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Recht und Steuern

Arbeitsrecht

Hier finden Sie viele Informationen zum Arbeitsrecht. Betriebe müssen eine Vielzahl von Vorgaben und Regeln beachten. Wir informieren über grundlegende Gesetze und neue Urteile, die für die betriebliche Praxis von Relevanz sind. Welche Vorschriften gelten für kleinere Betriebe?
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Im arbeitsrechtlichen Sinn liegt Mehrarbeit vor, wenn die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) überschritten wird. Überstunden sind hingegen Arbeitszeiten, die über die für die Beschäftigten aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geltende regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen und vom Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt werden

Recht und Steuern

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und schützt Personen, die im beruflichen Kontext Verstöße melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegen Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen, sichere Meldekanäle einzurichten. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Recht und Steuern

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr eine amtliche Hilfe zur Lohnsteuer. Diese enthält Hinweise und Praxistipps zu aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung, BMF-Schreiben und anderer relevanter Rechtsquellen. Die Fassung für das Jahr 2026 ist auf der Website des BMF verfügbar.

Recht und Steuern

Das Urlaubsrecht ist im ständigen Wandel. Aktuell gibt es weitrechende Rechtsprechung unter anderem zum Verfall und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Regelungen.

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Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist § 109 GewO (Gewerbeordnung). In § 109 GewO heißt es: Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

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In unserem Merkblatt erhalten Sie Tipps zur Einstellung von Mitarbeitern, zu den Meldepflichten, dem Versicherungsschutz sowie weiterführende Hinweise zu Vergütungsregelungen.

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Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, ein privatrechtlicher Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für den Regelfall eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrags besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder andere Beendigungsgründe zu beenden.

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Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, ist in dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) normiert. Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmer als Verleiher einen seiner Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend einem anderen Unternehmer als Entleiher überlässt.

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Viele Unternehmen warten noch immer auf eine gesetzliche Klarstellung zur Arbeitszeiterfassung. Doch die aktuelle Rechtslage ist eindeutig: Arbeitgeber sind bereits jetzt verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einzuführen und zu nutzen. Diese Pflicht ergibt sich aus der unionsrechtskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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In einer zunehmend vernetzten Welt, in der Flexibilität und Mobilität am Arbeitsplatz immer wichtiger werden, rückt das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland verstärkt in den Fokus. Um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten, müssen vielfältige Aspekte des Aufenthalts-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Datenschutzrechts berücksichtigt werden.

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Mit unserem Merkblatt möchten wir Arbeitgebern helfen, sich die benötigten Informationen zu einschlägigen Tarifverträgen zu beschaffen.

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Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ist in der Praxis oft nicht eindeutig. Sie hat jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen. Sozialversicherungsbeiträge müssen nur für Arbeitnehmer gezahlt werden. Auch arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, etwa zum Kündigungsschutz oder zur Entgeltfortzahlung, gelten nicht für selbstständige Auftragnehmer. Wird eine Person fälschlich als selbstständig eingestuft, kann dies für den Auftraggeber zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls zu Bußgeldern führen.

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Durch Aushänge im Betrieb sollen die Angestellten über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, bestimmte Texte den Angestellten zur Kenntnis zu bringen.

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Der gesetzliche Mindestlohn bildet die verbindliche Lohnuntergrenze für Arbeitsverhältnisse und beträgt ab Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre, unabhängig von Branche, Art und Dauer der Beschäftigung oder Nationalität. Die gesetzliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG); daneben können durch das Arbeitnehmerüberlassungs- und Entsendegesetz branchenspezifische höhere Mindestlöhne gelten, die dem allgemeinen Mindestlohn vorgehen, sofern sie nicht unterschritten werden.

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Arbeitgeber in bestimmten Branchen sowie bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Die Form der Dokumentation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; sie kann in Papierform, elektronisch (z. B. Excel) oder über Zeiterfassungssysteme erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Dokumentationspflicht auf die Arbeitnehmer übertragen, bleibt aber für die Ordnungsgemäßheit verantwortlich. Eine Vorlage finden Sie zudem auf der Website des BMAS sowie rechts im Downloadbereich.

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Minijobs sind für viele Unternehmen eine flexible Möglichkeit, personelle Unterstützung zu gewinnen. Damit der Einsatz von Minijobbenden jedoch rechtssicher erfolgt, sind bei der Anmeldung einige formale Schritte zu beachten. Von der Meldung bei der Minijob-Zentrale über die Sozialversicherung bis hin zu steuerlichen Aspekten – dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, worauf Arbeitgeber achten müssen, um Minijobbende korrekt anzumelden und typische Fehler zu vermeiden.

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Die eigenen Mitarbeitenden möchten die Sommerzeit für den wohlverdienten Erholungsurlaub nutzen oder die Sommersaison ist ihr Hauptgeschäft. Oft entsteht schnell ein personeller Engpass. Schüler*innen, Jugendliche oder Studierende, die ihr Taschengeld etwas aufbessern möchten, sind dann oft begehrt, um die Zeit ohne größere Schwierigkeiten überbrücken zu können. Hier erfahren Sie, welche arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Besonderheiten Sie beachten müssen.

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Timo Frisch-Machhausen

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)