International

EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Nach einer intensiven politischen und öffentlichen Debatte trat die europäische Lieferkettenrichtlinie am 25. Juli 2024 in Kraft. Die deutsche Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen sollten sich dabei auf eine Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einstellen.

Zeitplan

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sieht eine stufenweise Ausweitung der betroffenen Unternehmen vor:
LKSG_Zeitschiene

Worauf können sich Unternehmen einstellen?

In vielen Punkten stimmt die europäische CSDDD weitestgehend mit dem deutschen LkSG überein. Gleichzeitig geht die CSDDD in einigen Aspekten über die Vorgaben des LkSG hinaus. Im Folgenden eine kurze Gegenüberstellung der wichtigsten Veränderungen:
LKSG CSDDD
Betroffenheit
  • Anzahl der Mitarbeitenden
  • Deutsche Unternehmen + Zweigniederlassungen
  • Anzahl der Mitarbeitenden + weltweiter Umsatz
  • EU-Unternehmen und nicht EU-Unternehmen
Lieferkette
  • Vorgelagerte Lieferkette (upstream)
  • Vor- und nachgelagerte Lieferkette (up- and downstream)
geschützte Rechtsgüter
  • Umfangreiche Menschenrechtsvereinbarungen
  • Vereinzelte Umweltvereinbarungen
  • Verschärfung und Erweiterung der Umweltvereinbarungen
  • Erarbeitung und Umsetzung eines Plans zur Erreichung der Klimaschutzziele (Pariser Abkommen)
Haftung
  • Keine zivilrechtliche Haftung
  • Zivilrechtliche Haftung