Recht und Steuern

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

1. Allgemeines

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die jeweils geltende Frist beachten. Kündigungsfristen können sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen ergeben.

2. Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Von tarifvertraglichen Kündigungsfristen darf im Arbeitsvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB) dürfen im Arbeitsvertrag verlängert werden. Es ist jedoch nicht zulässig, für den Arbeitnehmer eine längere Frist als für den Arbeitgeber zu vereinbaren (§ 622 Abs. 6 BGB). Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist nur möglich bei vorübergehender Aushilfe bis zu drei Monaten (§ 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB) oder in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern (§ 622 Abs. 5 Nr. 2 BGB), wobei die Frist vier Wochen nicht unterschreiten darf. Teilzeitkräfte werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt (§ 622 Abs. 5 S. 2 BGB). Die zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit gilt für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB).

3. Tarifvertragliche Kündigungsfristen

Wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, gelten vorrangig die darin geregelten Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 4 BGB). Tarifverträge können die gesetzlichen Fristen verlängern oder verkürzen. Ein Tarifvertrag findet Anwendung bei beiderseitiger Tarifbindung, bei Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

4. Gesetzliche Kündigungsfristen

Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist genannt oder wird auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug genommen, gilt § 622 BGB:
  • Für Arbeitnehmer beträgt die Frist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
  • Für Arbeitgeber gelten gestaffelte Fristen nach Beschäftigungsdauer (§ 622 Abs. 2 BGB):
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
(jeweils zum Ende des Kalendermonats)
2 Jahre bestanden hat
1 Monat
5 Jahre bestanden hat
2 Monate
8 Jahre bestanden hat
3 Monate
10 Jahre bestanden hat
4 Monate
12 Jahre bestanden hat
5 Monate
15 Jahre bestanden hat
6 Monate
20 Jahre bestanden hat
7 Monate
Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), die nicht an einen bestimmten Kündigungstermin gebunden ist.

5. Fristenberechnung

Bei der Berechnung der Kündigungsfristen ist zu beachten, dass der Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht mitgerechnet werden darf.
Wenn also einem Arbeitnehmer bei 4-wöchiger Kündigungsfrist zum 31.03. (bzw. 30.04.) eines Jahres gekündigt werden soll, so muss die Kündigungserklärung dem betroffenen Arbeitnehmer spätestens am 03.03. (bzw. 02.04.) zugehen. Bei einer 2-monatigen Kündigungsfrist dagegen spätestens am letzten Tag des Monats, der der Kündigungsfrist vorausgeht, vorliegend also am 31.01. desselben Jahres.
Hier eine Übersicht:
Art der Kündigungsfrist
Ausspruch der Kündigung
letztmöglicher Zugang der Kündigung
4 Wochen zum 15. des Folgemonats
in Monaten mit 31 Tagen
am 18. des Monats
in Monaten mit 30 Tagen
am 17. des Monats

im Februar mit 28 Tagen
am 15. Februar

im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr)
am 16. Februar
4 Wochen zum Monatsende
in Monaten mit 31 Tagen
am 03. des Monats
in Monaten mit 30 Tagen
am 02. des Monats

im Februar mit 28 Tagen
am 31. Januar

im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr)
am 01. Februar
Kündigungsfrist in Monaten
Zugang der Kündigung jeweils am letzten Tag des Monats, auf den der Beginn der Kündigungsfrist folgt

6. Besondere Fristen

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, Arbeitnehmern in Elternzeit und schwangeren Arbeitnehmerinnen sowie im Falle einer Insolvenz sind besondere Kündigungsfristen zu beachten.
Hinweis
Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.