Recht und Steuern
Hinweis
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Einstellen von Mitarbeitern
Personalauswahl und -organisation
Die Personalauswahl und -organisation erfordert eine sorgfältige Prüfung des Stellenbedarfs und der Qualifikation der Bewerber, insbesondere anhand von Zeugnissen, Referenzen und dem persönlichen Eindruck. Geeignete Mitarbeitende werden über Stellenanzeigen, die Agentur für Arbeit und gegebenenfalls private Vermittlungen gesucht; für Fachkräfte sind branchenspezifische Medien besonders geeignet. Das Stellenangebot sollte die wesentlichen Eckdaten zum Unternehmen und zur gewünschten Arbeitskraft enthalten.
Besondere Schutzvorschriften
Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit und Urlaub. Schwerbehinderte Menschen sind bei der Personalauswahl besonders zu berücksichtigen; ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht eine gesetzliche Beschäftigungspflicht und es sind spezielle Schutzvorschriften zu beachten, etwa nach § 154 SGB IX. Die Ausbildung von Auszubildenden richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); die Berufsschulpflicht besteht nach Landesrecht.
Personalauswahl - Worauf achten?
Für eine gezielte Personalsuche ist eine klare Stellen- und Funktionsbeschreibung erforderlich. Die Anforderungskriterien wie Bildungsabschluss, Qualifikation, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften müssen vorab definiert werden. Die Bewerbungsunterlagen sind systematisch zu analysieren, wobei auf die Vollständigkeit und den Nachweis der Angaben zu achten ist. Bewerbungsgespräche sollten strukturiert geführt werden, um die Eignung umfassend beurteilen zu können.
Checkliste für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen die Personalunterlagen wie Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise prüfen. Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung und gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis sind erforderlich. Sozialversicherungsnachweise und die Anmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung sind verpflichtend. Der Arbeitsvertrag, die Beteiligung des Betriebsrats und gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis bei Drittstaatsangehörigen sind zu beachten.
Vergütung
Die Vergütung ist grundsätzlich frei verhandelbar, unterliegt aber dem gesetzlichen Mindestlohn und ggf. Tarifverträgen.
Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Mindestlohn, unabhängig von Arbeitszeit und Umfang.
Einen ersten Überblick ermöglichen die Daten des statistischen Bundesamtes www.destatis.de - Verdienste. Dieses bietet eine große Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten.
Jede/r Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Mindestlohn, unabhängig von Arbeitszeit und Umfang.
Einen ersten Überblick ermöglichen die Daten des statistischen Bundesamtes www.destatis.de - Verdienste. Dieses bietet eine große Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen unter volkswirtschaftlichen Aspekten.
Meldepflichten
Die Anmeldung der Angestellten bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung und gegebenenfalls der Agentur für Arbeit ist verpflichtend; die Meldungen erfolgen elektronisch. Die Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben; Unternehmer können sich freiwillig versichern.
Im Informationsportal für Arbeitgeber erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe.
Im Informationsportal für Arbeitgeber erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe.
Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und berät zu Anforderungen an Arbeitsstätten.
Ihr Gewerbeaufsichtsamt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat 21 - Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Referat 23 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Tel.: 0261 120-0
Referat 21 - Zentralreferat Gewerbeaufsicht
Referat 23 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Tel.: 0261 120-0
Referat 22 – Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
Hauptstraße 238, 55743 Idar-Oberstein
Tel. 06781 565-0
Hauptstraße 238, 55743 Idar-Oberstein
Tel. 06781 565-0
Hinweis
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.