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Brexit: Allgemeine Hinweise und Informationen

Nachdem das Vereinigte Königreich nicht mehr in der Europäischen Union ist, regelt das umfangreiche  Handels- und Kooperationsabkommen das Geschäft über die Grenze. Im folgenden Artikel greifen wir einige Aspekte zu den neuen Regelungen mit Großbritannien auf.

Zoll und Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich

Seit 1. Januar 2021 besteht – trotz Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (GB) und der Europäischen Union. Die praktischen Auswirkungen und häufigsten Fragen des Brexits für den Warenverkehr haben wir in den Brexit FAQ zusammengestellt.

Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln

Sandra Vogt
Tel. 0221 1640-1554
E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de

Lieferungen zwischen der EU und Nordirland

Zur Vermeidung von Zollkontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland bestimmt das Nordirland-Protokoll des britischen Austrittsvertrags, dass Nordirland bis auf weiteres behandelt wird, als gehöre es noch zum europäischen Binnenmarkt. Für Lieferungen nach Nordirland ändert sich nichts. Sie werden weiterhin als normale innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.
Das bedeutet für Lieferungen zwischen der EU und Nordirland:
  • keine Zollanmeldungen
  • normale umsatzsteuerliche Handhabung (u.a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Intrastatmeldungen

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Sandra Vogt
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UK will CE-Kennzeichnung auch über das Jahr 2024 hinaus anerkennen

Die britische Regierung hat am 1. August 2023 entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Weitere Informationen hat die britische Regierung auf ihrer Website veröffentlicht.
Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis 31. Dezember 2024 anzuerkennen.

Dienstleistungen in Großbritannien erbringen (Mitarbeiterentsendung)

Geschäftsreisen und vorübergehende Dienstleistungserbringung

Seit dem 1. Januar 2021 richten sich Einreise und Aufenthalt im Vereinigten Königreich nicht mehr nach europäischen Regelungen. Die aktuellen Vorschriften für Arbeitseinsätze und Mitarbeiterentsendungen im Vereinigten Königreich finden Sie auf unserer gesonderten Internetseite Dienstleistungen und Geschäftsreisen im Vereinigten Königreich.

Wichtig: Einreise nur noch mit Reisepass!

Personalausweise werden seit dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich nicht mehr als (Ein-) Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende. Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einen Reisepass, der beim Grenzübertritt noch gültig sein muss.

Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln

Lena Herrmann
Tel. 0221 1640-1552
E-Mail: lena.herrmann@koeln.ihk.de

Brexit und britische Arbeitnehmer

Der Brexit wirkt sich auch auf die Einstellung und die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger aus.

Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln

Inga Buntenbroich
Tel. 0221 1640-3200
E-Mail: inga.buntenbroich@koeln.ihk.de

Brexit und Umsatzsteuer

Mit dem Brexit wird Großbritannien grundsätzlich mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen Drittland im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die IHK Köln informiert auf einer Sonderseite Umsatzsteuer über die zu beachtenden Veränderungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien.

Ihr Ansprechpartner in der IHK Köln

Dr. Timmy Wengerofsky
Tel. 0221 1640-3070
E-Mail: timmy.wengerofsky@koeln.ihk.de

Ihre Ansprechpartner in der IHK Köln

Fragen zu Ländern und Märkte

Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561,  E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de

Fragen zu Zoll/Exportkontrolle

Sandra Vogt, Tel. 0221 1640-1554, E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de

Fragen zum Steuerrecht

Timmy Wengerofsky, Tel. 0221 1640-3070, E-Mail: timmy.wengerofsky@koeln.ihk.de

Fragen zur Produktkennzeichnung

Annette Schwirten, Tel. 0221 1640-3360, E-Mail: annette.schwirten@koeln.ihk.de

Fragen zur CE-Kennzeichnung

Detlef Kürten, Tel. 0221 1640-1510, E-Mail: detlef.kuerten@koeln.ihk.de