden Sie Hinweise auf das entsprechende 99-Kapitel in der Ergebnisübersicht im amerikanischen Zolltarif. Nachfolgend ein Beispiel:
Orientieren Sie sich im US-Zolltarif: Der Zollsatz kann direkt über die US-Zolldatenbank ermittelt werden.
Beispielsweise die Suche nach der Zolltarifnummer 8203.3000:
Das Ergebnis zeigt in der Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General”“ nach dem Hinweis „free” ein Symbol „/”. Fahren Sie mit der Maus über dieses Symbol, erscheint der Hinweis See 9903.8803. Wenn Sie nach der Zolltarifnummer 99038937 in der US-Zolldatenbank suchen, finden Sie in der Spalte “Rates of Duty” - “1” – “General” die Angabe von 25 Prozent Zusatzzoll.
Über die Reiter „Chapter Notes“ können weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen eingesehen werden.
Prüfschema
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK) hat ein Prüfschema "Trump 2.0 Tariff Tracker! zu den US-Zöllen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Rückblick
Bereits seit dem 1. Juni 2018 erheben die USA bei der Einfuhr Zusatzzölle auf ausgewählte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sämtlicher Handelspartner der USA. Ausgenommen sind Produkte einiger weniger Ursprungsländer.
Als Reaktion auf die eingeführten Maßnahmen der US-Regierung gelten seit dem 20. Juni 2018 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 ebenfalls Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren in Anhang I der Verordnung.
Im Juni 2021 haben sich die EU und die USA auf eine Aussetzung ihrer gegenseitigen Zusatzzölle geeinigt, die im Rahmen der Airbus/Boing-Streitfälle von beiden Seiten erhoben wurden. Einige Monate später wurden auch die US-Stahl-/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen ausgesetzt und durch zollbefreite Quoten ersetzt.