International
Brexit: Allgemeine Hinweise und Informationen
Nachdem das Vereinigte Königreich nicht mehr in der Europäischen Union ist, regelt das umfangreiche Handels- und Kooperationsabkommen das Geschäft über die Grenze. Im folgenden Artikel greifen wir einige Aspekte zu den neuen Regelungen mit Großbritannien auf.
- Zoll und Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich
- Lieferungen zwischen der EU und Nordirland
- UK will CE-Kennzeichnung auch über das Jahr 2024 hinaus anerkennen
- Dienstleistungen in Großbritannien erbringen (Mitarbeiterentsendung)
- Brexit und britische Arbeitnehmer
- Brexit und Umsatzsteuer
- Ihre Ansprechpartner in der IHK Köln
Zoll und Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich
Seit 1. Januar 2021 besteht – trotz Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (GB) und der Europäischen Union. Die praktischen Auswirkungen und häufigsten Fragen des Brexits für den Warenverkehr haben wir in den Brexit FAQ zusammengestellt.
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln
Lieferungen zwischen der EU und Nordirland
Zur Vermeidung von Zollkontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland bestimmt das Nordirland-Protokoll des britischen Austrittsvertrags, dass Nordirland bis auf weiteres behandelt wird, als gehöre es noch zum europäischen Binnenmarkt. Für Lieferungen nach Nordirland ändert sich nichts. Sie werden weiterhin als normale innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.
Das bedeutet für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland:
- keine Zollanmeldungen
- normale umsatzsteuerliche Handhabung (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Intrastatmeldungen
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln
UK will CE-Kennzeichnung auch über das Jahr 2024 hinaus anerkennen
Die britische Regierung hat am 1. August 2023 entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Weitere Informationen hat die britische Regierung auf ihrer Website veröffentlicht.
Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis 31. Dezember 2024 anzuerkennen.
Dienstleistungen in Großbritannien erbringen (Mitarbeiterentsendung)
Geschäftsreisen und vorübergehende Dienstleistungserbringung
Seit dem 1. Januar 2021 richten sich Einreise und Aufenthalt im Vereinigten Königreich nicht mehr nach europäischen Regelungen. Die aktuellen Vorschriften für Arbeitseinsätze und Mitarbeiterentsendungen im Vereinigten Königreich finden Sie auf unserer gesonderten Internetseite Dienstleistungen und Geschäftsreisen im Vereinigten Königreich.
Wichtig: Einreise nur noch mit Reisepass!
Personalausweise werden seit dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich nicht mehr als (Ein-) Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende. Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einen Reisepass, der beim Grenzübertritt noch gültig sein muss.
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln
Brexit und britische Arbeitnehmer
Der Brexit wirkt sich auch auf die Einstellung und die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger aus.
Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln
Brexit und Umsatzsteuer
Mit dem Brexit wird Großbritannien grundsätzlich mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen Drittland im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die IHK Köln informiert auf einer Sonderseite Umsatzsteuer über die zu beachtenden Veränderungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien.
Ihr Ansprechpartner in der IHK Köln
Ihre Ansprechpartner in der IHK Köln
Fragen zu Ländern und Märkte
Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de
Fragen zu Zoll/Exportkontrolle
Sandra Vogt, Tel. 0221 1640-1554, E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de
Fragen zum Steuerrecht
Timmy Wengerofsky, Tel. 0221 1640-3070, E-Mail: timmy.wengerofsky@koeln.ihk.de
Fragen zur Produktkennzeichnung
Annette Schwirten, Tel. 0221 1640-3360, E-Mail: annette.schwirten@koeln.ihk.de
Fragen zur CE-Kennzeichnung
Detlef Kürten, Tel. 0221 1640-1510, E-Mail: detlef.kuerten@koeln.ihk.de