Nach einer intensiven politischen und öffentlichen Debatte trat die europäische Lieferkettenrichtlinie am 25. Juli 2024 in Kraft. Die deutsche Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen sollten sich dabei auf eine Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einstellen.
Zeitplan
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sieht eine stufenweise Ausweitung der betroffenen Unternehmen vor:
Worauf können sich Unternehmen einstellen?
In vielen Punkten stimmt die europäische CSDDD weitestgehend mit dem deutschen LkSG überein. Gleichzeitig geht die CSDDD in einigen Aspekten über die Vorgaben des LkSG hinaus. Im Folgenden eine kurze Gegenüberstellung der wichtigsten Veränderungen:
LKSG
CSDDD
Betroffenheit
Anzahl der Mitarbeitenden
Deutsche Unternehmen + Zweigniederlassungen
Anzahl der Mitarbeitenden + weltweiter Umsatz
EU-Unternehmen und nicht EU-Unternehmen
Lieferkette
Vorgelagerte Lieferkette (upstream)
Vor- und nachgelagerte Lieferkette (up- and downstream)
geschützte Rechtsgüter
Umfangreiche Menschenrechtsvereinbarungen
Vereinzelte Umweltvereinbarungen
Verschärfung und Erweiterung der Umweltvereinbarungen
Erarbeitung und Umsetzung eines Plans zur Erreichung der Klimaschutzziele (Pariser Abkommen)